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Boulderunfall, 11 OPs, Keime, Sprunggelenkversteifung

Eva112

Neues Mitglied
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11 Okt. 2017
Beiträge
4
Hallo,
ich bin neu hier und möchte meine Geschichte teilen, vielleicht gibt es Menschen mit ähnlichen Erlebnissen und können mir so manche Frage beantworten. Ich bin weiblich und um die 31 Jahre alt und die Geschichte wird etwas länger...

Im Juni 17 war ich bouldern in der Halle. Ich war mindestens einmal in der Woche dort und schon recht gut trainiert. Ich bin oben angekommen und dachte, ich schone besser mal meine Gelenke, springe NICHT runter (auf die weiche Matte), sondern klettere wieder runter. Als meine Füße auf ca 2 m Höhe waren, verlor ich mit einer Hand den Halt und fiel runter. Ich hörte ein Knacken und schaute auch nicht weiter auf meinen Fuß, ich wollte es nicht sehen. Ich hatte keine Schmerzen, wusste aber ganz genau, es ist gebrochen. Ich fühlte mich wie in Trance. Irgendwann wurde der Notarzt geholt.
In dieser Nacht wurde ich das

1. mal operiert (Not-OP, im Rettungswagen wurde der Fuß gerichtet, im KH wurde ein fixateur externe dran gemacht - drittgradig, offene Luxationsfraktur). Ich habe erst am nächsten Tag gemerkt, dass der Bruch offen war.

2. OP eine Woche später im selben KH mit Plattenosteosynthese. Die Haut verfärbte sich nach einigen Tage noch im KH um die genähte Haut am offenen Bruch schwarz mit Kruste (Hautnekrosen wie ich später erfuhr). Im Krankenhaus wurde da nicht weiter darauf eingegangen. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch voller Vertrauen in Ärzte und dachte mir, wenn es sehr schlimm ist, werden die es schon weiter behandeln. Dem war nicht so, denn es war alles trocken und eben "nur" schwarz und verkrustet.

Danach wurde ich von derselben Klinik weiter ambulant behandelt, mindestens 1 mal pro Woche. Wundversorgung der schwarzen Haut (die nekrotische HAut wurde vom äußerem Rand immer ein Stück abgemacht, so dass es blutet und neue Haut wachsen kann.). das mittlere nekrotische Stück musste in einem abgemacht werden, da es zu dick war und bis auf den Knochen ging. Ab da wurde mit verschiedenen Wundauflagen, ambulanter Vac-Therapie u.Ä. versucht, die Wunde zu schließen. Was nicht gelang. Der Arzt sagte immer, dass die Schwere der Verletzung der Grund sei...... Irgendwann wurde mir vom Chefarzt der Abteilung eine Hautlappentransplantation empfohlen... Also Vorstellung in Klinik 2, die sowas machen und die nächsten OPs durchgeführt.

Im ersten Gespräch dort wurde gefragt, ob denn mal ein Abstrich der Wunde gemacht wurde. Bei dieser Frage dämmerte es mir zum ersten Mal, dass die Ärzte in Klinik 1 eventuell was versäumt haben. Abstrich-Ergebnis war natürlich positiv (multisensibler -
zum Glück!!- staphylococcus aureus). Also Antibiotika-Therapie, nächster Abstrich der Wunde war negativ, also konnte es mit den geplanten OPs der Hautlappentransplantation (Parascapularlappen) weitergehen. Ich dachte zu dem Zeitpunkt, das ist meine Rettung, jetzt wird alles gut (mittlerweile war es Nov 17). Dem war nicht so. Der Hautlappen ist super angewachsen, doch an einer Stelle kam nach einigen Tage wieder etwas Blut und Sekret raus.... Schmerzen hatte ich zu diesem Zeitpunkt immer. Einen Monate später dann wieder Klinikaufenthalt da Unterschenkelphlegmone festgestellt wurden, wieder i.v. Antibiotikatherapie. Ich wurde entlassen.

