Grüß Dich, Galateia!
Welche Rolle spielt Dein Mann, welche Rolle spielt seine Hilfe? Muss er was zahlen, wenn Du einen Assistenten brauchst, der Dir "Urlaub" ernöglicht?
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Zunächst einmal: Aus Isländers Philosophie-Kiste: Auch Dein Mann macht etwas mit. "In guten, wie in bösen Tagen", so hat er's gelobt, und sich -wie Du auch- auf gute Tage gefreut. Es ist nicht leicht, neben einem Bett zwischen allerhand Schläuchen zu stehen, Apparaten und piepsenden Gerätschaften: Was soll das werden? Ich wünsche Dir, dass es Dir gelingt, ihm Deine Liebe zu zeigen.
Doch jetzt zu handfesteren Sachen:
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Wichtig für Dich ist, schadensersatzrechtliche Grundsätze zu erkennen. Wesentlich ist nun der Punkt: Der Bundesgerichtshof sagt es immer wieder: Es stimmt, in solchen Lebenslagen rückt die ganze Familie stärker zusammen. Dein Mann z.B. übernimmt Aufgaben, die er vor dem Unfall nicht übernommen hat. Gut. Und jetzt kommt ein seltsamer Satz: "Das entlastet den Schädiger im Außenverhältnis zum Geschädigten nicht." Diesen Satz muss man erst mal verstehen.
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Dieser Satz bedeutet:
Es mag ja schon sein, dass Dein Mann nun in die Bresche springt. Kostenlos natürlich, schließlich ist er Dein Mann. ABER: Unfallverursacher und seine Versicherung brauchen sich nicht zu früh zu freuen. Sie haben jetzt keinen Dummen gefunden, der ihnen die Hilfe und Pflege kostenlos macht, für die "eigentlich" eine Assistenzkraft oder eine Haushaltshilfe ran müsste. Das ist nicht so. Das geht genau andersrum:
Der Versicherer muss diese Arbeiten bezahlen, obwohl sie kostenlos verrichtet worden sind. Alles das, was Dein Mann (oder: Deine Kinder, Deine Nachbarin) wegen des Unfalles an Arbeit und Hilfe zusätzlich geleistet hat, das wird jetzt bezahlt. Das nennt der Bundesgerichtshof (= BGH) "fiktive Abrechnung". Der Unfallverursacher und seine Versicherung müssen der Nettolohn dieser fiktiven Ersatzkraft bezahlen, obwohl gar kein Pfleger, keine Haushaltshilfe usw. da gewesen ist.
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Jetzt wirst Du sagen: "Isländer - das weiß man ja, in Skandinavien gibt es viele Säufer. Wie viel hast Du denn gesoffen, hm? Siehst Du auch schon weiße Mäuse? Lohn für eine Haushaltshilfe, die gar nicht da war, den siehst Du auch schon! Wenn's das gibt, ich meine: So richtig legal, dann heiße ich Rapunzel"
Nun: Dann hol mal Deinen Taufschein, damit wir Dich auf "Rapunzel" umtaufen können! Denn:
Das kann man nachlesen: Im Urteil des BGH NJW-RR 90/34 (die NJW-RR ist eine juristische Fachzeitschrift. Steht in jeder Gerichtsbücherei.)
Aber ich gebe Dir ja recht! Das auf Anhieb schon schwer zu verstehen. Tatsache ist: Das ist eine völlig gefestigte Rechtsprechung in Deutschland. So zum Beispiel:
Kammergericht, Urteil vom 21.10.2004, in KGR 05/123 (das Kammergericht ist das OLG -Oberlandesgericht- Berlin, heißt so aus Traditionsgründen)
OLG Stuttgart VersR 78/652
BGH DAR 86/715
Die Liste kann ich fortsetzen: Sollte ein Versicherer darauf reagieren, dass es was von "ehelicher Solidaritätspflicht" faselt und sich im übrigen die Augen reibt: Der versucht nur, zu testen, ob man Euch in den Urwald schicken kann (und nebenbei: Was sparen kann. Ganz wichtig, denn sparen bei Entschädigung erhöht die Dividende, und für die Dividende ist die Versicherungs-AG gegründet worden. Du brauchst nicht glauben, dass die dazu da sind, dem Geschädigten im Schadensfall zu helfen!). Wer heute als Versicherungsjurist damit ernst genommen werden will, der verdient als Antwort: "oh mei, Bua....da fehlts ja himmelweit!" Mein ganzes "Mitleid" wird auf ihn heruntertropfen!
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So, und jetzt ist auch Deine Frage beantwortet: Dein Mann soll da etwas BEZAHLEN? Wie bitte? Ganz verkehrt: Du sollst was kassieren. (Wie ihr Euch das dann untereinander aufteilt, das ist allein Euere Sache. Das geht die anderen so viel an, wie sie angeht, was Du am Sonntag in den Klingelbeutel tust.)
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Kennt man die Fachbegriffe, tut man sich leichter, auch beim Suchen im Forum: Bei der Abrechnung der Arbeiten, die Du wegen des Unfalles im Haushalt nicht mehr tun kannst, gib es den Fachbegriff "Haushaltsführungsschaden".
Für Deinen "Lebens- und Urlaubshelfer" gibt es einen nur selten verwendeten Begriff: "Assistenzschaden".
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Deine Klinik hat kläglich versagt. Vielleicht ist noch etwas zu retten. Du bräuchtest neuropsychologische Rehabilitation.
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Ich ahne, Du beginnst Morgenluft zu wittern. Nur zu!
ISLÄNDER