• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Bleibende Schäden begutachten

Petersen

Nutzer
Registriert seit
21 Jan. 2007
Beiträge
7
Hallo, habe im Sep. 2005 einen privaten Unfall gehabt, dabei erlitt ich eine Wirbelfraktur (LWK 2 Kompressionsfraktur mit Hinterkantenbeteiligung) die mit einem internen Druckplattenfixateur LWK 1-3 versorgt wurde.
Druckplattenfixateur wurde 2006 entfernt. Danach Beeinträchtigungen der Beweglichkeit durch Versteifung der LWK 1-3 und weiterhin Schmerzen. Nehme Medikamente der Stufe WHO lll.
GdB von 30 vom Versorgungsamt anerkannt. Unfallversicherungsschaden gemeldet. Der GdB wird von der Versicherung nicht anerkannt (Versicherung zahlt erst über 20% Invalidität).
Von der Versicherung wurde ein Gutachten vom behandelnen Krankenhaus angefordert. Ich muß nächste Woche zur Begutachtung.
Was muß oder sollte ich dabei beachten?
Wäre für weitere Informationen dankbar!

Gruß Petersen
 
Hallo Petersen,

Alles, was Du beachten mußt, haben wir im FAQ-Bereich zusammengetragen. Dort solltest Du fündig werden. Wenn sich weitere Fragen ergeben, stelle sie.
Nimm Dir einen Zeugen mit zur Begutachtung, wenn es geht nicht aus der Familie. Und nach der Begutachtung gleich ein Protokoll anfertigen.

Gruß von der Seenixe
 
Bericht nach Begutachtung

Hallo, jetzt sind schon 2 Monate nach der Begutachtung vergangen und die Unfallversicherung meldet sich nicht?
Bei der Begutachtung (Juni 07) die ca. 50 Min dauerte, wurde nach Aussage des Arztes bleibende Schäden nach Unfall festgestellt.
Habe Anfang des Monats Nachricht vom Sozialgericht erhalten und jetzt einen GdB von 50 ab 9/2005 (ab Datum Unfall) erhalten.
Wie soll ich mich weiter verhalten? Bei der Unfallversicherung nachfragen? Anwalt einschalten, der das Gutachten anfordern kann?
Die Unfallversicherung informieren, das ich einen GdB 50 habe? Die Unfallversicherung geht noch von GdB 30 (vorher) aus. Ab > als MdE 20 zahlt die Unfallversicherung.
Könnt Ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen?
Gruß Petersen
 
Hallo Petersen,
Schau bitte mal in Deine Versicherungsbedingungen. Dort ist festgeschrieben, wielange die PUV begutachten darf. Es solllten bis 3 Jahre nach Unfall sein. Wenn dies so ist, kann auch im nächsten Jahr erneut begutachtet werden. Ich weiß, wie belastend die Situation ist, aber verschenke Dir da auch nichts. Es verfällt meiner Meinung nach zur Zeit keine Frist. Schaut, wenn das Gutachten vorliegt, mit einem Arzt vernünftig drauf. Verlange, falls nicht alles berücksichtigt wurde ein neues Gutachten zum Ablauf der 3-Jahresfrist.
Nur nicht ungeduldig werden. Plane mit dem Geld erst, wenn Du es hast.
Die GdB interessiert die PUV überhaupt nicht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Petersen,

die allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) können unterschiedlich sei.

Welche AUB sind vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hallo Seenixe,
danke für den Rat, werde die Angelegenheit in Ruhe abwarten. Sollte die Unfallversicherung ablehnen, werde ich sofort den Anwalt einschalten. Da der GdB (50) von der Versicherung nicht anerkannt wird, kann Sie sowieso zu Ihren Gunsten entscheiden. Werde Euch wenn sich etwas Neues ergibt informieren.

Gruß Petersen
 
Nach Begutachtung noch keine Reaktion von der PUV

Hallo, jetzt sind schon 3 Monaten nach Begutachtung vergangen. Die PUV hat sich bis heute noch nicht bei mir gemeldet. Ich weiß auch nicht was in dem Gutachten steht. Was sollte ich jetzt tun?
Wann könnte man bei der PUV nachfragen? Welche AUB vereinbart sind, kann ich nicht sagen, weil die PUV über den Arbeitgeber läuft.
Kann mir jemand in dieser Sache weiter helfen.

Gruß Petersen
 
Hallo Petersen,

zum einen ist Dir der Gutachter bekannt und Du kannst nachfragen und sicher hast Du auch einen Ansprechpartner bei der PUV. Mache denen die "Hölle" heiß und lasse Dir das Gutachten zusenden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Petersen,

wenn die Versicherung über den Arbeitgeber läuft, frag den doch ob er schon was vom Versicherer gehört hat und bitte den Arbeitgeber um eine Kopie der Versicherungsbedingungen.

Gruß
Luise
 
Top