Im Januar 18 musste ich wieder in dieselbe Klinik. Es wurde ein Teil des Metalls entfernt, da die Ärzte davon ausgingen, dass darauf Keime sitzen. Der Lappen wurde "erneuert" und und die kleine offene Stelle somit geschlossen. Richtig zu war die Wunde fast nie, doch man schob es immer auf die schwere der Verletzung...
So langsam konnte es dann mit der Teilbelastung mit hin zur Vollbelastung losgehen. Doch ich hatte immer starke Schmerzen, schob das aber darauf, dass ich sowieso sehr empfindlich bin (dachte ich zumindest zu dem Zeitpunkt). Ich lief aber zwischenzeitlich trotz starker Schmerzen ohne Krücken und mit normalen Schuhen (also ohne Aircast o.ä.). Bei Kontrolluntersuchungen in der Klinik 2 wurde mir empfohlen, nochmal zum Unfallchirurgen zu gehen, der mich operiert hatte, da er sich mit meinem Fuß am besten auskennt. Die Röntgenbilder sahen immer gut aus, bzw. die Ärzte konnten darauf nichts gravierendes, außer eine Art Schleier/Verschwommenes erkennen. Bin natürlich trotzdem zum besagten Chirurgen, Röntgen wieder rel. unauffällig, also CT gemacht.

auf dem CT hat jeder Leihe erkennen können, dass das Sprunggelenk (osg und usg) hin sind... bzw. schwer demoliert. Der Arzt schüttelte nur den Kopf und frage: " Was hat Klinik2 da gemacht? Haben Sie ihnen Knochen entfernt?" und sagte im nächsten Satz: "Das Sprunggelenk ist zerstört, da kann man nichts mehr machen." Man könnte eine Prothese einsetzen oder es versteifen, was er aber nicht macht, ich muss mir ne andere Klinik suchen, die darauf spezialisiert sind. Meine Frage: warum kann das so zerstört werden? beantwortete er mit einem gemurmelten "Durchblutungsstörung..." (mittlerweile bin ich mir sicher, dass er auch an Keime gedacht hat, es aber nicht gesagt hat, weil das bedeutet hätte, dass er es, inklusive Chefarzt und andere Ärzte, die mich dort ambulant behandelt haben m.E. versäumen, die Wunde UND den offen liegenden Knochen mal auf Keime zu untersuchen).
Also ging wieder die Kliniksuche los (meine psychische Verfassung war zu diesem Zeitpunkt noch mehr im Keller, wie sie ohnehin schon war).
Nur durch das gute Vitamin-B(eziehung) habe ich den Kontakt und schnellen Termin zu einer septischen Chirurgie erhalten (hätte ich davon nur schon vorher was gewusst.....). Diese haben mich in insgesamt 5 OPs behandelt und von Grund auf den Fuß "geheilt".... (Keimuntersuchung, adäquate Behandlungen und OPs). Dabei musste natürlich der kranken Knochen entfernt werden, das Sprunggelenk. Nach wochenlanger (!) Antibiotikatherapie, mit dem richtigen (!) Antibiotika war das Probenergebnis irgendwann negativ :), und der Fuß konnte mit einem Marknagel versteift werden (April 18) und ich hatte zum ersten Mal seit fast einem Jahr überhaupt keine Schmerzen mehr!
'Ich habe mich nach 6 Wochen noch für eine Knochentransplantation entschieden, da das Knochenwachstum, das die Lücke zwischen OSG und USG um den Marknagel geschlossen hätte, noch gut 6 Monate gedauert hätte (Also nur Teilbelastung 20 kg und Krücken), das wollte ich mir nicht antun, also die Knochentransplantation. Die OP hat super geklappt und ich wurde nach einer Woche entlassen. In gut einem Monat habe ich dann die Vollbelastung. Mein rechtes Bein ist war einem Storchenbein ähnlich, ich muss massiv Muskeln aufbauen, neu laufen/abrollen lernen mit dem rechten Fuß, aber es ist alles besser, wie länger mit Krücken, Rollstuhl, Schmerzen und der Ungewissheit zu leben, wie es weitergeht. Davon abgesehen profitiert mein Sohn natürlich ungemein davon, dass seine Mama nicht mehr weg ist (KH) und psychisch etwas ausgeglichener ist, weil sie keine Schmerzen mehr hat und jetzt alles (hoffentlich) bergauf geht, es fühlt sich zumindest so an.

