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BK - Neues Gesetz ganz im Sinne der AG

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,247
Ort
Bayrisch-Schwaben
Wenn es nach dem Entwurf für ein neues Gesetz über Berufskrankheiten geht, müssen die Arbeitnehmer selbst beweisen,
dass sie der Job krank gemacht hat. Das ist absurd.

Zitat:
Andere Mängel aber bleiben. Zum Beispiel, dass die Beweislast künftig weiter beim Arbeitnehmer liegt.
Es ist absurd, dass ausgerechnet er belegen soll, er habe sich seine Krankheit durch seine Arbeit geholt,
wo er doch in der Regel nicht einmal Zugang zu den dafür nötigen Unterlagen hat.
Wie viele Stunden er wie genau mit welchen Stoffen gearbeitet hat?
Die Dokumentation darüber obliegt dem Arbeitgeber, und wenn dieser sie nicht ordnungsgemäß vornimmt oder
Akten verschwinden oder gleich der ganze Arbeitgeber, dann hat der Arbeitnehmer keine Chance.

Mitarbeiter ohne Chance

Wichtige Forderungen nicht berücksichtigt
"Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück", heißt es zum Beispiel aus der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales.
Etwa die Hälfte der erforderlichen Änderungen sei nicht aufgenommen worden.
Auch aus dem Sozialministerium in Kiel ist Unmut zu vernehmen:
Von den Forderungen der Länder seien im Gesetzesentwurf zwar "einige in wesentlichen Teilen umgesetzt worden", schreibt ein Pressesprecher auf Anfrage.
Zugleich seien aber Forderungen nicht aufgegriffen worden, "die besonders wichtig sind".

Ein ungesundes Gesetz
 
Bundestag beschließt neue Regeln für Berufskrankheiten,

Hallo habe mal eine Frage an die Spezialisten in dem Forum.

Da der Bundestag hat mit dem siebten Sozialgesetzbuch-IV-Änderungsgesetz ein Paket beschlossen, dass auch neue Regeln für Berufskrankheiten festlegt. So soll künftig der Unterlassungszwang wegfallen.

Fälle, in denen eine Anerkennung als Berufskrankheit in der Vergangenheit aufgrund der fehlenden Aufgabe der schädigenden Tätigkeit nicht erfolgen konnte, werden laut dem Gesetz überprüft, wenn sie nach dem 1. Januar 1997 entschieden worden sind. Rückwirkende Leistungen soll es aber nicht geben – lediglich die Möglichkeit, dass eine Berufskrankheit jetzt anerkannt wird.

Jetzt meine Frage, wie wirkt sich die neue Gesetzes Lage auf ein langjähriges anhängiges Verfahren aus, das im ersten Verfahrensgang vor dem LSG verloren wurde, mit der Begründung, das ein Unterlassungszwang bei der BK 5101 nicht vorliege, obwohl der Gerichtsgutachter dieses bei der BK 4301 gefordert hatte.

Es ging in dem Verfahren das 2000 begann 2008 verloren wurde um eine vollbewiesene Latex Erkrankung.



2008 wurde aber sofort ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X beantragt.

Bedanke mich im Voraus für die fachlichen Meinungen

Fuchs
 
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