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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Hallo Karl, das hier zu erklären kann ich auch nicht. Das geht zu weit. Warte doch ab, was der TAD schreibt. Dann kannst du auch hier konkret fragen. Gruß
 
das hier zu erklären kann ich auch nicht. Das geht zu weit. Warte doch ab, was der TAD schreibt. Dann kannst du auch hier konkret fragen.

Moin slahan,

ja schon OK. Ich bräuchte nur eine Exel-Tabelle oder eine Formel oder ein Berechnungsbeispiel dann würde ich mich selber durchfummeln. Halt ich brauch erst mal sowas um erstmal das Grundprinzip zu wissen bzw. zu verstehen.
Darum geht es mir erstmal.

Gut, wenn der TAD erst seine berechnung durchgeführt hat und ich das nicht verstehe, dann würde ich dann detailliert nachfragen.
Aber wenn ich das Grundprinzip weiß, kann ich auch besser das verstehen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, ich kann nur auf die Handlungsanleitung verweisen. Dort ist "alles " beschrieben. Einfache Exceltabellen reichen da nicht. Gruß
 
Hallo,

gut, das mit der Tagesbelastung für Vibration A (8) m/s² das habe ich nun mittlerweile begriffen und das funktioniert.

Aber das andere mit der repetitiven Tätigkeiten(Handhammer und Meißel) das habe ich irgendwie noch nicht ganz begriffen. Da muss es doch auch irgendeinen Wert geben, wo man sich halten muss bzw. anhand daran Berechnungen durchführt. Da habe ich nichts im Internet gefunden, auch keine konkreten Berechnungsbeispiele. Gut, es wird alles in der Handlungsanleitung beschrieben, aber kein konkretes Beispiel genannt, wo man das ableiten kann.
Wie machen das Steinmetze die eine BK bei der Berufsgenossenschaft zu laufen haben, die Jahrzehnte lang mit Hammer und Meißel die Steine behauen haben? Da muss es doch auch irgendwelche Berechnungs-Werte geben, woran man dann die Tagesbelastung berechnen kann.

Der TAD muss ja auch irgendwo die Werte zur Berechnung heranziehen.

Darum die Frage, gerade bei diesem Thema, da bin ich noch nicht so richtig schlau geworden und durchgestiegen. Für fast alle Dinge gibt es Tabellen, Berechnungsbeispiele, außer zu diesem Thema gibt es nur Erklärungen, mehr nicht.
Hat da vielleicht einer von Euch schon einmal eine Berechnung durchgeführt, gerade zum Thema "repetitiven Tätigkeiten ", oder hat eine Berechnung seitens des TAD, wo man sich da anlehnen kann oder das ableiten kann?

Ansonsten bin ich mit der Tagesbelastung für Vibration schon gut vorangekommen, aber das mit der repetitiven Tätigkeiten muss ich ja auch noch mit einrechnen in die Tagesbelastung.

Dann kann ich ja die Gesamt-Tagesbelastung auch für die BK-2103 benutzen, da diese ja unmittelbar dazugehört.

Gruß Karl
 
Guten Morgen an alle und einen schönen Sonntag,

ich wollte das nochmals richtig darstellen, was da am vergangenen Mittwoch geschehen ist.

Da rief mich am vergangenen Mittwoch eine SB vom Präventionsdienst(TAD) der BG an und wollte von mir einiges wissen über die BK-2113. Da sie jetzt im Rahmen der Ermittlung eine Erhebung bzw. Darstellung über meine Tätigkeit als Schweißer und Stahlbauschlosser erstellt. Nun wir telefonierten ca. eine 3/4 Std., sie fragte mich über dieses und jenes, wie mein tägl. Arbeitsablauf war und was ich alles so gemacht habe. Ob ich nur rein Schweißarbeiten durchgeführt habe und ob ich auch Schlosserarbeiten durchgeführt habe usw. Was ich nun per Hand getragen und gehoben habe mit welchen Maschinen und Geräten ich gearbeitet habe und wie lange ich mit diesen gearbeitet habe. Da konnte ich immer nur so ungefähr sagen, weil ich das auch nicht immer so genau wusste. Und ob ich die Flex(groß oder klein) im Einsatz hatte und ob ich die Schweißnähte mit Hammer und Meißel geputzt habe und wie lange ich den Druckluftnadler im Einsatz hatte zur groben Schweißnahtreinigung usw. usw. Und wie lange in welcher Zeit ich gebraucht habe mit Hammer und Meißel u. Stoßeisen um die Nähte zu putzen und wie lange ich brauchte mit dem Druckluftnadler die Nähte zu putzen und wie lange ich gebraucht habe mit der Flex die Schweißnähte zu beschleifen oder einzuebnen.

