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BK 5101 /4301/4302

Muss ich kündigen?

  • Ja

    Votes: 1 50.0%
  • Nein

    Votes: 1 50.0%

  • Total voters
    2

Yassi

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Okt. 2018
Beiträge
15
Hallo zusammen,
Ich bin langsam ratlos deswegen hoffe ich das es jemanden evtl hier ähnlich geht und man sich austauschen kann.
Zu meiner Geschichte:

Ich bin Friseurin, und habe einen allergischen schock 2015 erlitten. 3 monate vor meiner Gesellenprüfung. Hab die Prüfung noch gemacht und dan gings los mit ärzte sucherrei. Ich war bei 5 verschiedenen ärzten keiner konnte mir helfen. Bis ich dan ende 2016 auf ein arzt gestoßen bin der ziemlich ziemlich weit weg ist, aber die Berufsgenossenschaft eingeschaltet hat. Seitdem war ich immer bei ärzten und gutachter. Nur hat das alles endlos gedauert. Ich war trotzdem arbeiten jeden tag mit schmerzen. Bis zu dem Zeitpunkt das ich seit dieses Jahr im Januar krankgeschrieben bin. Und siehe da, die BG bewegt ihren Hintern... es geht wieder weiter mit Gutachten.. im Februar wurde eins von der Lunge erstellt und im Juni von der Haut in einer Uni klinik.
Ich bin mittlerweile auch bei einer Anwältin weil alleine kann man da nicht durch. Im Juli (2018) kam die berufshelferin zu mir nachhause, weil ich ein schrieb bekommen hab das ich unterschreiben soll das ich meine Tätigkeit aufgegeben habe bzw alle Tätigkeiten zur Unterlassung zwingen. Sie war bei mir zuhause und hat das Gutachten von der Lunge dabei gehabt und hat gesagt: „also von unserer Seite aus geht das klar mit der Berufskrankheit und die zahlen die Umschulung verletztengeld ect...“
So dan der schock... 2 wochen später (genau wo man die frist widerrufen haette können)
ruft die Kollegin von der BG bei mir an und sagt, es halndelt sich nicht um eine BK bei Ihnen....
ein Monat später kommt der bescheid vom gewerbearzt das die Anerkennung abgelehnt worden ist(4301/4302). Worraus wiederspruchsverfahren eingeleitet worden ist. Aber die Anwältin meint das wir fast keine chance darin haben, da ich privat keine Probleme damit hab. Jetzt das nächste... am 11 September hab ich ein Brief bekommen das die BK 5101 beim gewerbearzt zur Stellungnahme vorliegt und er 6 wochen zeit hat.
Jetzt der brief gestern von der Anwältin, wo drin steht, das ich NOCHMAL eine Erklärung unterschreiben soll das ich meine Tätigkeit aufgebe und das ich kündigen soll und mich arbeitslos melden muss da es die Voraussetzung dafür ist das die BK evtl anerkannt wird... jetzt kommt das Problem, ich hab schonmal unterschrieben ohne diese unterschrift hätten die es doch zum gewerbearzt garnicht schicken können? Und jetzt hab ich schon vor nem Monat den brief bekommen wo es beim gewerbearzt liegt und jetzt aufeinmal gestern der brief, das sie es dan den rentenausschuss vorschlagen das es eine BK ist, wenn ich nochmal die Erklärung unterschreibe + kündige.
Mit der lunge war es genauso und dan haben die es abgelehnt
Wenn ich doch jetzt kündige, und die es wieder ablehnen, dan bleib ich aufn amt hängen... und was passiert dan? Dan endet es noch in hartz4 und ich finde keine ausbildung mehr... mit der krankenkasse habe ich auch heute morgen telefoniert und die meint auch das es komisch ist das ich nochmal was unterschreiben soll... meine Anwältin ist im urlaub und der vertreter kennt sich nicht aus und setzt nur nochmal eine Fristverlängerung zu der BG um ne woche... bedeutet bis zum 8 dezember....
ich bin echt ratlos und hilflos... ich habe echt angst zu kündigen das ich dan aufn amt hängen bleib.... und ob ich wirklich kündigen MUSS das sie es VLLT anerkennen... und mit der 4301/4302 hiess es auch die erkennen es an und dan war nix.
Für jeden tipp wäre ich dankbar
 
Hallo Yassi,
Das geht ja hin und her bei Dir! Lass Dich nicht verunsichern bzgl. Berufsaufgabe! Es ist nie eine totale Berufsaufgabe gefordert, sondern nur die krankmachenden Tätigkeiten innerhalb des Berufes zu vermeiden. Denn es gibt ja auch Umsetzungen auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz usw. Ich habe jetzt die Bk nicht im Kopf.....wenn es um Noxen geht im Friseurhandwerk.....dann nur noch mit natürlichen Stoffen hantieren! Vielleicht eine Möglichkeit?!
L.g.Trollin68
 