Für Leser, die bis hier unten angekommen sind, habe ich ein paar Fragen:
Hat wer Erfahrungen damit, ob ich eventuell eine Chance hab, Schmerzengeld von Klinik 1 zu erhalten, aufgrund einem Fehler durch Unterlassung (da sie nie auf Keime untersucht haben)? Ich bin gerade dabei ein Gutachten durch die Krankenkasse erstellen zu lassen, um im Anschluss daran weiter vorzugehen. Die Frage ist nur, wie (ich habe nämlich keine Rechtschutzversicherung).

Wer hat Erfahrungen im Alltag mit Versteifung von OSG-USG? Wie sieht es mit Schmerzen aus? Wie sehr humpelt man? Wie ist es mit dem Behinderungsgrad?

Vielen Dank an alle, die das gelesen haben und mir vielleicht sogar antworten. Es war schwer, das alles aufzuschreiben, aber tat auch gut.
 
Hallo Eva112,
herzlich willkommen hier im Forum.
Deine Chancen gegen das Krankenhaus vorzugehen kann nur ein Anwalt an Hand der konkreten Unterlagen sagen. Du wirst Ihnen nicht nur Fahrlässigkeit nachweisen müssen. Es gibt Ansatzpunkte , aber die Klinik kennt viele Ausreden.....
Die Einschränkungen bei einer Versteifung des OSG-USG sind schon sichtbar, weil Du nicht mehr abrollen kannst. Dein Behinderungsgrad sollte bei max 30% liegen, aber da können auch weitere Einschränkungen zum tragen können, aber ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Eva,

aus deiner beschreibung lese ich zusammenfassend heraus, dass bei der behandlung fehler unterlaufen sein könnten.
wie #Seenixe schon andeutet, sind behandlungsfehler ein schwieriges (weil sachlich unerwünschtes) metier.

du wirst zur klärung nicht umhin kommen, einen auf patientenrecht (nicht unbedingt gleichbedeutend mit medizinrecht) versierten anwalt einzubeziehen. dabei werden zunächst einmal sämtliche (!) behandlungsunterlagen anzufordern sein, aus denen sich weitere sachliche anhaltspunkte ergeben müssen.

es gibt unterschiedliche wege zur klärung einer regelgerechten behandlung. inieweit sie zielführend sind, gibt es unterschiedliche ansichten und erfahrungen.
diese unterlagen kannst du auch selbst bei den behandlern (ärzten, kliniken, physio, reha) anfordern i.d.R. gegen kopiergebühren. danach stellt sich die frage der auswertung und der weg des weiteren vorgehens, falls hier verdachtsmomente auftauchen.

deine beschreibung lässt zumindet den verdacht einer unzulänglichen behandlung zu.


gruss

Sekundant
 
MRSA-Infektionen - sonstige Krankenhausinfektionen

Hallo Eva112,

es ist sehr bedauernswert, was Dir in dem Krankenhaus widerfahren ist. Es tut mir sehr leid, was Du für Schmerzen und Ängste ertragen mußtest.
Bei Deiner zweiten Operation mussten die Ärzte erkennen, dass etwas nicht stimmt und nicht darauf herumreiten, dass Dein gesundheitlicher Zustand an der Schwere Deiner Verletzung liegt.
Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, das die Dich behandelnden Ärzte nicht an den MRSA-Keim gedacht haben.
Setze Dich mit den Ärzten der 3. Klinik in Verbindung, welche Dir zum Glück mit hervorragender ärztlicher Kunst helfen konnten.
Wer weiß, was passiert wäre, wenn Du diese Klinik nicht empfohlen bekommen hättest.

Im Grunde genommen, liegt doch in Deinem Fall alles klar auf der Hand.
Aber nur mit anwaltlicher Unterstützung (Patientenrecht oder Medizinrecht, wie Sekundant und Seenixe es Dir auch geraten haben) muss Deine Krankengeschichte und das Fehlverhalten in dem Krankenhaus äußerst intensiv recherchiert werden.
Dein ganzes Leben hat sich doch schließlich durch erkennbare ärztliche Behandlungsfehler verändert.

Du bist berechtigt Ersatzleistungen für den bei Dir angerichteten gesundheitlichen Schaden zu erhalten.
Die Ärzte haben Dich nicht bei Deinem bedenklichen Zustand auf Keime untersucht.

Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt aufgeklärt wird, dass gravierende Fehler in der Behandlung begangen wurden, dann wirst Du auch dementsprechend entschädigt.
Wie Du Deine Krankengeschicht beschreibst, kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass von den Ärzten vertuscht werden sollte, was tatsächlich im Raum stand, nämlich ein gravierender Behandlungsfehler.

Welche Chancen Du als Patientin hast, ein Krankenhaus oder einen Arzt wegen eines Hygienemangels und einer daraus resultierenden Infektion in Haftung zu nehmen funktioniert nur, wenn Du als Patientin darlegst und beweist, dass eine medizinisch notwendige organisatorische Hygienemaßnahme vom Arzt / Pflegepersonal nicht eingehalten worden ist.

Die Gefahr einer Ansteckung muss vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein. Die Infektion muss aber auch auf der unterlassenen oder fehlerhaften Hygienemaßnahme beruhen.
Damit bedarf es, wie schon erwähnt, zunächst einer präzisen, einzelfallorientierten Prüfung.

Der Bundesgerichtshof hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt erst in zwei Entscheidungen zum Problemkreis MRSA geäußert. Die bisherige Rechtsprechung zur Haftung bei Infektionen durch Krankenhauskeime wurde in der Vergangenheit nur sehr zurückhaltend von den Gerichten behandelt.

Einen Fall hat der BGH im Jahre 2007 entschieden (BGH NJW 2007, 1682 ff.):
Eine Patientin hatte in einer Praxis eines Orthopäden eine Spritze in den Nacken bekommen. Es bildete sich ein Spritzenabzess, weil sie sich beim Orthopädenmit Staphylokokken infiziert hatte. Unerkannter Trägerin dieser Keime war eine Arzthelferin, die bei der Verabreichung der Spritzen assistiert hatte. Sie konnte nachträglich als Keimträgerin identifiziert werden.

Folgende Urteile haben sich mit der MRSA-Infektion befasst:

OLG Naumburg, RDG 2010, 27 (schwere Staphylokokken-Sepsis nach notdienstlicher Injektionsbehandlung im häuslichen Bereich).

OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009, AZ: I-3 U 122/09 (Tod aufgrundMultiorganversagen nach MRSA-Infektion.

OLG Frankfurt (Urteil vom 23.12.2003, AZ 8 U 140/99 (Ansteckung mit Hepatitis C und HIV durch Fehler bei Ozontherapie).

KG Berlin, Urteil vom 17.04.1980, AZ: 20 U 4797/79 (Ansteckung beiBrustoperation in infiziertem Operationssaal).

LG Münster, Urteil vom 29.09.2011, AZ: 25 O 59/11,

OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2012, AZ: 1 U 119/11.

OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2010, AZ: I-4 174/09.

LG Bielefeld, Beschluß vom 07.01.2013, AZ: 15 O 4/13.

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013, 26 U 62/12.

OLG München, Urteil vom 06.06.2013, AZ: 1 U 319/13.

In der Realität sieht es so aus, dass jeder 10. Krankenhauspatient in Europa eine Infektion bekommt. In Deutschland sind es nach Schätzungen des Robert-Koch-Institutes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft rund 600.000 bis zu 1.000.000.
Die Ansteckungsquotein deutschen Krankenhäusern liegt damit bei etwa 3 bis 4%. Geschätzt sterben pro Jahr 40.000 bis 50.000 Patienten an diesen Krankenhauskeim.
Etwa 1/3 dieser Todesfälle werden durch vorwerfbare Hygienefehler des Personals oder der Ärzte verursacht, insbesondere durch unterlassene oder unzureichende Händedesinfektion.Somit sterben rund 17.000 Patienten pro Jahr infolge vorwerfbarer Hygienefehler, wobei das Problem der multiresistenden Erreger in den Vordergrund tritt. (Michael Imhof, FAZ 2010, 30).

Bleib tapfer!

LG
Eva
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Charisma,

vielen Dank für deine Mühe!
Sehr schöner Post!
 
Vielen lieben Dank für alle Antworten!

