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Brauch bitte Hilfe

bredow

Nutzer
Registriert seit
8 Nov. 2006
Beiträge
8
hallo
ich hatte am 17.4.00 einen schweren arbeitsunfall,mehrere brustwirbelbrüche,aortaanriss,nierenprellungen,fersenbeinbruch - mit folge einer osteites(sorry für evtl.rechtschreibfehler)jedenfalls folgten darauf etliche plastische op`s, um die verfaulung am linken fuß zu stoppen bzw.einzudämmen.nach 3 jahren nicht durchgehender behandlung hatte ich halbwegs ruhe.
die bg begutachtete mich auf dem chirurgischen gebiet , jedoch nicht im kardiologischem gebiet , obwohl ausdrücklich im chirurgischen gutachten darauf hingewiesen. darauf kontaktierte ich eine anwältin , die die bg darauf hinwies , diese ignorierte diesen hinweis und verweißt auf das erstellte gutachten. da ich eine private unfall.versicherung habe und den schaden meldete, ergab sich eine begutachtung des schaden inkl.begutachtung der aorta.daraus ergab sich behinderungsgrad 40 plus 30 ! die bg 40 . die 30 bezieht sich auf die aorta.eine klage wurde eingereicht, und warte schon über ein jahr auf ein bescheid.
nun wurde ich arbeitslos. die bg lehnte eine weiterbildungsmaßnahme.das arbeitsamt/jetz agentur auch. so lief mein anspruch aus.daraus ergab sich krankenkassenmitgliedschaftsverlust.ich beziehe aber eine bg - rente auf unbestimmt zeit.will sagen , daß ich davon lebe.
so dachte ich mir , um wieder in die krankenkasse zu kommen , beantrage ich eine ich-ag. wurde mir bewilligt. mit einen jahresgewinn von 50 euro,ist sie also unrelevant, meine selbstständigkeit.nun kamen aus gewissen gründen zahlungsschrierigkeiten gegenüber meiner krankenkasse und ich verlor meine mitgliedschaft.hatte keine offene beträge nach 1 monate ohne krankenschutz.neue mitgliedschaft wurde abgelehnt.nun was nun.
daraufhin beantragte ich eine rente bei der dt.rentenversicherung.jetzt bin ich wieder in der krankenversicherung.jedoch war der arzt, der mich begutachtete ein "witz".teilte der dt.rentenversicherung dies telefonisch mit - sie haben die möglichkeit eines widerspruches - war der hinweis.und - natürlich wurde der antrag abgelehnt. ich legte gerade widerspruch ein.
nun meine frage - da ich mich nicht darauf verlassen will, daß der antrag durchgeht - muß ich mich selbst krankenversichern ? oder wer ? oder wo könnte ich evtl. hilfe bekommen ? falls der antrag abgelehnt wird stehe ich wieder ohne krankenschutz da . übrigens ich wurde über der rentenversicherung , das heisst der beauftragte untersuchte mich ca. 3 minuten , kein scherz.ich bin ziemlich sauer.
achso.falls wichtig.ich bin verheiratet(berufstätig) plus einer 9 jährigen tochter .
ich bedanke mich in voraus für evtl.beiträge euerseits !
 
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Hi Bredow !

Hi, Bredow, hier Gibbus !

Da kommt bei Dir ja VIEL zusammen ! Zunächst vermute ich, dass Du eine sog. Osteomyelitis, eine Knochen(marks)entzündung, im Volksmund "Knochenfraß", hattest und die Gottseidank abgestellte "verfaulung" Deines linken Fußes von einem oder vielen Bakterien herrührte (, die kannst Du Dir leider oft in Krankenhäusern einfangen).