Hey Trollin68,
Danke für deine Antwort!
Es ist aber so, das bestätigt wird von medizinern das ich im beruf nichtmehr arbeiten kann, auch wenn man den arbeitsplatz „optimiert“ ich bin gegen pflanzenstoffe auch allergisch und sogar gegen tenside.... also insgesamt sind es 10 friseurstoffe. Ich hab alle stoffe vermieden und immer auch baumwollhandschuhe unter latex/vinyl handschuhen getragen. Aber sobal ich das zeug rieche krieg ich total den Hautausschlag bis hin zum allergischen schock. Das ich nichmehr in dem Beruf arbeiten kann ist mir bewusst den medizinern auch und der BG. Es geht um eine Umschulung, die sich ewig lange hinzieht (wegen anerkennen) und jetzt kommt aufeinmal das schreiben das ich kündigen soll dan erkennen sie die hauterkrankung EVTL an.
Dieses evtl ist mir zu unsicher, da es hiess das die Atemwegserkrankung auch anerkannt wird, und den bescheid hab ich bekommen und es wurde nicht anerkannt. Dan hat sich nach aktenlage auch rausgestellt das man das mit der haut vertuschen wollte, da ich da laut Anwältin mehr chancen auf eine BK hab.
Was mich wundert ist, das bei der Atemwegserkrankung musst ich auch unterschreiben bzw eine Erklärung abgeben das ich den beruf nichtmehr aufnehme( bin seit Januar dieses jahr krankgeschrieben) und da hab ich ja auch den bescheid bekommen. Nur bei der Hauterkrankung heisst es aufeinmal das ich den bescheid vorher nicht kriege bevor ich nicht kündige.
Obwohl ich im September ein brief bekommen hab, wo steht das es schon beim gewerbearzt vorliegt und er 6 wochen zeit hat stellung zu nehmen. Und am Montag, kam das aufeinmal mit kündigen sonst krieg ich den bescheid nicht... ich hab keine ahnung mehr wie ich vorgehen soll da mein anwalt jetzt im urlaub ist und die Vertretung keine ahnung hat...

Lg
 
Hallo Yassi, Du bekommst Verletztengeld? Oder Krankengeld? Eine Umschulung von der Bg oder DRV finanziert, glaube ich ist der beste Weg! Deine Gesundheit steht immer im Vordergrund!!! Da sich die Bk Verfahren bekanntermaßen sehr lange hinziehen und Du eine planbare Alternative brauchst. Rehabilitation beantragen ( über Deinen Hausarzt) und dann anschließend via Lta in die Umschulung. Der Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung! Bg und DRV rechnen dann später nach Bescheid bzgl. Bk untereinander ab. Das braucht Dich aber nicht zu kümmern!;-) Während der Reha gibt es Übergangsgeld ungefähr in der Höhe wie KG! Gleiches für die Umschulung!
L.g.Trollin68
 
Hey trollin,
Nein ich bekomm KG, weils ja nich anerkannt ist und bin immernoch im Arbeitsverhältnis.
Okey was ist LTA?
Oh super danke danke dir für die Hilfe.
Keiner sagt ja hier irgendwas...
Aber ich muss jetzt nicht kündigen oder?
Lg yassi



Also keiner sagt hier irgendwas , war darauf bezogen mit RA und ärzte.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Yassi,

bei allen 3 Berufskrankheiten 4301, 4302 und 5101 ist Voraussetzung für die Anerkennung die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit.

Der Text der Berufskrankheitenverordnung lautet bei allen dieser BK Ziffern:
" die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können"

Damit ist es leider tatsächlich so, dass eine Anerkennung als Berufskrankheit erst dann erfolgen kann, wenn die Tätigkeit auch tatsächlich aufgegeben wurde.
Die einzige Möglichkeit wäre der von Trollin68 aufgezeigte Weg (Konsequente, nachhaltige und organisatorisch machbare Meidung der Allergene) was aber nach Deinem Post nicht möglich ist.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

was kann man Jassi nun als Arbeits- und Lebensunterhaltsalternative raten?

Wer ist für eine Umschulung heran ziehbar`?

Wer bringt einen in eine neue Ausbildung / Beruf = Lohn und Brot.

Kannst Du Jassi etwas empfehlen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Selber kündigen bei einer anerkannten BK wäre dumm und töricht.

