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Blindenabzeichen bei anderer Behinderung?

Galateia

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Mai 2013
Beiträge
24
Hallo an alle,

Ich habe im Januar ein schweres Schädel Hirn Trauma mit Hirnblutung erlitten. ein Auto hatte mich durch nicht freigekratzte Fensterscheiben nicht gesehen als ich über die grüne Fußgängerampel gegangen bin.
Nun hab ich viele Beeinträchtigungen:
- schwere Gehbehinderung des linken Beines
- Schwindelanfälle
- Doppelbilder sehen (Höhen und Tiefenprismen)
- Flimmernsehen ( wie in einem uralten Fernseher das" Schneegestöber)
- Augenbewegungen sind fast nicht mehr machbar
- Geschmacks und Geruchsverlust
- Gleichgewichtsstörung
- Angsstörung und Trauma bei Straßenüberquerung
- einige andere Funktionsstörungen
- Epilepsie
U.s.w.

Mir wurde gesagt, dass das Blindenzeichen mit gelben Hintergrund und 3 schwarzen Punkten nicht nur für Erblindete oder Sehfeldbeeinträchtigte gilt, sondern generell für Behinderte, die es im Straßenverkehr nicht mehr leicht haben.

Stimmt das?
Darf ich das Zeichen verwenden?

Vielen Dank an alle
Galateia
 
Grüß Dich, Galateia,

ich begrüße Dich herzlich im Forum. Hier wist Du noch viele Freunde erleben, auch viele, die Dir helfen - oder, bei denen Du Dein Herz ausschütten kannst. Willkommen im Club also!

01 Zum Blindenzeichen:
Das Blindenzeichen ist frei, das heißt: Nirgends steht im Gesetz, dass man das als Nicht-Blinder nicht tragen darf. Ich kann Dir aber nicht sagen, ob Dir das etwas nutzt.


02 Andere Hilfen:
Hast Du schon einen Schwerbehindertenausweis? Falls ja: Sieh doch nach, ob Du auch die Merkzeichen "B" wie "Begleitperson erforderlich" hast, die dann z.B. kostenlos in der Bahn fährt. Aber auch "H" wie "im öffentlichen Straßenverkehr hilflos" kommt in Betracht. Wenn Deine Gleichgewichtsstörungen so sind, dass Du im Straßenverkehr erheblich sturzgefährdet bist, kommt auch das Merkzeichen "aG" in Betracht: "außergewöhnlich Gehbehindert". Das würde Dir den "Rollstuhlfahrerparkplatz" geben.

03
Berichte uns aus Deine Alltagsleben! Denn da kann es sein, dass wir Dir ganz neue Dimensionen geben können, wie Dein Leben bewerkstelligt wird. Damit Du wenigstens schon jetzt mal eine Vorahnung hast:

Ganz wichtig im Schadensersatzrecht ist: Im Rahmen des Vernünftigen soll Dir Dein Leben so, wie es vorher war, möglichst wieder hergestellt werden. Dieser Rahmen ist relativ weit:

Wenn Du also immer wieder man Schwindelanfälle hast, dann traust Du Dich nicht mehr aus dem Haus, weil Du Angst hast, Du könntest stürzen und Dich dann verletzten. Wenn ein Rollator das Problem nicht löst, dann brauchst Du eine Begleitperson:


(a)
Diese Begleitperson muss der gegnerische Versicherer bezahlen.

(b)
Und zwar, damit auch das gleich angeschnitten wird: Die Kosten für die Begleitperson ist nicht nur für die "notwendigen" Strecken zu bezahlen. Sondern für alle Deine Aktivitäten außer Haus, auch, dass Du wieder so gut es geht wandern und spazieren gehen kannst. Oder am Abend ins Konzert gehen kannst.

(c)
Und wenn Du vor dem Unfall ab und zu in Urlaub gefahren bist? Und eigentlich auch im Urlaub so eine Begleitperson bräuchtest? Nun: Dann muss die Versicherung auch diese Urlaubshilfe bezahlen. Das ist nicht unvernünftig. In Deutschland gilt es nicht als "unvernünftig" Urlaub haben zu wollen.

