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Brauch Hilfe zur Bk2103

nik_83

Nutzer
Registriert seit
18 Jan. 2009
Beiträge
5
Arbeite seit 990als Winzer
da wir im Dezemeber bis März Reben schneiden u die Elektrische Rebschere rückstösse abgibt bekam ich eine Mondbeinnekrose.
Diese wurde im Januar 08 festgestellt u im März 08 oeriert- es wurde die untere Handwurzelreihe entfernt (PRC) - seitdem hab ich noch immer einen Ruheschmerz u. einen oft starken Belastungsschmerz!
BG lehnte den Fall als BK2103 ab!
Bitte meldet EUCH über Erfahrungen, Tipps, einfach alles!
DANKE EUCH schon im Voraus

Gruß Nikolas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nik 83,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Weshalb lehnt die BG die BK ab? Mit welcher Begründung. Wann erfolgte die Ablehnung und was hast Du danach unternommen?
Hier mal ein Link zu einer erklärenden Seite. Die Spielregeln der BG´en kennen wir hier zur Genüge, aber mir ist noch nicht klar, welche Tipps Du benötigst.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
die BG lehnt es ab, weil die arbeitstechnischen Vorrausetzungen nicht gegeben sind. ( mache ca. 10000 schnitte in 8std x 4 monate!)

Außerdem steht dies Erkrankung von mir also durch dir rebschere nicht in der BK2103, deshalb wurde es abgelehnt...

Die Tatsache, das die Rebschere in der BK 2103 nicht erwähnt ist, heißt ja nicht, dass dies keine Erkrankung im Sinne der BK2103 auslösen kann.
 
Hallo nik_83,

ich fürchte da bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als Dir professionelle Hilfe zu holen! So z.B. einen Anwalt BK / Sozialrecht oder auch beim VDK der in größeren Städten zweimal in der Woche eine Rechtsberatung abhält Die Beratung ist noch kostenlos erst bei einem Gerichtsverfahren sollte man schon Mitglied sein!

Berufsbedingte Erkrankungen durch Erschütterung an den Händen werden im Gesetzestext zur BK 2103 abgehandelt. Hierunter fallen Erkrankungen des Knochen- und Gelenksystems, hervorgerufen durch den Einsatz z.B. von Druckluftwerkzeugen mit Frequenzen < 50 Hz. Diese Arbeiten können Arthrosis deformans, Lunatumnekrosen oder Skaphoidpseudarthrosen hervorrufen. Schwingungsbelastungen > 50 Hz wirken hingegen verstärkt auf das Weichteilgewebe der Hand und können das vibrationsbedingte vasospastische Syndrom verursachen ¶(BK 2104). Klinisch imponiert dieses Syndrom als anfallartige, periphere Durchblutungsstörung der Hand. Die folgende Arbeit beschreibt die historische Entwicklung, Ätiologie, Klinik und Therapie der BK 2103 und BK 2104.


http://www.bg-metall.de/index.php?id=180

Leider habe ich da (Link wo einige entsprechende Geräte aufgeführt sind) zu einer Rebschere auch nichts gefunden! Also versuche es einmal wie oben beschrieben!

Gruss Joachim
 
SGB VII Absatz 2
(2) Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall anzuerkennen, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind.
(Hervorhebung von mir)
Hallo Nik_83,
die Rebschere gibt es bei Deiner BG nicht, also kann sie Dich auch nicht schädigen. Die BG'en argumentieren gern mit "Listenkrankheiten" und was in der Liste nicht vorkommt, wird abgelehnt.
Gehörst Du irgeneinem Berufsverband, Winzergenossenschaft an, wo einer von denen eine Expertise über die Belastungen beim Arbeiten mit einer Rebschere erstellen kann; denn wenn Du klagst, der Richter kennt sicher auch keine Rebschere und verlässt sich auf die BG bzw. deren TAD (techn. Aufsichtsdienst).
Gibt es in Eurer Branche Arbeitsschutzvorschriften, in denen die Gefahren beim Arbeiten mit einer Rebschere erwähnt werden, auch die Vibrationen etc.
Du musst Dich jetzt darauf konzentrieren, Unterlagen zu finden, die die Ursache der Erkrankung durch die Rebschere wahrscheinlich erscheinen lassen. Der TAD ist zwar durch die Amtsermittlung verpflichtet, alles zu ermitteln, was für bzw. gegen Dich spricht, aber bei dem "Für" sind die Jungens und Mädchen des TAD gerne etwas blind.
Was ist das denn für eine BG, die die Arbeitsgeräte ihrer Versicherten und deren Gefahren nicht kennt? Sie sind nämlich auch zur Vermeidung von Arbeitunfällen und Berufskrankheiten verpflichtet.
Also "Ohren steif" und kämpfen, auch wenns lange dauert, nicht aufgeben.
 
