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Bk oder Erwerbsunfähigkeit oder beides?

sisvas

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2008
Beiträge
227
Ort
Sachsen-Anhalt
Hallo,
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und vom vielen Lesen ziemlich verwirrt. Ich hoffe Ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen.
Mein Mann (Jg. 1950) hat über 40 Jahre im Straßen-und Tiefbau gearbeitet. Seit Anfang des Jahres ist er arbeitslos. Laut Aussage der behandelnden Ärztin ist seine LWS total hin und Arbeit im Beruf ausgeschlossen. Seit Juli bezieht er Krankengeld. Der Hausarzt meinte kürzlich es läuft auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente hin.
Nun haben wir, auf Anraten eines Verwandten im September einen Antrag auf Anerkennung einer BK und gleichzeitig einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Mein Mann hat ununterbrochen starke Rückenschmerzen, kann sich nicht bücken, an manchen Tagen kaum noch laufen.
Wie verhält es sich denn, wenn er die Berufskrankheit wirklich anerkannt bekommen würde, würde trotzdem eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen (geht beides gleichzeitig oder nur entweder oder?).
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten
sisvas
 
Hallo sisvas,

wenn die BK als solche anerkannt wird, und eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von mindestens 20 v. H. besteht, besteht Anspruch auf eine Verletztenrente.

Diese kann durchaus neben einer EU-Rente (RV) geleistet werden. Allerdings hat die RV Anrechnungsvorschriften. D.h. das evtl. der Zahlbetrag der EU-Rente vermindert wird, da ein Teil der Verletztenrente angerechnet wird.

Dito
 
Hallo Sisvas,
das sieht nach einer BK 21xx aus.
Da Strassen-/Tiefbau ja nicht unbedingt zu den "leichtgewichtigen" Tätigkeiten gehört, informiert Euch mal über die BK'en 21xx, betreffen alle mehr oder weniger das Skelett und lasst dann Eure Ärztin eine Berufskrankenanzeige schreiben; denn wenn der Verdacht auf ein BK besteht, ist sie sogar dazu verpflichtet.
Die BK'en 21xx sind sehr umstritten; denn da geht es um wieviel Kilo wie oft geschleppt oder wie lange in gebückter, knieender Haltung gearbeitet wurde.
Bei der Rente geht beides, nur darf es nicht ca.70 % des letzen Bruttolohnes überschreiten.
Eine Rente aus der Unfallversicherung ist grundsätzlich unkürzbar, im zweifelsfall wird die DRV-Rente gekürzt.
 
Hallo Sisvas,

nachdem was du beschrieben hast, handelt es sich bei deinem Mann um eine BK Nr. 2108

„Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule
durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten
oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung,
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“

Bevor ihr euch schon zuviel Gedanken um die Rentenberechnung macht, ist es erst mal unbedingt notwendig, sich über diese BK umfassend zu informieren. Nach der Verdachtsanzeige auf diese BK wird sich die BG melden und eine Menge Fragen stellen. Dazu ist es sehr gut, wenn ihr wißt, worauf es ankommt.

Dazu gibt es viele Informationsquellen. Wichtig ist erst mal das Merkblatt zur BK 2108:
http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/m2108.htm.

und der BK-Report 2/2003:
http://www.hvbg.de/d/pages/service/download/bk_rep/pdf/bk_02_03.pdf

Das ist ein sehr umfangreicher Lesestoff, aber hilfreich, um in einem BK-Verfahren erfolgreich zu sein. Ich habe erst vor ein paar Monaten nach fast 4-jährigem Verfahren meine BK 2108 anerkannt bekommen und bin gerne bereit, auftretende Fragen zu beantworten oder Tips zu geben.

Grüße von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke

Vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Den Antrag bei der BG Bau hat mein Mann schon selbst gestellt, vom Arzt kam gar nichts, außer dass er im Beruf nicht mehr arbeiten kann und der Hinweis sich schon mal beim Arbeitsamt nach einer Umschulung zu erkundigen.
Er wird da sicher in seinem Alter noch Erfolg haben ...
Durch die Literatur werden wir uns noch durchackern, allerdings hat mein Mann die ganzen Fragebögen von der BG schon mit Abgabetermin zugeschickt bekommen und auch ausgefüllt.
Wenn ich so lese, wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, dann kann ich das irgendwie nicht nachvollziehen.
Mein Mann hatte eine Frist von 3 Wochen zum Beantworten der Fragebögen und über die Berufsjahre kam da schon einiges an Tätigkeiten zusammen. Da wir einige Daten nicht mehr genau im Kopf hatten, mußten wir auf das Urlaubsende unseres Arztes warten, haben aber alle Unterlagen immer noch 1 Woche vor dem Termin abgeschickt.
Einen Tag nach dem Abgabetermin hatten wir schon eine Mahnung im Postkasten, mit dem Hinweis, dass wir den Termin nicht eingehalten hätten, einem neuen Termin und dem Vermerk, wenn wir diesen nicht einhalten, dann könnte die Leistungspflicht entfallen.
Ich fand das schon etwas krass. Mein Mann hat dann angerufen, die bearbeitende Kollegin hatte Urlaub und er erhielt die Auskunft, dass die Unterlagen evt. in einer anderen Abteilung gelandet seien. Sollten sie nicht wieder auftauchen, dann würden sie sich nochmal melden. Das Ganze ist nun schon wieder 3 Wochen her und ich hoffe, dass sich das geklärt hat, denn das Ausfüllen war nun wirklich kein Vergnügen.
Im Moment werden wir dann einfach mal warten, was auf uns zukommt. Die Fachärztin hatte die Anfrage schon auf dem Tisch und nun geht es auch endlich hinsichtlich einer endgültigen Diagnose etwas vorwärts.
Zunächst wurde ja nur geröntgt und allerlei zur Schmerzlinderung versucht (Medikamenterhöhung, Mikrowelle, Akkupunktur usw.). Der Hausarzt hat auf wiederholte Anfragen der Krankenkasse, die natürlich auch nicht mehr zahlen will, eine medizinische Reha vorgeschlagen. Er hat aber gleich gesagt, dass es nicht wirklich etwas bringt. Nächste Woche steht nun noch eine CT an und dann will die Orthopädin die endgültige Diagnose an die BG übermitteln. Mal sehen wie es dann weitergeht.
Aber eure Antworten haben uns schon etwas weiter geholfen. Nochmals vielen Dank
sisvas
 
Hallo Sisvas,
leider ist es so, das unsereiner Termine etc. einhalten muss, aber die anderen gar nicht.
Ihr werdet das noch bei den kommenden Gutachten merken.
Wie Inglag bemerkte, jedes Kilo zählt.
Was evtl. im normalen Arbeitsablauf selbstverständlich war, dem Kollegen die Karre abladen zu helfen, oder mal Material zu einem zu schleppen, der TAD wird das nicht werten; denn er kennt nur die Theorie und nicht die Praxis.
Man wird versuchen Euch "belastungsmässig" über den Tisch zu ziehen versuchen, es liegt also an Euch, jedes kg zur Belastung hinzuzufügen.
TAD's kennen keine Kollegen und keine Hilfsbereitschaft, bei denen zählt nur der DIN-gemässe Job.
Ich wünsche Euch viel Erfolg
Paro
 
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