VHV - Verkehrsunfall
Hallo Zusammen,
wie ich ja bereits berichtet habe, führen wir eine Klage wegen der Folgen einer Borreliose (die definitiv mitversichert ist).
Es wurden ja sämtliche Leistungen durch die PUV abgelehnt, da trotz einer anerkannten dauerhaften Schwerbehinderung von 50 angeblich keine Folgen durch die Borreliose verblieben sind.
So jetzt kommt der nächste Schlag. Laut BG Gutachten (die wir aber schon gerichtlich anfechten) sind sämtlich Schädigungen auf die zuvor gesicherte Borreliose zurück zu führen, was natürlich nicht stimmt. Ein Teil schon.
Nun ist die PUV in einer echten Zwickmühle. Denn einerseits führen wir ja ein noch offenes Gerichtsverfahren und andererseits liegen bereits seit zwei Monaten Invaliditätsanmeldungen für die Folgen des Verkehrsunfalles vor.
Man lehnt sämtliche Leistungen ab, da man die Unfallbedingtheit angeblich nicht sehen kann und meint indirekt sogar, das Ärzte falsche oder aus der Luft gegriffene Bescheinigungen ausstellen!
Einerseits kann man sich ja nicht auf die zuvor festgestellten Folgen der Borreliose als Ablehnungsgrund für die Folgen des VKU stützen, da diese ja angeblich keine Folgen hinterlassen hat
Schätze hier einen Invaliditätsgrad von mind. 70 % (Kniebelastungsstörung beidseitig nach Lymearthritis mit beginnender Arthrose und Polyneuropathie mit Ausfällen von Sehnenreflexen an Beinen und Arm beidseitig) Andererseits will man die nachweislich durch den Verkehrsunfall verursachten Folgen nicht anerkennen
- Schätze hier einen Invaliditätsgrad von aktuell mindestens 80 % (heterotrophe Ossifikation der Schulter, Halbseitenstörung der gesamten li. Körperhälfte mit Störung der motorischen Darmfunktion).
Nu wirds für den Versicherer immer enger!
LG Rajo