oerni
Erfahrenes Mitglied
Wenn es nach dem Entwurf für ein neues Gesetz über Berufskrankheiten geht, müssen die Arbeitnehmer selbst beweisen,
dass sie der Job krank gemacht hat. Das ist absurd.
Zitat:
Andere Mängel aber bleiben. Zum Beispiel, dass die Beweislast künftig weiter beim Arbeitnehmer liegt.
Es ist absurd, dass ausgerechnet er belegen soll, er habe sich seine Krankheit durch seine Arbeit geholt,
wo er doch in der Regel nicht einmal Zugang zu den dafür nötigen Unterlagen hat.
Wie viele Stunden er wie genau mit welchen Stoffen gearbeitet hat?
Die Dokumentation darüber obliegt dem Arbeitgeber, und wenn dieser sie nicht ordnungsgemäß vornimmt oder
Akten verschwinden oder gleich der ganze Arbeitgeber, dann hat der Arbeitnehmer keine Chance.
Mitarbeiter ohne Chance
Wichtige Forderungen nicht berücksichtigt
"Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück", heißt es zum Beispiel aus der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales.
Etwa die Hälfte der erforderlichen Änderungen sei nicht aufgenommen worden.
Auch aus dem Sozialministerium in Kiel ist Unmut zu vernehmen:
Von den Forderungen der Länder seien im Gesetzesentwurf zwar "einige in wesentlichen Teilen umgesetzt worden", schreibt ein Pressesprecher auf Anfrage.
Zugleich seien aber Forderungen nicht aufgegriffen worden, "die besonders wichtig sind".
Ein ungesundes Gesetz
dass sie der Job krank gemacht hat. Das ist absurd.
Zitat:
Andere Mängel aber bleiben. Zum Beispiel, dass die Beweislast künftig weiter beim Arbeitnehmer liegt.
Es ist absurd, dass ausgerechnet er belegen soll, er habe sich seine Krankheit durch seine Arbeit geholt,
wo er doch in der Regel nicht einmal Zugang zu den dafür nötigen Unterlagen hat.
Wie viele Stunden er wie genau mit welchen Stoffen gearbeitet hat?
Die Dokumentation darüber obliegt dem Arbeitgeber, und wenn dieser sie nicht ordnungsgemäß vornimmt oder
Akten verschwinden oder gleich der ganze Arbeitgeber, dann hat der Arbeitnehmer keine Chance.
Mitarbeiter ohne Chance
Wichtige Forderungen nicht berücksichtigt
"Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück", heißt es zum Beispiel aus der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales.
Etwa die Hälfte der erforderlichen Änderungen sei nicht aufgenommen worden.
Auch aus dem Sozialministerium in Kiel ist Unmut zu vernehmen:
Von den Forderungen der Länder seien im Gesetzesentwurf zwar "einige in wesentlichen Teilen umgesetzt worden", schreibt ein Pressesprecher auf Anfrage.
Zugleich seien aber Forderungen nicht aufgegriffen worden, "die besonders wichtig sind".
Ein ungesundes Gesetz