Da die SB keine konkrete Vorstellung hat, wie das in einer Stahlbaufirma, speziell in der Produktionshalle aussieht, möchte ich doch nochmals einen schriftl. Tagesablauf schildern meiner Tätigkeit als Schweißer und Schlosser. Ich sagte zu ihr, das ich zu 80 % als Schweißer eingesetzt bin/war und wenn nicht soviel Schweißarbeit ist/war, dann wurde ich als Schlosser mit eingesetzt, da ich gelernter Stahlbauschlosser bin. Dazu sollte ich auch die Zeiten mit aufführen, zu welchen Arbeitsschritten ich folgende Zeiten benötigt habe und auch die Zeiten, für den Materialtransport bzw. Wegstrecke in Meter vom Schlosserarbeitsplatz zum Schweißarbeitsplatz und ob ich den Kran benutzt habe oder das per Hand gehoben und getragen habe. Dann die Zeiten, wie ich das zu schweißende Bauteil auf dem Schweißarbeitsplatz(Bock und Tisch) gehändelt habe, sprich gedreht, gewendet usw. ob per Kran oder per Hand. Dazu noch ein Bild vom Arbeitsplatz, wenn ich habe + einige Auszüge von Konstruktionszeichnungen mit Wahrung des Datenschutzes oder Bilder von einigen Bauteilen was ich bearbeitet habe, damit man sich eine Vorstellung machen kann, was ich tägl. bearbeitet habe.

Aus den Antworten die ich ihr gegeben habe zu den jeweiligen Fragen ihrerseits, wir sie eine Erhebung bzw. ein Darstellung erstellen und meine schriftl. Darlegung mit einflechten. Dann werde ich diese Erhebung/Darstellung zugesendet bekommen zum lesen und zum ändern. Werde das dann auch meinem Rechtsbeistand zum lesen und zur Kenntnisnahme weiterleiten. Und wenn ich dann mein OK gegeben habe, dann wird es dem Gutachter übergeben und dann soll wohl ein Gutachten erfolgen mit Bescheid ob positiv o. negativ.

Ich meinte auch, warum jetzt telefonisch, Sie meinte das alle SB haben eine Weisung bekommen, sind wohl alle in Homeoffice wegen der Corona-Geschichte und dürfen nicht rausfahren zu den Versicherten und auch nicht in die Firmen Vorort. Darum jetzt alles nur per Telefon, oder schriftl. per Fax oder Email.
Das war nun eine Schilderung, wie es am Mittwoch abgelaufen ist und wie wir verblieben sind.

Natürlich habe ich schon Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand= IGM gehalten, er meinte da werden wir eine Gegendarstellung machen, mit Berechnungen der Vibrations- Tagesbelastung alles was dazugehört. Das mit den Vibrationswerten und deren Berechnung der Tagesbelastung für Flex und Co, das habe ich mittlerweile verstanden und weiß auch wo ich diese Werte herholen bzw. heranziehen kann.
Darum bin ich ja nun hier am suchen und erfragen bei Euch ob es Werte für die Benutzung von Hammer und Meißel gibt, da das Werte der repetitiven Tätigkeiten sind und dazu muss es doch auch Werte zu geben. Schließlich muss ja der TAD auch irgendwo die Werte heranziehen um seine Berechnungen durchzuführen. Aber wo stehen diese, habe bisher darüber nichts gefunden.

Kann man dann diese Darstellung auch zur BK-2103 benutzen und auch die Berechnung als Gegendarstellung. Ich denke das BK-2113 und BK-2103 eigentlich zusammengehören, oder ?