Dann fällt mir auf, dass Du zwar vom Anwalt vertreten warst / bist, dieser es aber (noch) nicht mittels (schlauem !) § 44 SGB X angegangen hat, diesen § kennen leider viel zu wenige Unfall-/BG-Opfer: er dient dem Widerspruchsführer als Antrag bei der BG /Rentenstelle/Krankenkasse etc. zur Rücknahme von rechtswidrigen Bescheiden (z.B. aufgrund von sachlich unrichtigem Vorbringen in dem XYZ-Bescheid /Verwaltungsakt MIT WIRKUNG FÜR DIE VERGANGENHEIT ! D. h., auch wenn Fristen "verschlafen" und /oder die Bescheide/Verwaltungsakte rechtskräftig geworden waren. Irgendwelche Bescheide der BG, dass getrost
auf ein kardiologisches Zusatzgutachten verzichtet werden konnte (natürlich zu DEINEM Nachteil !:eek: ) sind also auch jetzt noch angreifbar. Mein Tipp: PER EINSCHREIBEN nach dem oben genannten § die Rücknahme des (für Dich rechtswidrigen) Bescheides beantragen ! Sicher lehnt die BG ab, aber so wird Dein (Un-)Fall wieder aufgerollt, und Du kannst durch dieses schlaue "Hintertürchen" wieder Deine gesetzlich zugesicherten Leistungen beanspruchen. Im Übrigen haben Deine Unfallleiden bei der Krankenkasse (für Dich mit Praxis- und Rezeptgebühren) nichts bei der Krankenkasse oder Rententräger verloren, zurück damit zum richtigen und alleinig adressierbaren Kostenträger, der BG ! Zu dem (politisch verursachten, nicht von Dir zu verantwortenden "Ich-AG"-Chaos) denke, weiß ich aber leider nicht:confused: , dass sich Deine wenig profitable Selbstständigkeit mit Sicherheit rückabwickeln lässt, und dass Du von der teuren PKV in die GKV
zurück kannst. Da würde ich mir fachliche Auskunft beim Fachanwalt für Sozialrecht "aus erster Hand" einholen und nach Gleichbetroffenen hier suchen, zumal ja mit steigendem Alter die PKV-Beiträge erdrückend sind.
Guten Abend,
Gibbus (41,9°):eek: :rolleyes: :cool:
 
Hallo Bredow,

willkommen bei uns im Forum.

Sag mal besteht bei Dir nicht die Möglichkeit über den Ehegatten/ Frau mit Versicherung / in der Art der Familienversicherung ? Ganz sicher bin ich mir nicht nur Deine Frau kann das doch mal bei Ihrer KK hinterfragen. In diesem Sinne, sam ;)
 
hallo
erstmal vielen dank , fürs lesen und eurer antwort !
1. familienversicherung, glaube ich (nicht wissen) , ist nur bis zu einen betrag von ca.300 euro möglich.da meine bg- rente diesen betrag übersteigt, falle ich durchs netz ... oder bezieht sich der betrag auf gewerbliche einnahmen ?
ich denk nicht , eher jegliche einnahmen.
2.die information über diesen § nehme ich dankbar an und werde erstmal meine anwältin außen vor lassen , damit nicht wieder rechnungen im briefkasten liegen.mal sehen wie die bg reagiert , bei ablehnung - wie du schon sagtest bzw. orakeltest, kann der briefwechsel als kopie bzw. beweis in meine klage gegen die bg einfließen.
3. vielleicht jetzt konkreter von mir , wenn man bg - rente bezieht , wer versichert ein gegen krankheit; die bg ? ich mich selbst . gesetzl.krk ?

ach man, macht euch eine schöne zeit
 
§ 44 SGB X, "Orakel ohne Debakel" ;-)

Hi Bredow, hier "Gibbus":cool: !

Du kannst Deine RAin auch über PKH (Prozesskostenhilfe, Antrag gibts beim Amtsgericht) beanspruchen.

