Liebe Pussi,
die Ärzte müssen nur bei sg. Listenkrankheiten Meldung erstatten.
Es wäre z.Z. nur möglich, die Krankheit Deines Schwiegersohnes durch die entsprechende BG, "wie eine Berufskrankheit" behandeln zu lassen. Der Link von Natascha zeigt ja genug "Erkenntnisse" auf, die auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse hinweisen, nur musst Du die BG oder auch einen SG-Richter einschl. Gutachter, von der Schlüssigkeit der "neusten" Erkenntnisse überzeugen.
Wenn Du unter "Nano-Partikeln" googelst, wirst Du Beiträge finden, dass die Nanopartikel in der Lage sind, bei Mäusen Krebs zu erzeugen. (Sorry, Menschen sind keine Mäuse, aber über diese Strecke laufen die "neusten" Erkenntnisse immer).
Überdenke wie lange es beim Asbest gedauert hat, bedenke das die "Nano's" z.Z. als die industrielle Revolution gelten. Du musst Dir also starke Verbündete besorgen.
Ich habe mich im Moment noch nicht über die Zusammensetzung der Tonerpartikel informiert, ob deren Chemie beteiligt sein könnte. Im Moment ist das Angeben der Grösse (sprich Lungengängigkeit) der vielversprechendste Weg, analog Asbest bzw. Mineralfasern.