• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Hallo Karl54,

was würdest Du für 13 Euro Berichtsgebühr erwarten? Das ist meiner Manung nach einfach ein per Dale-UV übermitteltes Schreiben, dass Du dort auf Kosten der BG erschienen bist und eventuell eine Diagnose. Mehr würde ich da nicht erwarten. Die Orthopädin muß auch von irgend etwas leben....
Du bist meiner Meinung nach etwas zu ungeduldig. Gegenüber der BG brauchst Du einen langen Atem, eine schnelle Entscheidung ist sicher nicht zu erwarten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

das weiß ich das ich da einen langen Atem brauche. Aber es ist doch mein gutes Recht zu wissen, was da über mich läuft bzw. zu diesem Fall läuft.

Gruß Karl
 
......... eine schnelle Entscheidung ist sicher nicht zu erwarten.

Hallo Seenixe,

das glaube ich nicht.
Hier waren sie ziemlich schnell und fix. Habe heute mal wieder mal in mein Online-Portal geschaut und siehe da es wurde in der Sache BK-2113 sehr schnell was entschieden. Man hat der KK mitgeteilt, das im Sinne BK-2113 bei mir keine Berufskrankheit vorliegt.
Die Stellungnahme vom TAD ist auch gerade erst vom 17.06. und jetzt wurde schon seitens der BG entschieden das keine BK vorliegt. Die SB vom TAD sagte mir, das ich jetzt 4 Wochen Zeit habe um mich dazu zu äußern und dann ginge es erst weiter. Nun da bin ich nicht mal mit meinem RA zu gekommen, weil er erst wieder seit Montag in Amt und Würden ist.
Nun hatte ich mit einer SB vom Service der BG telefoniert, weil ich noch was wissen wollte, warum man mir die Unterlagen der Orthopädin enthalten würde, da ich den Posteingang in meinem Portal nicht sehe. Nun hat sie mir das intern doch eingestellt, damit ich sehen kann was die Orthopädin geschrieben hat in der Sache BK-2113. Und beim Gespräch bin ich auf das Thema gekommen, warum man der KK bescheid gibt, das es keine BK ist bzw. das da eine Ablehnung geschehen ist. DIe SB vom Service erzählte mir, das wohl heute der Rentenausschuss getagt hatte und da wurde einfach entschieden das bei mir im Sinne der BK-2113 keine BK vorliegt.
Ich sagte, das nur der TAD seine Stellungnahme abgegeben hat und mehr nicht. Daraufhin sagte sie mir, das man die arbeitstechnische Seite sieht und wenn da schon was nicht stimmt, das dann die SB ein Fazit draus ziehen und einfach entscheiden, das es keine BK ist. Dann wird auch erst garnicht die medizinische Seite betrachtet, sprich ein Gutachten.
Also kann ein SB soeinfach entscheiden, ob BK oder nicht BK. Gut eine Bescheid ist noch nicht raus, aber der wird garantiert morgen oder übermorgen rausgeschickt.

Nun frage ich mich, warum sagte man mir ich kann mir die Stellungnahme vom TAD erstmal durchlesen und dann eventuell Einwände erheben, wenn das was nicht in Ordnung ist. Und nach ca. 4 Wochen, geht es dann weiter. Ich hatte gar keine Zeit um da Stellung zu beziehen mit meinem RA. Auch in der Stellungnahme sind keine Berechnungen vom TAD vorgenommen worden, die hat nur die Zeiten eingefügt, die ich ihr genannt hatte.


Gegenüber der BG brauchst Du einen langen Atem, eine schnelle Entscheidung ist sicher nicht zu erwarten.
Und da sagst Du das ich einen langem Atem brauche mit Entscheidungen der BG. Hier ging es sehr schnell.

Gruß Karl
 
Hallo Karl54,
Nun hast Du eine Entscheidung und bist wieder nicht zufrieden.....
Aber Du hast das ganze System immer noch nicht verstanden....
Man telefoniert nicht mit der BG. Wenn, dann immer schriftlich.....
Wozu bezahlst Du Deinen Anwalt?
Ist damit alles erledigt?
Mein Klageverfahren gegen die BG hat 9 Jahre gedauert.... Ich weiß, wovon ich spreche...