Gruß Karl
 
Hallo,

wer hat schon einmal was von der Leitmerkmalmethode zur Erfassung von Belastungen bei manullen Arbeitsprozessen gehört oder schon einmal so ein Ding ausgefüllt. Hat das was mit dem zutun, was ich hier suche, für die alltägliche Handhabung im Stahlbaubetrieb zur Reinigung von Schweißnähten mit Hammer und Meißel und Stoßeisen?
Oder sind das Berechnungsbögen für den TAD?

Gruß Karl
 
hallo Karl54,

so wie ich aus deinen Beitrag herauslesen kann,
bist du vertreten durch deinen Rechtsbeistand = IGM = Gewerkschaft,
so dass ich nicht verstehen kann,
warum du telefonisch mit der BG kommunizierst hast?

Lg. Rolandi
 
warum du telefonisch mit der BG kommunizierst hast?
Hallo Rolandi,

weil mich der Präventionsdienst von der BG, sprich BK-2113 mich angerufen hat und wollte dieses und jenes wissen. Weil die in meinem fall jetzt eine Erhebung bzw. eine Darstellung macht, die ich dann zum lesen und zum korrigieren erhalte. Oder war das ein Fehler, das ich mit der SB des TAD kommuniziert habe? Was ist da falsch dran?

Gruß Karl
 
In dem Urteil L 17 U 154/15 welches für den geschädigten positiv ausfällt, geht es auch um Hammer und Meißel.

Ein Auszug:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Arthrose des rechten Ellenbogengelenks und des rechten Schultereckgelenks des Klägers als Berufskrankheit nach der Nr. 2103 (BK 2103 ) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ("Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen") anzuerkennen sind.

Der 1957 geborene Kläger arbeitete von 1980 bis 1991 in Kroatien in einem Büro und anschließend von 1992 bis März 2011 in einer Werkstatt für Bremsbeläge. Anschließend wurde er auf einen Schonarbeitsplatz umgesetzt, auf dem er in Teilzeit beschäftigt war. Einwirkungen im Sinne der BK 2103 war er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgesetzt. Hauptaufgabe des Klägers war das Entfernen von alten Bremsbelägen von Bremsbacken und -scheiben entweder mit einem Druckluft-Meißelhammer oder auch mit Hammer und Meißel.
 
Hallo oerni,

gut das mit dem Urteil. Aber ich habe jetzt heute den ganzen nachmittag im Internet rum gesucht und auch nichts derartiges gefunden, an Richtwerte oder anderen Werten, wo genau hervorgeht, welche Werte es dazu gibt. Wahrscheinlich gibt es für diese Ausführung überhaupt keine Anhaltswerte, wo man sich anlehnen kann und auch für seine eigen Berechnung für die Gegendarstellung für den TAD etwas beziehen kann. Aber irgendwo muss ja der TAD diese Werte her haben auf was muss dieser sich ja beziehen. Oder sind das interne werte die keiner wissen sollte oder muss, damit man keine Gegendarstellung oder Gegenrechnung aufmachen kann?

Gruß Karl
 
Hallo Karl54,

du findest sicherlich hier im Forum, den folgenden Ratschlag:

Alles schriftlich statt Telefon

Selbstverständlich kannst du selber entscheiden, was du machst bzw. wählen willst.

Lg. Rolandi
 

Hallo Rolandi,

keine Bange, da bin ich schon längst dabei, das alles jetzt nochmals schriftl. zu verfassen, weil ich da noch mehr ins Detail gehen kann und das besser beschreiben und erklären kann. Weil ich weiß, das die SB bestimmt nicht alles verstanden hat was ich ihr versucht habe zu erklären und auch bestimmt keinen Durchblick hat wie es in einer Stahlbaufirma zugeht. Werde das auch mit Bildern und anderen Dingen untermauern.
Auch mit den genauen Zeitangaben, was ich wo und wie viel Zeit ich benötigt habe, bei jedem Arbeitsgang. Werde da so reinschreiben an Zeiten, das ich mich dabei nicht selber ins Fleisch schneide, bleibe aber trotzdem real.

Gruß Karl
 
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