(d)
Zwei Argumente werden dagegen angeführt: Das eine: "Das ist nicht notwendig", das andere: "Das verstößt gegen die Schadensminderungspflicht".

Da kann ich Dir schon jetzt sagen: Das erste Argument ist ein Witz. Wo steht, dass der Schaden nur soweit ersetzt wird, als das "notwendig" ist? Stell Dir vor, jemand fährt Deinen Mercedes Super-Luxus-Schlitten total zu Schrott. 150.000 Euro Totalschaden. Da kriegst Du das Geld für einen Ersatz.Mercedes. Und nicht nur das Geld für einen Fiat Panda, mit dem Argument: "Mehr brauchts nicht". Das mag ja sein, dass das nicht notwendig ist. Aber es ist rechtlich einfach unerheblich, weil von "bezahlt wird nur das Notwendige" nichts im Gesetz steht.


Zur Schadensminderungspflicht, damit kommen die Cowboys von der Versicherungsranch ja auch immer gerne daher:

Das OLG Bremen hat (VersR 99/1030 ff.) entschieden für Schadensausgleichsmaßnahmen, wenn praktisch Dein intimes Leben getroffen ist:

"Über den zu ersetzenden Aufwand darf auf die Wahl der Lebensgestaltung nur eingeschränkt Einfluss genommen werden, wenn nämlich die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zur Qualität der gewählten Versorgung stehen….zu ersetzen ist der Mehrbedarf, der tatsächlich bei sinnvoller Disposition anfällt"

Ergebnis: So kommt es, dass es Geschädigte gibt, denen der Versicherer praktisch einen Leib- und Kammerdiener bezahlen müssen.

Jetzt bin ich gespannt, was Du dazu sagst. Wahrscheinlich kommst Du mit ein paar Fragen. Aber dazu sind wir ja alle im Netz.


ISLÄNDER
 
Blindenzeichen

Hallo Galateia,

das Blindenzeichen wurde für Sehbehinderte und Blinde geschaffen. Zweck war und ist die Aufmerksamkeit der Mitmenschen zu erreichen, damit diese sich darauf einstellen können. Zum Blindenzeichen gehört normalerweise noch der Blindenstock.

Dieser dient zum einen Sehbehinderten und Blinden Hindernisse zu erfühlen und zum anderen beim Überqueren von Strassen gesehen zu werden.

Es gab auch mal die Armbinde für Sehbehinderte und Blinde. Diese ist aber mittlerweile eher selten geworden.

Nun werden sich sicher einige hier fragen, woher ich das weiss? Mein Vater ist mit seinem dritten Lebensjahr erblindet und ich bin quasi damit aufgewachsen.

Übrigens hast du in der Aufzählung Deiner Behinderungen unter anderem auch ein paar Seheinschränkungen, wie Flimmern, mangelnde Augenbewegungen und Doppelbilder aufgeführt. Insofern kannst Du das Blindenzeichen beruhigt tragen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln kannst Du damit auch die dafür gekennzeichenten Sitzplätze in Anspruch nehmen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo nochmal,

danke für die Tipps:)
Zu meinem Alltag:
Am Anfang war ich für 3 Wochen in der Intensivstation und dann für über einen Monat stationär in einer Klinik, die keine Neurologie hatte.

Ich könnte mich nur über die Klinik aufregen:
Über einen Monat dort ohne Neurologen ( der kam in der ganzen Zeit nur 2 mal von auswärts) und dann hat ihn der Chirurg niedergeredet
Ich lag auf der Gynäkologischen Station die nichts mit meinem Krankheitsbild zutan hatte und wurde von Chirurgen behandelt.
In der ganzen Zeit hatte ich keine Therapie und lag nur rum...
Wenn die mich schon nach der Intensivstation in das Krankenhaus verlegt hätten wo sie eine Neurologie/neuropsychologie haben, hätten die mich schonmal behandeln können. Vll lag es aber auch an meiner sehr guten privaten Zusatzversicherung.
Naja wie auch immer...