Aber solche grundlegenden Fehler habe ich nur einmal gemacht und das war vor meiner Zeit im Forum...

Viel Spass weiterhin im Verfahren.....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

das weiß ich. Aber ich wollte eigentlich was anderes. Und da bin ich auf das Thema irgendwie gekommen. Nun gut, eigentlich mache ich auch alles schriftl. aber hier musste ich eben mal anrufen.
Der Grund war, das die angeblich keine CD mehr haben, die ich mal mit eingereicht hatte, sprich vom CT u. MRT, und die nochmals angefordert haben wollten. Daraufhin hatte ich eigentlich nur angerufen.
Und da bin ich in das Thema verfallen bzw, gekommen. Mit der ich geredet hatte, war eigentlich nur die Servicedame um alle anrufe anzunehmen, weil die eigentlichen zuständigen SB´s nicht mehr im Hause waren.

Ansonsten läuft alles schriftl. und auch nur über meinen RA.

Gruß Karl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl,

mir stehen die Haare zu Berge!!!

Hier waren sie ziemlich schnell und fix. Habe heute mal wieder mal in mein Online-Portal geschaut und siehe da es wurde in der Sache BK-2113 sehr schnell was entschieden. Man hat der KK mitgeteilt, das im Sinne BK-2113 bei mir keine Berufskrankheit vorliegt.
Die Stellungnahme vom TAD ist auch gerade erst vom 17.06. und jetzt wurde schon seitens der BG entschieden das keine BK vorliegt. Die SB vom TAD sagte mir, das ich jetzt 4 Wochen Zeit habe um mich dazu zu äußern und dann ginge es erst weiter. Nun da bin ich nicht mal mit meinem RA zu gekommen, weil er erst wieder seit Montag in Amt und Würden ist.


Die Entscheidung bzw. der BESCHEID hat nicht Deiner KK zuzugehen - sondern an Dich direkt mit Nachweis der Empfangsbestätigung.

Die BG versucht dich über das Online-Portal und die KK zu "vergaggern!!!".

DU musst einen rechtmäßigen Bescheid der BG erhalten!!!

Auf diesen musst Du dann innerhalb der Frist mit Widerspruch - schriftlich und nachweisbar - regagieren!

Viele Grüße

Kasandra
 
DU musst einen rechtmäßigen Bescheid der BG erhalten!!!

Hallo Kasandra,

das ist richtig. Vorher kann ich eh nichts machen. Denke mal das das morgen oder übermorgen geschehen wird, wenn überhaupt so schnell. Bloß kurios, das die gleich die KK informiert haben. Eigentlich, wie Du schon sagtest, musste ich als erstes den Bescheid erhalten. Vorallem wird einfach vom SB so entschieden, weil man " angeblich " von der Stellungnahme des TAD ein Fazit zieht und entscheidet das es angeblich keine BK im Sinne der BK-2113 ist. Da wird erst garnicht das medizinische betrachtet, halt nur das arbeitstechnische. Ich habe mir paarmal die Stellungnahme vom TAD durchgelesen und nichts gefunden, was für eine negative Entscheidung zutreffen könnte. In der Stellungnahme des TAD steht auch nichts drin, was zu einer Entscheidung führen könnte, ob negativ oder positiv. Da wird auch nichts empfohlen oder genau im Detail geschrieben. Es wurde nichts berechnet usw. Die Zeiten, die ich der SB angegeben hatte hat sie mit reingenommen.
Frage mich bloß, wo die die Erkenntnisse herhaben. Aber ich denke mal, das ich so wie überall, ob DRV oder Versorgungsamt etc. das erstmal in erster Instanz alles abgelehnt wird. Die sind da überall gleich.