Du musst dann eine Umschulung bzw. qualifizierte Ausbildung annehmen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hey leute danke für eure Meinungen.
Ich habe das auch so gedacht wie feder sagt,
Aber war mir unsicher weil es heisst die Tätigkeit zu unterlassen (also hab ich es so bezogen die stoffe zu vermeiden)

Die BG schickt mich ständig zum amt ich soll kündigen der arbeitgeber hat ja nichts mehr von mir usw... terorrisieren mich monate lang... dan war ich bei einer berufsfindungsmaßnahme was der totale quatsch und psycho terror ist. Dan hat die BG am letzten tag mit der Psychologin gesprochen und es war ne unverschämtheit(längere story)

Dan war ich am hörer mit der Sachbearbeiterin von der BG und die hat dreisst zu mir gesagt (ich zitiere wortwörtlich)
„ich melde sie an einem Kurs für die dekra an am montag, wenn sie da nicht hingehen zahlen wir garnichts und sie können sich arbeitslos melden“

Also.. solche sachen passieren da...
Und ich hab echt angst, wenn ich jetzt kündige das die BG sagt
1. wir sind raus vom schneider, weil ich keinen BERUF mehr habe.
2. das es nicht anerkannt wird (so wie bei der lunge schon passiert) und dan bleib ich iwann aufn amt sitzen...
3. als was soll ich mich Arbeitssuchend melden?
Als Friseurin die es aber Gesundheitlich nicht kann?

Ich hab echt angst um meine Existenz.. ich mein KG sind es auch nur 800€ was ich krieg... und wohnung und alles zahlt sich nich von allein...

Aber vielen vielen Dank für eure Meinungen und das ich mich austauschen kann. Sehr wenige können die Situation verstehen man kann sich nicht vorstellen wie nervenberaubend das ist, und sich mit der materie auskennen ist goldwert und selten.

Lg yassi
 
Hallo Yassi,
Zu Deiner Frage bzgl.LTA... das sind Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Dazu gehört ein sehr umfangreiches Massnahmenpaket.....Google das mal!!! Ein Antrag dazu kannst Du schon vor einer Rehabilitation stellen! Bei der DRV mit allen aktuellen Befunden (Kopien) Eine ungefähre Vorstellung bzgl. Umschulung, wo und was solltest Du Dir überlegen! Für die LTA gibt es einen Bescheid von der DRV, der ist 3 Jahre gültig! Also Du kannst die Umschulung innerhalb der drei Jahre beginnen!
Jobtechnisch, würde ich auf keinen Fall selbst kündigen!!! Das Arbeitsverhältnis ruht doch....Du bist krank! Warte! Das Krankengeld bekommst Du für 78 Wochen! Dann ist noch Zeit!
Mit der Bg würde ich nur schriftlich kommunizieren! Alles andere ist Schall und Rauch!
Den Antrag Rehabilitation kannst Du auch über Deine Krankenkasse stellen!
Konzentriere Dich auf die nächsten Schritte!!! Lass Dich nicht so in die Bg Spirale hineinziehen. Das kennen hier viele! Du bist nicht allein!
Kopf hoch!!!
L.g.Trollin68
 
Hallo Yassi,

ich kenne mich mit BG nicht aus, aber wie stellst du dir deine Zukunft als kranke Frisörin weiter vor, wann bist du wieder Gesund und kannst als Frisörin weiter arbeiten, auf welche Stoffe reagierst du.

Möchtest du dauerhaft von 800 € leben, hast du mal überprüft ob dir nicht unterstützende Hartz 4 Leistungen zustehen, schlechter als jetzt kann es nicht werden.

Wenn du nicht mit den Stoffen in Verbindung kommst, wie geht es dir dann.

MFG Marima
 
Hey Trollin, das werde ich mal versuchen wusste garnicht das es das gibt, danke!

Und zu deiner frage Marima,
Wie ich mir meine Zukunft vorstelle?
Ich mache eine Umschulung ganz klar ich bin erst 22 jahre alt. Und die BG hats ja auch ständig zu gesagt, nur fehlt mir das schriftlich und der bescheid zur anerkennung. Und mein Problem war einfach das es aufeinmal hiess für den Bescheid muss ich kündigen dan wird es erst VLLT anerkannt. Aber bei der BK 4302 musst ich auch nicht kündigen und der bescheid ist gekommen da hat es als „unterlassung aller Tätigkeiten“ gezählt das ich krankgeschrieben bin. Aber mit der haut machen sie ein theater. Und ich wollte ja nur wissen ob das stimmt ob ich wirklich Kündigen muss das ich EVTL eine anerkennung erhalte. Wie ich mir es weiter vorstelle weiss ich schon und bewerbe mich ja auch. Aber aufn amt hängen bleiben will ich einfach nicht ganz einfach.
 
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