Sofort danach bin ich täglich in eine neuropsychologische Tagesklinik (Reha) gekommen und werde da bald wieder hingehen.Denn ich habe im Moment eine Rehapause, d.h. ich mache ambulante Therapie, da die Therapeuten im Krankenhaus gemeint haben es täte zwischendurch mal ganz gut, was auch der Fall ist.
Ich konnte keine Kliniken mehr sehen...jeder der so lange in Kliniken war, weiß bestimmt wovon ich rede ;-)
(also ich war von Mitte Februar bis Ende August in der neuropsychologische Tagesklinik, davor in der anderen Klinik, jetzt hab ich Pause und fange wieder Mitte November in der Tagesklinik an)
Die haben mir schon gut geholfen wenn ich daran denke wie ich am Anfang ausgesehen habe und es mir ging.(ich saß auch am Anfang im Rollstuhl)

Immer wieder zwischendurch musste ich aufgrund meines Schwindels und dem vielen Erbrechen wieder stationär aufgenommen werden.

Seit ca zwei Monaten wurde nun Epilepsie diagnostiziert. Das zeigt sich zum Glück im Moment nur in Vokalen Anfällen ( ich verliere dabei nicht das Bewusstsein).

Also mein Tagesablauf ist mit Therapien übersäht...


Liebe Grüße
Galateia
 
Ich nochmal,

Nun zu meinem Schwerbehindertenausweis:
B, G Grad 80
Wir müssen ihn aber wegen der neu dazu gekommenen Epilepsie neu beantragen, denn dann bekomme ich höchstwahrscheinlich 90-100.

Das mit dem vereisen ist sehr interessant. D.h. Wenn ich wieder ( hoffentlich) gesünder werde und ich mit meinem Mann in den Urlaub fahre, muss er nichts zahlen, da er meine Begleitperson ist?

Bei mir war es ein Arbeitswegeunfall. Müsste ich das später bei der BG einreichen oder direkt bei der gegnerischen Versicherung? Oder am besten beim Anwalt?

Auch wenn es noch in den Sternen steht wann oder ob ich wieder in der Lage zum Vereisen wäre, träumen kann man ja mal ;-)

Vielen, lieben Dank
Galateia
 
Hallo Galateia,

du machst einiges durch, gut, dass du hergefunden hast!

Zu deinem Krankheitsbild und der dazu kommenden Epilepsie stellt sich mir die Frage, ob ein Service- Hund dir evtl. helfen kann?
Einerseits gibt er dir Sicherheit bei täglichen Erledigungen und teilweise können dir diese Hunde einen Anfall ankündigen, dich absichern, wenn es unvermittelt dazu kommt!

Ist nur ein Gedankengang von mir.

Alles Gute und
LG
Aramis
 
Grüß Dich, Galateia!

Welche Rolle spielt Dein Mann, welche Rolle spielt seine Hilfe? Muss er was zahlen, wenn Du einen Assistenten brauchst, der Dir "Urlaub" ernöglicht?

01
Zunächst einmal: Aus Isländers Philosophie-Kiste: Auch Dein Mann macht etwas mit. "In guten, wie in bösen Tagen", so hat er's gelobt, und sich -wie Du auch- auf gute Tage gefreut. Es ist nicht leicht, neben einem Bett zwischen allerhand Schläuchen zu stehen, Apparaten und piepsenden Gerätschaften: Was soll das werden? Ich wünsche Dir, dass es Dir gelingt, ihm Deine Liebe zu zeigen.

Doch jetzt zu handfesteren Sachen:

02
Wichtig für Dich ist, schadensersatzrechtliche Grundsätze zu erkennen. Wesentlich ist nun der Punkt: Der Bundesgerichtshof sagt es immer wieder: Es stimmt, in solchen Lebenslagen rückt die ganze Familie stärker zusammen. Dein Mann z.B. übernimmt Aufgaben, die er vor dem Unfall nicht übernommen hat. Gut. Und jetzt kommt ein seltsamer Satz: "Das entlastet den Schädiger im Außenverhältnis zum Geschädigten nicht." Diesen Satz muss man erst mal verstehen.

