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oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,248
Ort
Bayrisch-Schwaben
https://www.lecturio.de/magazin/berufskrankheiten/

Asbestose, Lärmschwerhörigkeit, Polyneuropathie und Lungenkrebs.
Was haben diese Erkrankungen in der Arbeitsmedizin gemeinsam?
Sie gehören alle zu den anerkannten Berufskrankheiten.
Wie sind Berufskrankheiten definiert?
Welche Krankheiten kommen häufig vor und welche Organsysteme sind oft betroffen?
Welche Fakten besonders wichtig für Prüfungen im klinischen Teil des Medizinstudiums und für das Hammerexamen sind,
zeigen wir Ihnen mit diesem Artikel zu den Berufskrankheiten.

Auch Ärzte können betroffen sein!
 
Berufskrankheiten - Enttabuisierung

Müsch Berufskrankheiten

http://www.berufskrankheiten.de/wp-content/uploads/2016/08/mueschBerufskrankheiten.pdf

Achtung:
Die sog. “Beratenden Ärzte” im berufsgenossenschaftlichen Berufskrankheiten – Verfahren beraten in erster Linie nicht ihre Patienten im Sinne des hippokratischen Eides, sondern – hier quasi als “Versicherungsvertreter” – ihre Auftragsgeber, wie z. B. (Berufskrankheiten – und) Unfallversicherungsträger, d. h. Berufsgenossenschaften und andere Unternehmerhaftpflicht – Versicherungsträger!. Wegen des nicht gegebenen Arzt – Patienten – Verhältnisses kann es sich nur um “Beratende Mediziner” handeln, die sich juristisch gesehen in einer Grauzone bewegen (cave: Datenschutz!), weil es auch keine Rechtsgrundlage (- natürlich auch keine Indikation!) für diese nichtärztliche Tätigkeit gibt. Inwieweit sich Sozialgerichte dieses Sachverhaltes bewußt sind, bedarf noch einer öffentlichen Diskussion.

Als Kompromißlösung sollte bis zur Bereinigung der Rechtslage von den Versicherten nach entsprechender Aufklärung eine schriftliche Einverständniserklärung zur Legitimation des “Beratenden Mediziners” eingeholt werden.
 
Hallo oerni,

die geben die "Spielregeln" vor!
Die hätten doch viel zu viel Kranke wenn die nicht die eigenen Spielregeln erfinden würden!
Das fängt doch schon bei dem HWS-Schleudertrauma an, das nach 6 Wochen ausgeheilt ist!
Ich habe bis jetzt noch kein einziges Gutachten gesehen, in dem das nicht dringestanden ist!

Weist du warum bei den Berufskrankheiten die Psyche nicht auftaucht?
Ist doch klar, damit man am Schluß alles auf die Psyche schieben kann!

Wären die bei den Berufskrankheiten aufgeführt, hätten die ja keinen Notausgang mehr!

Ich sage nur "Schicksalhaft"!
Ist auch so eine Zauberwort, wenn Sie nicht mehr weiter wissen!
 
Hallo Micha,

sieh Dir die Internetseite von Dr. Müsch an und schreibe ihm nee eMail.
Du bekommst sicher dann eine Antwort auf Deine Frage.
 
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