Gruß Karl
 
Hallo Karl,
das läuft anders...
Die KK melde Erstattungsansprüche bei der BG mit dem ICD-Code...
sollte in Deiner Akte sein...
Die BG meldet dann auf diessen Antrag die Ablehnung der BK.

es wird nicht gegen den Datenschutz verstoßen...
Sind immer nur 2Zeiler (habe ich so in meinen Akten)
MfG
Der Forstwirt
 
es wird nicht gegen den Datenschutz verstoßen...
Sind immer nur 2Zeiler (habe ich so in meinen Akten)


Hallo Forstwirt,

richtig bzw. stimmt, wenn ich mich so erinnere hat die KK mal zur BG ein Schreiben gesendet wo Erstattungsansprüche geltend gemacht werden sollten, wenn eine positive Entscheidung seitens der BG fallen sollte. Nun hat die BG darauf geantwortet, das keine BK vorliegt. Sind nur paar Zeilen.

Gruß Karl
 
Hallo,

nun mein energisches Nachhaken bei der BG bzw. bei der SB hat ergeben, reinzufällig, das es noch einen 2. Teil gibt in der Stellungnahme des TAD. Ich hatte ja nur den 1 Teil bekommen, bzw. per Post zugesendet bekommen. Da hatte ich gedacht, das dieses die komplette Stellungnahme ist vom TAD in der Sache BK-2113. Aber durch einen dummen Zufall rief mich heute die SB von der BG an, weil sie noch was wissen wollte. Vorher hat sie meine RA angerufen und gefragt, ob sie mit mir reden darf, weil es was spezifisches war, was der RA nicht wusste.
Und im Gespräch hatte ich so erwähnt, das in den Korrespondenzen im Portal meiner BG irgendwas fehlt, wo ich wusste, das dieses dort eingegangen ist. Aber leider für mich nicht einsehbar ist, sie wollte mich vertrösten das es wohl an den " Wartungsarbeiten " liegt. Aber ich hatte dann nochmals energisch hinterfragt, und da muss sie sich verplappert haben. Und da kam zu Vorschein, das es noch einen 2. Teil vom TAD gibt. Natürlich bin ich da sehr hellhörig geworden und dann natürlich hinterfragt. Sie musste nun diese 2. Stellungnahme einstellen, das ich diese mir dann rausziehen konnte.
Hier sind da nämlich die Berechnungen drin, die vom TAD gemacht wurden.
Nun die hat Werte genommen, wo ich nicht mit klar komme, ich hatte für mich ganze andere Tagesdosen ausgerechnet, mit der üblich Formel. A(8)= Vibrationswert x Wurzel aus Std(Benutzungsdauer)/Arbeitsschicht(8 Std). Denke mal mit der Umschreibung, wisst Ihr was ich meine.

Nun wurde dort eine Tabelle angegeben, womit ich überhaupt nicht klar komme, siehe Anhang. Vielleicht kann mir das einmal hie reiner Erklären, was es damit auf sich hat.
Auch hat die SB vom TAD Werte genommen, die ich überhaupt nicht angegeben hatte. Ich hatte angegeben, das der Druckluftnadler ein Vibrationswert von 18,1 m/s² und der Winkelschleifer Ø 230 mm= 8,5 m/s² und der kleine WS= 5,5 m/s²

Gruß Karl
 

Anhänge

  • Tätigkeitkeitsmodul und Einzeltätigkeit- M1.jpg
    Tätigkeitkeitsmodul und Einzeltätigkeit- M1.jpg
    2.3 MB · Aufrufe: 12
Hallo,

vielleicht kann mir das einer mal von Euch erklären, wie das mit der Berechnung in dieser Tabelle funktioniert, damit ich das mal nachvollziehen kann.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
wenn ich böse wäre, würde ich sagen: Warum fragst Du nicht mal schnell telefonisch den TAD oder läßt es Dir von der BG erklären?
Sorry, meinem Sachbearbeiter habe ich nach dem 1.Telefonanruf die telefonische Kontaktaufnahme ausdrücklich untersagt und ich wurde dann auch nie wieder angerufen. Du kannst doch eigentlich nicht wirklich verlangen, dass wir die Antwort des TAD, warum er nicht Deine Werte genommen hat Dir erklären. Wie sich die Formel zusammen setzt, kannst Du vielleicht hier finden. Allerdings hättest Du dies auch alleine finden können.

Gruß von der Seenixe
 
Top