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Borreliose - Invalidität bei privater Unfallvers.

Rajo1967

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Okt. 2013
Beiträge
2,608
Ort
MV
Hallo an alle,

mich würde einmal interessieren ob es hier jemanden gibt der diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat und seine Ansprüche durchsetzen konnte.

Meine Frau ist davon betroffen und wir sind mitten in dem Verfahren.
 
Hallo,

ich habe zwar kein Borreliose war aber leider gezwungen mir damit auseinander zu setzen, da mir ironischer Waise Borreliose von der
Unfallkasse unterstellt wurde um andere Folgen (Borreliose) als Unfallursache zu betiteln.

Mir hat damals sehr gut eine Selbsthilfegruppe für Borreliose geholfen
in Augsburg war ich glaube ich da. Die haben sehr viel Erfahrung
damit, wissen welche Tests wenn überhaupt akzeptiert werden von der
UV.
 
Wir klagen bereits und es steht auch schon ein Beweisbeschluss.
Es wurde vorher bereits bestätigt, das sie es nicht abstreiten das eine Borreliose vorgelegen hat - die Folgen aber nicht davon kommen sollen.
Polyneuropathie, Arthritis, Chronisches Erschöpfungssyndrom, chronische Immunschwäche u.s.w. - lt Gutachter einer Uniklinik (bei der ein hochpositiver Antikörpertest durchgeführt wurde) kommt das von einem nicht vorhandenen Knorpelschaden hinter der Kniescheibe.....
 
Hallo Rajo,

na wenn kein Knorpelschaden vorhanden ist dann läßt sich das doch nachweisen. Zur Not mit einer Arthroskopie.

VG
Gitti
 
Hallo Gitti,

das ist nachgewiesen per zweimaliger Arthroskopie (vor dieser Begutachtung) und 3 mal MRT, das es keinen verursachenden Knorpelschaden gibt, es aber eine floride Synovialitis (Gelenkinfektion) war.
Das ist es ja.

LG Rajo
 
Hallo Zusammen,

gerichtlich hat sich noch nicht viel getan, es wird seit dem 09.08.2013 drauf gewartet, das von der zuständigen Landesärztekammer geeignete Gutachter benannt werden.

Ende Dez. kam wohl auf mehrfache Sachstandsanfrage des Gerichtes eine kurze Mittelung, das es dem Vorstand leider noch nicht möglich war den "Vorgang" zu bearbeiten.

Zwischenzeitlich gibt es mehrere Gutachten, die die Schädigungen in Folge der Borreliose eindeutig bestätigen.
Aber nach wie vor hofft man wohl auf Seiten der Gesellschaft, das ein gerichtlich bestellter Gutachter sämtliche orthopädische und neurologische Gutachten (inzwischen mehr als 5) und die Befunderhebungen als falsch hinstellt.

LG Rajo
 
Hallo Zusammen,

kurze Zwischeninfo, ich warte immer noch auf die Benennung eines Gutachters durch die zuständige Ärztekammer.
Durch Nachfrage weiß ich, das es wohl auch dem Gericht so langsam zu bunt wird.

Positiv für die Klage, am 14.02.2014 hat das RKI neue Informationen zur Lymeborreliose veröffentlicht, unter anderem Symptome zum Krankheitsbild.

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Borreliose/Borreliose.html

Danach sind alle geltend gemachten Schädigungen eindeutig auf die unbestrittene Borreliose zuzuordnen.
Manchmal hat es auch seine Vorteile, wenn´s etwas länger dauert :D

LG Rajo
[/FONT]
 
Für alle, die mal in einer ähnlichen Situation stecken der beigelegte Artikel Ärzteblatt Mecklenburg Vorpommern.

