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Borreliose - Invalidität bei privater Unfallvers.

Hallo Zusammen,

da Rekobär gerade auch etwas zu dem "Gutachterunwesen" bereit gestellt hat, auch von mir die aktuellen Geschehnisse.

Nachdem es insgesamt 20 Monate gedauert hat (von Beweisbeschluss über Ärztekammer bis zum Gutachten) und es genau an den Gutachter gegangen ist der sehr eng mit dem Arzt verbandelt ist gegen den wir ein Arzthaftungsverfahren führen, wurde nunmehr der "Gutachter" beauftragt Stellung zu unseren Schriftsätzen zu nehmen.

Kleine Auszüge aus dem "Gutachten" zur Borreliose: aus einer Monarthritis (Entzündung pathologisch, operativ und per Szintigraphie sowie 5 Gutachten nach ärztlichen Behandlungsverlauf gesichert) mit nachfolgender sekundärer Arthrose (beginnend Stadium I bis II) auf Boden einer gesicherten Monarthritis (Borreliose) macht der werte Herr in seinem "Gutachten" eine primäre Arthrose.
So Kleinigkeiten wie gutachterlich gesicherte Polyneuropathie käme bei Borreliose ebenso wenig vor wie diverse andere Einschränkungen.

Mal schauen wie das weiter geht, denn auch hier bin ich am Überlegen ob ich, wenns denn so weiter geht, dann Strafanzeige erstatte. Das darf es nicht mehr geben.
Laut Gerichtsgutachten der DRV besteht eine Borreliose mit den Folgen, aber die würde keine Leistungsminderung verursachen.
Laut Gutachten zum Wegeunfall der VBG ist die Borreliose für fast alles verantwortlich.
Laut Gerichtsgutachten im Arzthaftungsverfahren ist eine Entzündung des Kniegelenkes gesichert (bei angelich operierten Meniskusriss wurde eine floride Synovialitis gefunden und auch im OP Bericht von einer "hochakut entzündeten Gelenkinnenhaut mit deutlich herabhängenden Synovialzotten berichtet") bei der man diese aber nicht weiter abklären müßte weil in 10 % der Kniegelenkentzündungen die Ursache eh nicht zu finden wäre und laut Gerichtsgutachten bei der PUV stimmt das alles nicht......

Ich habe die Schnauze langsam so was von voll, das es uns auch egal ist was nach Strafanzeigen noch so an Problemen kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal wieder ein kurzes Upgrade, der Gutachter hat noch mehr "Unsinn" in seine Stellungname eingebettet und jetzt steht der Termin zur mündlichen Verhandlung in ca. 5 Monaten.
 
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