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BK - Was ist falsch an dem Bericht?

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
http://www.augsburger-allgemeine.de...-eine-Berufskrankheit-besteht-id40502106.html

Nach dem Gesetz gilt eine Erkrankung nur dann als beruflich bedingt, wenn sie in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt ist. In der derzeitigen Fassung sind dort 77 Krankheiten aufgenommen....
Was tun, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht? - weiter lesen auf

Das ist allerdings eher selten der Fall: Von den 37 149 Fällen, bei denen sich 2015 der Berufskrankheitsverdacht bestätigt hat, wurde in 5049 Fällen eine Rente zuerkannt. ...
Was tun, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht?
 
Hallo oerni, auf dem ersten Blick erkenne ich keinen Fehler in diesem Zeitungsbericht. Es fehlt der Hinweis, der in der Regeln die Krankenkassen interessiert, ist, dass die medizinische Versorgung auch von den Berufsgenossenschaften übernommen werden.
In Ausnahmefällen (unter bestimmten Voraussetzungen) kann auch eine BK anerkannt werden auch wenn sie noch nicht in der Liste steht.
Was findest du ist falsch an diesem Artikel? Klär uns bitte auf. Gruß
 
Es steht nichts vom "kleinen" BK Fall geschrieben.
§3 SGB VII - Präventation.

Die BG müssen auch tätig werden, wenn noch keine BK ersichtlich ist, aber eine entstehen könnte.
 
Da hast du natürlich Recht. Die BG (Prävention) muss mit allen geeigneten Mittel Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden und Gefahren entgegentreten.
 
Hallo slahan,

du schreibst, Zitat:
Die BG (Prävention) muss mit allen geeigneten Mittel Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden und Gefahren entgegentreten.
Zitat Ende

Macht die BG aber nicht!
 
Hallo oernie

Was tun, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht? - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de...-eine-Berufskrankheit-besteht-id40502106.html

"...Nach der Anzeige des Verdachts beginnt der Unfallversicherungsträger zu ermitteln...."

ÄH, wie bitte, was heißt ermitteln? Ja klar müsste die BG / Unfallversicherungsträger ermitteln, aber tut sie das wirklich, bzw. ist die Frage, ob, wie, nimmt sie ihre Amtsermittlungspflicht ernst, wann hört sie auf zu ermitteln, zu wessen Gunsten? In vielen Fällen: Zu Gunsten der BG und der Arbeitgeber. Wie gut ist der Präventionsdienst, wie gut die Kommunikation zwischen Reha-Abteilung, die u.a. für die Feststellung der BK, dem Arbeitsunfall und Wegunfall, veranwortlich ist, und dem Präventionsdienst? Wie gut ist die Kontroll- und Überwachungspflicht des Präventionsdienstes, des Landesamtes für Arbeitsschutz? Wie gut arbeiten die zusammen?

Ich musste selbst ermitteln, aktiv werden, Auseinandersetzungen mit meiner BG, bis zur Erschöpfung, wahrlich ein Skandal. Aber ich hatte Erfolg! Anerkannte BK. Aber derzeit ist noch nicht alles abgeschlossen.

Gruss, ************

Hallo slahan,

du schreibst, Zitat:
Die BG (Prävention) muss mit allen geeigneten Mittel Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden und Gefahren entgegentreten.
Zitat Ende

Macht die BG aber nicht!

Hallo ptpspmb

...muss mit allen geeigneten Mitteln, ...das Wörtchen geeignet auf der Zugen zergehen lassen. Wer bestimmt, was geeignet ist? Die BG, sie hat auch einen Ermessenspielraum und legt entsprechend ihrem Interesse aus. Und die Politik macht die Gesetze, nicht selten inhaltlich die § mit vieldeutigen Wörtern gespickt. Gute Zusammenarbeit oder ;-)

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ************,

es fängt schon damit an, dass du je nach Berufskrankheit min. 10 Jahre die Arbeit gemacht haben musst und dann auch noch auf Grund deren die Arbeit niedergelegt haben!
Das sind schon 2 Hürden, die extrem hoch sind!
Aber wenn das nicht so wäre, kämen die aus dem zahlen nicht mehr raus!
 
Ich musste selbst ermitteln, aktiv werden, Auseinandersetzungen mit meiner BG, bis zur Erschöpfung, wahrlich ein Skandal.

Hier in der Tinnitusklinik ist noch ein ETEM Geschädigter, der das was ich sage und schreibe zu 100 % bestätigt.
Er kommt aus einem anderen BL, aber auch er hat seinen zugeteilten Rehaberater noch nie zu Gesicht bekommen.

Wie sich viele Geschichten gleichen.
 
Hallo oerni,
wünsche dir eine entspannte und erfolgreiche Reha.Ganz in deinem Sinne.
Bin auch bald in Reha.
LG
************
 
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