Hallo, habe im Sep. 2005 einen privaten Unfall gehabt, dabei erlitt ich eine Wirbelfraktur (LWK 2 Kompressionsfraktur mit Hinterkantenbeteiligung) die mit einem internen Druckplattenfixateur LWK 1-3 versorgt wurde.
Druckplattenfixateur wurde 2006 entfernt. Danach Beeinträchtigungen der Beweglichkeit durch Versteifung der LWK 1-3 und weiterhin Schmerzen. Nehme Medikamente der Stufe WHO lll.
GdB von 30 vom Versorgungsamt anerkannt. Unfallversicherungsschaden gemeldet. Der GdB wird von der Versicherung nicht anerkannt (Versicherung zahlt erst über 20% Invalidität).
Von der Versicherung wurde ein Gutachten vom behandelnen Krankenhaus angefordert. Ich muß nächste Woche zur Begutachtung.
Was muß oder sollte ich dabei beachten?
Wäre für weitere Informationen dankbar!
Gruß Petersen
Druckplattenfixateur wurde 2006 entfernt. Danach Beeinträchtigungen der Beweglichkeit durch Versteifung der LWK 1-3 und weiterhin Schmerzen. Nehme Medikamente der Stufe WHO lll.
GdB von 30 vom Versorgungsamt anerkannt. Unfallversicherungsschaden gemeldet. Der GdB wird von der Versicherung nicht anerkannt (Versicherung zahlt erst über 20% Invalidität).
Von der Versicherung wurde ein Gutachten vom behandelnen Krankenhaus angefordert. Ich muß nächste Woche zur Begutachtung.
Was muß oder sollte ich dabei beachten?
Wäre für weitere Informationen dankbar!
Gruß Petersen