Es war zum Glück KEIN MRSA sondern MSSA (MultiSENSIBLER staph.aureus ). Die Langzeitprobe der letzten Knochenprobeentnahme war auch negativ :).
Meine Therapeutin meinte, dass es sich für sie auch wie eine Vertuschung anhört.. Sie hat eine Bekannte, die wohl Anwältin für Medizinrecht ist und wird sie mal ausfragen, wie sie meine Chancen so einschätzt und wie ich weiter vorgehen kann, auch wenn ich nicht rechtschutzversichert bin.

Ich habe veranlasst, dass die Krankenkasse ein Gutachten über einen eventuellen Behandlungsfehler erstellt. Mal schauen was rauskommt.

LG, Eva
 
Hallo Eva112,

besorge Dir von Deiner Krankenkasse ein Vorerkrankungsverzeichnis Deiner Erkrankungen der letzten Jahre. Diese Bescheinigung liegt Dir nach Anforderung dann in wenigen Tagen vor.
In dieser sind die gestellten Diagnosen, Krankenhauszeiten und Arbeitsunfähigkeitszeiten genau vermerkt.
Es ist bestimmt für die Rechtsanwältin für Medizinrecht hilfreich, wenn Deine Therapeutin es ihr vorlegt.
Viel Glück!
LG
Eva
 
Hallo Eva,

ich habe eine Klinikklage hinter mir. Bitte berücksichtige, da so so eine Klinikklage 15 - 20 Jahre dauern kann. In dieser Zeit schöpft quasi der Anwalt Dein Einkommen ab :-(.

Es werden Gutachten gemacht, von Ärzten die sich in eng umwobenen Fachkreisen bewegen.
Es ist schwierig überhaupt ehrliche mutige Gutachter zu finden. Meist wird der Gutachter von Gericht auch noch bestimmt und Du hast kaum Einfluss drauf wer begutachtet.
Befangenheitsanträge bedeuten weitere Verfahren und Kosten und Prozesszeit!

In meinem Fall kosteten die Gutachten allein 7.000 EUR. Du musst im Falle einer Verhandlung
Reisekosten Vorschüsse für die Ärzte bei Gericht hinterlegen in meinem Fall nochmal um die 7.000 EUR.

Recht haben bedeutet im Arzthaftungsprozess nicht unbedingt "Recht bekommen".

Ich empfand es ungeheuerlich wie vor Gericht die Gutachter und die Ärzte gelogen haben und das Recht gebeugt haben in dem Sie Informationen zurückgehalten haben oder falsch interpretiert haben. Bedenke auch die Richter sind Laien.

Ich saß dann vor Gericht MIT ANWALT gegen eine Batterie von Professoren und Fachärzten und hoch bezahlte Klinkanwälte. Da hat man als Laie kaum eine Chance, vor allem glaubt man Dir als Laie nicht weil "wissen" müssen es ja die Fachärzte.

Ich hatte das Glück einen Anwalt zu haben und eine Rechtschutz, so das die Kosten nicht auf mir lasteten. Nach 9 Jahren Verfahren hab ich mit einem Vergleich abgebrochen.
So ein Prozess ist ech fies und macht Dich kaputt. Die Begutachten Dich zu Tode.
Ich dachte auch "das macht alles der Anwalt", aber den ganzen Parteienschriftverkehr,
die Schilderung der Umstände, die Richtigstellung der Lügen, all das ist allein Dein Part,
weil der Anwalt nicht dabei war! Die sind bei der Verdrehung der Tatsachen echt nicht zimperlich. Die Schriftsätze umfassen teilweise 50 - 100 Seiten wo Du Stellungnahmen
abgeben musst.

Ich will Dich nicht verschrecken, ich wollte auch "Recht" bekommen, wollte das die wissen das sie so was nicht bringen dürfen. Nur nach all den Jahren
Tränen , Schmerzen , Stress bin ich mir im Nachhinein nicht sicher ob es das "wert" war.
Was ich Dir vermitteln will, überlege Dir sehr sehr gut ob Du das ohne Rechtschutz auf Dich nimmst und ob Du es durchziehen willst. Es gibt auch noch Schlichtungsstellen bei der Ärztekammer und Krankenkasse informiere Dich da mal...

Alles Gute und viel Kraft
 
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