03
Dieser Satz bedeutet:

Es mag ja schon sein, dass Dein Mann nun in die Bresche springt. Kostenlos natürlich, schließlich ist er Dein Mann. ABER: Unfallverursacher und seine Versicherung brauchen sich nicht zu früh zu freuen. Sie haben jetzt keinen Dummen gefunden, der ihnen die Hilfe und Pflege kostenlos macht, für die "eigentlich" eine Assistenzkraft oder eine Haushaltshilfe ran müsste. Das ist nicht so. Das geht genau andersrum:

Der Versicherer muss diese Arbeiten bezahlen, obwohl sie kostenlos verrichtet worden sind. Alles das, was Dein Mann (oder: Deine Kinder, Deine Nachbarin) wegen des Unfalles an Arbeit und Hilfe zusätzlich geleistet hat, das wird jetzt bezahlt. Das nennt der Bundesgerichtshof (= BGH) "fiktive Abrechnung". Der Unfallverursacher und seine Versicherung müssen der Nettolohn dieser fiktiven Ersatzkraft bezahlen, obwohl gar kein Pfleger, keine Haushaltshilfe usw. da gewesen ist.

04
Jetzt wirst Du sagen: "Isländer - das weiß man ja, in Skandinavien gibt es viele Säufer. Wie viel hast Du denn gesoffen, hm? Siehst Du auch schon weiße Mäuse? Lohn für eine Haushaltshilfe, die gar nicht da war, den siehst Du auch schon! Wenn's das gibt, ich meine: So richtig legal, dann heiße ich Rapunzel"

Nun: Dann hol mal Deinen Taufschein, damit wir Dich auf "Rapunzel" umtaufen können! Denn:

Das kann man nachlesen: Im Urteil des BGH NJW-RR 90/34 (die NJW-RR ist eine juristische Fachzeitschrift. Steht in jeder Gerichtsbücherei.)

Aber ich gebe Dir ja recht! Das auf Anhieb schon schwer zu verstehen. Tatsache ist: Das ist eine völlig gefestigte Rechtsprechung in Deutschland. So zum Beispiel:

Kammergericht, Urteil vom 21.10.2004, in KGR 05/123 (das Kammergericht ist das OLG -Oberlandesgericht- Berlin, heißt so aus Traditionsgründen)
OLG Stuttgart VersR 78/652
BGH DAR 86/715

Die Liste kann ich fortsetzen: Sollte ein Versicherer darauf reagieren, dass es was von "ehelicher Solidaritätspflicht" faselt und sich im übrigen die Augen reibt: Der versucht nur, zu testen, ob man Euch in den Urwald schicken kann (und nebenbei: Was sparen kann. Ganz wichtig, denn sparen bei Entschädigung erhöht die Dividende, und für die Dividende ist die Versicherungs-AG gegründet worden. Du brauchst nicht glauben, dass die dazu da sind, dem Geschädigten im Schadensfall zu helfen!). Wer heute als Versicherungsjurist damit ernst genommen werden will, der verdient als Antwort: "oh mei, Bua....da fehlts ja himmelweit!" Mein ganzes "Mitleid" wird auf ihn heruntertropfen!

05
So, und jetzt ist auch Deine Frage beantwortet: Dein Mann soll da etwas BEZAHLEN? Wie bitte? Ganz verkehrt: Du sollst was kassieren. (Wie ihr Euch das dann untereinander aufteilt, das ist allein Euere Sache. Das geht die anderen so viel an, wie sie angeht, was Du am Sonntag in den Klingelbeutel tust.)

06
Kennt man die Fachbegriffe, tut man sich leichter, auch beim Suchen im Forum: Bei der Abrechnung der Arbeiten, die Du wegen des Unfalles im Haushalt nicht mehr tun kannst, gib es den Fachbegriff "Haushaltsführungsschaden".

Für Deinen "Lebens- und Urlaubshelfer" gibt es einen nur selten verwendeten Begriff: "Assistenzschaden".

07
Deine Klinik hat kläglich versagt. Vielleicht ist noch etwas zu retten. Du bräuchtest neuropsychologische Rehabilitation.