Zitat Dr. Hassler:

Dies hat zur Annahme geführt, dass Borrelieninfektionen auch
spontan ausheilen können. Zwei Langzeituntersuchungen haben
diese Theorie widerlegt. Petersen (5) hat in einer Langzeituntersuchung
an 1.849 Patienten in den USA gefunden, dass
der letzte zunächst asymptomatisch seropositive Patient nach
acht Jahren symptomatisch wurde. Wir haben in der Kraichtal-
Studie (6) zeigen können, dass ebenfalls spätestens nach acht
Jahren eine Krankheitsaktivität auftrat.
Langzeitstudien, die gezeigt hätten, dass es Spontanheilungen
gibt, existieren dagegen nicht.
Gleichzeitig konnten wir zeigen, dass auch die Chronische Borreliose
durch eine intravenöse Therapie geheilt werden kann
und dass die spezifische Immunantwort nach Jahren wieder
verschwindet, wenn die Therapie erfolgreich war (7).
 

Anhänge

  • Deutsches Ärzteblatt MV 03-14.pdf
    105.4 KB · Aufrufe: 2
VHV - Verkehrsunfall

Hallo Zusammen,

wie ich ja bereits berichtet habe, führen wir eine Klage wegen der Folgen einer Borreliose (die definitiv mitversichert ist).
Es wurden ja sämtliche Leistungen durch die PUV abgelehnt, da trotz einer anerkannten dauerhaften Schwerbehinderung von 50 angeblich keine Folgen durch die Borreliose verblieben sind.

So jetzt kommt der nächste Schlag. Laut BG Gutachten (die wir aber schon gerichtlich anfechten) sind sämtlich Schädigungen auf die zuvor gesicherte Borreliose zurück zu führen, was natürlich nicht stimmt. Ein Teil schon.

Nun ist die PUV in einer echten Zwickmühle. Denn einerseits führen wir ja ein noch offenes Gerichtsverfahren und andererseits liegen bereits seit zwei Monaten Invaliditätsanmeldungen für die Folgen des Verkehrsunfalles vor.
Man lehnt sämtliche Leistungen ab, da man die Unfallbedingtheit angeblich nicht sehen kann und meint indirekt sogar, das Ärzte falsche oder aus der Luft gegriffene Bescheinigungen ausstellen!

Einerseits kann man sich ja nicht auf die zuvor festgestellten Folgen der Borreliose als Ablehnungsgrund für die Folgen des VKU stützen, da diese ja angeblich keine Folgen hinterlassen hat :D Schätze hier einen Invaliditätsgrad von mind. 70 % (Kniebelastungsstörung beidseitig nach Lymearthritis mit beginnender Arthrose und Polyneuropathie mit Ausfällen von Sehnenreflexen an Beinen und Arm beidseitig) Andererseits will man die nachweislich durch den Verkehrsunfall verursachten Folgen nicht anerkennen :D - Schätze hier einen Invaliditätsgrad von aktuell mindestens 80 % (heterotrophe Ossifikation der Schulter, Halbseitenstörung der gesamten li. Körperhälfte mit Störung der motorischen Darmfunktion).

Nu wirds für den Versicherer immer enger!

LG Rajo
 
Hallo Rajo,
ich drück alle Daumen dass Ihr zu Eurem Recht kommt!

LG
 
Danke Bluesun,

das wird schon, denn wir haben die Borreliose ja als gesicherte Diagnose schon in Rentengutachten u.s.w. gehabt und auch die Lymearthritis wurde durch eine Uniklinik bestätigt.

Mir ist es letztendlich egal, wieviel Prozente bei welchem Unfallereignis die dann zahlen müssen. Für uns wichtig ist, das wir das Verfahren wegen der Folgen der Borreliose nun eigentlich nichts mehr passieren kann. Denn inzwischen 6 Gutachten bestätigen nicht unerhebliche Folgen der Borreliose auf orthopädischen, HNO, internistischen und neurologischen Gebiet und ein weiteres bestätigt, das eine Lymearthitis vorgelegen hat.

Denn der Streit geht jetzt schon über 3 Jahre und 2 davon über Gericht.

LG Rajo
 
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