@ JoachimD.

DANKESCHÖN ist zwar von der BG bergbau aber es hilft mir trotzdem bisschen weiter!

@ paro

Es ist die Land- u forstwirtschaftliche BG Franken u Oberbayern.
Leider gibt es nur einen französichen Bericht das die Rebscheren zwar belastungen auf die hände geben, aber es steht nicht genau drin in welcher einheit!



Dankeschön an seenixe, JoachimD. und Paro schon für die schnelle hilfe!
 
Rebschere

Die BK 2103 kommt wird von den Belastungen aus dem Untertage-Bergbau abgeleitet. Somit kommen nur elektro- oder pneumatisch betriebene Geräte mit einer Hauptfrenquenz zwischen 1 und 50 Hz für diese BK in Frage.
Deine Schere wird nicht so angetrieben und ist auch nicht damit verleichbar.
Bei einer Mondbeinnekrose gibt es, im Gegensatz zu den anderen Erkrankungen in diesem Sinne, keine Mindestexpositonszeit. Eine einmalige Exposition würde bereits (theoretisch) genügen.
Deine Schwere erfüllt nach meiner Ansicht diese Voraussetzung von einer hohen Schwingbeschleunigung von > 2,5 m/s² (für Dich leider) und bei dieser "Antreibsart", nicht.
Es könnte eher eine BK 2101 (Sehnenscheidenentzündung) sein. Bei Dir scheint jedoch die Diagnose eindeutig zu sein und somit wäre es damit auch nichts.
Gruß
 
Hallo zusammen,

mir fällt auf, dass das Schneiden von Reben im "Tagebau" geschieht.
Also ist der Körper diesen ständigen Veränderungen ausgesetzt, Wetter, Bodenunebenheiten, Einatmen der Pflanzenschutzmittel ...

Wetter - Kälte verhindert die regelrechte Durchblutung der Finger - werden die Finger steif und trotzdem der fortdauernden Arbeitsbelastung ausgesetzt, dann ist das Gewebeverändernd.

So bilden sich dann die Bewegungsschmerzen, und andere Veränderungen, denen man mit OP begegnet.
Die Einen können das aushalten, die anderen reagieren halt anders. Eine BK kann man nicht an der durchschnittlichen Allgemeinheit allein festmachen, sondern man muss auch den individuellen Einzelfall erkennen und in der Beurteilung berücksichtigen.

Gruß Ariel
 
@ ariel!
Meiner Ansichten nach -wie du ja auch schreibst- ist mann sehr oft unterschiedlichen Wettereinflüssen ausgesetzt!
Außerdem ist der Rebschnitt von Dez- März also rund 4 Monate und pro Tag ( 8Stunden) macht man mindestens 10000 Schnitte! u das mal 100 Arbeitstage entspricht min 1 000 000 Schnitte nur im Frühjahr!
Das man das Ganze nicht als der durchschnittlichen Allgemeinheit in der BK ansehen soll meine ich auch, denn wer hat so eine Belastung auf die Hände?

Möchte jetzt zwar nicht Behaupten das Winzer der härteste Job ist, aber da viele arbeitsschritte sich oft Wochen o monate lang wiederholen ist es schon hart!

Zitat von Dir:
"Der Mangel eines Beweises ist nicht der Beweis eines Mangels."


Das Zitat meines Facharztes:
Die Tatsache, dass pneumatatische u. elektrische Rebscheren in der BK-2103 nicht erwähnt sin, heißt meines Erachtens nicht, dass dies keine Erkrankung im Sinne der BK 2103 auslöesn kann!
 
Was meint IHR?

Welche Chancen hab Ich?

Die Ablehnung von der BG geht nun vor das Sozialgericht!

Betreut werde ich von der Vdk...
 
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