08
Ich ahne, Du beginnst Morgenluft zu wittern. Nur zu!


ISLÄNDER
 
An Isländer

Vielen Dank für den Tipp mit der Haushaltsentschädigung.
Mein Anwalt hat das selbe gesagt und uns vor 2 Monaten einen Bogen für Kostenentschädigung zum ausfüllen zukommen lassen.
Ebenso mussten wir ihm auflisten was wir noch so vor hatten in den nächsten Jahren.
Da ich erst 24 bin und mein Mann erst 26 und wir erst 1 Jahr verheiratet sind ist das ganz schön viel was wir noch vorhatten ;-)
Er macht alles alleine zusätzlich zu seiner Arbeit.


Zu dem Vorschlag mit der neuropsychologischen Reha:

Zitat gestern 02.11.13 23:23
"Sofort danach bin ich täglich in eine neuropsychologische Tagesklinik (Reha) gekommen und werde da bald wieder hingehen.Denn ich habe im Moment eine Rehapause, d.h. ich mache ambulante Therapie, da die Therapeuten im Krankenhaus gemeint haben es täte zwischendurch mal ganz gut, was auch der Fall ist.
Ich konnte keine Kliniken mehr sehen...jeder der so lange in Kliniken war, weiß bestimmt wovon ich rede ;-)
(also ich war von Mitte Februar bis Ende August in der neuropsychologische Tagesklinik, jetzt hab ich Pause und fange wieder Mitte November in der Tagesklinik an)
Die haben mir schon gut geholfen wenn ich daran denke wie ich am Anfang ausgesehen habe und es mir ging.(ich saß auch am Anfang im Rollstuhl)"

An Aramis

Danke für deinen Vorschlag, aber ich könnte mir nicht vorstellen einen Hund zu halten. Man muss bei Wind und Wetter, wenn man sich nicht gut fühlt oder krank ist trotzdem immer Gassi gehen.
Außerdem haben wir nur eine 4 Zimmer Wohnung.

Aber wie gesagt: vielen lieben Dank für den Vorschlag.:)
 
Grüß Dich, Galateia, und Dich auch, Aramis!

Aramis: Ich bewundere Dich, ehrlich! Du bist ein blitzgescheiter Mensch! Was Dir immer einfällt! Einfach umwerfend! Was, liebe Freunde, täten wir im Forum nur ohne Aramis?

Und jetzt zu Dir, Galateia:

01
Aha - Du hast einen tüchtigen Anwalt, der das Thema "Haushaltsführungsschaden" kennt.
Schon mal ein Pluspunkt.


02
Ich ahne, wo die Liste her ist: Aus Schulz-Borck/Hofmann oder dessen Nachfolgewerk, dem Schulz-Borck/Pardey. Kommst Du damit auf einen grünen Zweig?
Wenn nicht, dann lass es uns wissen.

03
Bitte prüfe vor dem Verreisen, ob Dir das zur Zeit bekommt. Ich habe einmal mitbekommen, das "Flackerlicht" für Epileptiker problematisch sein kann, so z.B. in einer Diskothek. Es könnte auch auf einer Zugfahrt zum Thema werden.


04
Dein Mann kann natürlich auf "Merkzeichen B" kostenlos mit Bahnfahren, das ist ja der Witz!

05
Bitte prüfe, ob Du -eben wegen der Sturzgefahr- nicht auch an das Merkzeichen "aG" herankommst. Die Sturzgefahr resultiert ja nicht nur aus der Gleichgewichtsstörung, sondern auch aus der Epilepsie.

06
Wenn in eine 4-Zimmer-Wohnung eines Ehepaares kein Hund reinpasst, dann spricht das dafür, dass da noch jemand Platz braucht: Habt ihr Nachwuchs?
Falls ja: Da macht das Werk von Schulz-Borck zwar Zuschläge, die sind aber teilweise recht problematisch. In dieser Lebenslage gibt es Besseres!

07
Mal ganz am Rande: Schwerbehinderte haben Steuervorteile, als unbedingt Einkommenssteuererklärung (früher: "Lohnsteuerjahresausgleich" genannt)machen.

ISLÄNDER
 
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