Wenn der Antrag (gib doch mal "§44SGBX" z.B. über Google ein, dann liest Du mehr über den §en und wie Du es angehst) wie zu erwarten BG-lich abgelehnt wird,bist Du auch ohne RAin vor dem SG und sogar vor dem LSG (II. Instanz, also Berufung einlegend) ohne Gerichtskosten ( also kostenfrei, da wird nach der sog. Offizialmaxime, sprich über die Staatskasse, abgerechnet) SELBST POSTULATIONSFÄHIG ! Du kannst Dich selbst vertreten. Wie Du solch einen Antrag auf Rücknahme der Fehlentscheidung der BG einreichst (und gerne auch die zu erwartende Klage) kann ich Dir gern in Form eines Formschreibens (wie ein "Lückentext", von der CD-ROM vom Fachbuch des Dt. Anwaltvereins "Das sozialrechtliche Mandat"), zukommen lassen.

P.S. Deinen Trouble mit dem PKV-zur-GKV-Wechsel kann ich immer noch nicht ganz realisieren, denn ich war 5 Monate dank BG-Taktik Hartz 4-Empfänger und war über eine ganz normale GKV "pflichtversichert", mit allem "Komfort".
Da würde ich noch mal nachfassen, ob die KK Dich so "diskriminieren" darf !.:confused:

Gruß vom "Gibbus" (41,9°) :eek:
 
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Hallo Bredow,


bitte stelle sofort einen Antrag auf Familienversicherung, was viele Sachbearbeiter der GKV nicht wissen. Eine Unfallrente oder Verletztenrente zählt bei der Familienversicherung nicht als Einkommen, logisch den Renten die für einen Körperschaden durch einen Unfall gezahlt werden sind sowiso frei von Sozialabgaben. Lasse Dich nicht abwimmeln!!!!!!

Auf jeden Fall die EU-Rente durchsetzen, den bei einem Arbeitsunfall hast Du etliche Vorteile für die Anwartschaft.

Mal wieder ein Fall von gesetzlicher Willkür das einem die Haare zu Berge stehen.

Chartkiller
 
@ Bredow

Hi, Bredow, hier "Gibbus,

der von Kollege Chartkiller ins Feld geführte Begriff "EU-Rente" (hat auch nichts mit Europ. Union zu tun, sondern "Erwerbsunfähigkeitsrente") trifft hier (hoffentlich !) nicht zu. ich hoffe und habe ja vernommen, dass Du weiterhin erwerbsfähig bist und bleibst, aber halt nicht im bis zum Unfall ausgeübten Vorberuf.

Zum späteren Zeitpunkt (nach Deinem BG-Heilverfahren) wird dann Deine sog. MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit, gemäß SGB VII) gutachterlich festzustellen sein.

Vorher bekanntermaßen kommst Du erst in den "Genuss" der BG-lichen Leistungen.

Schönen Abend,
"Gibbus" (41,9°):cool:
 
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guten morgen
nun vielen dank, für eure ,für mich guten nachrichten !
wie oben erwähnt, stand ich ohne weitere hilfe da, die bg lehnte eine weiterbildungsmaßnahme in meinen fall ab - o-ton bzw. in gemeinsamen durchschauen der plattformes der arbeitsamtes, meinte der berufshelfer, ich könnte doch in einer grillstation tätig sein ... ohne auf meine verletzungen oder körperliche unfähigkeit einzugehen(stehen in orthopätischen schuhen ?). ich sagte nichts dazu.
darum dann später auch unter anderem der ich - ag antrag, hauptsache krk.
naiv, ist sicherlich der gedanke gewesen, 3 jahre ich-ag förderung bis dahin ist meine klage durch und danach bei positven bescheid kann ich mich selbst versichern.
gibbus, ich war in der gesetzl.krk - freiwillig versichert.
falls du willst , hier mein kontakt : millwall.gunter@web.de
würde mich darüber freuen !
meine selbstständigkeit ist wie oben erwähnt eine farce, ca. 50 euro jahresgewinn. es gibt sie eigentlich nicht,wie auch - kann nur kurze strecken laufen , nicht heben etc. das alles verbunden mit inzwischen normal hingenommen schmerzen. die meisten wissen und kennen von ich hier reden. zumindesten die hier underwegs sind.

eure hinweise nehme ich dankbar entgegen und werde sie hoffentlich zu meinen gunsten umsetzen können, insbesondere der mit der familienversicherung !

:)
 
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