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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Hallo Karl, gute Vorarbeit. Gib das deinen RA. Dann warte was die BG schreibt. Die werden das schreiben, was du denen am Telefon gesagt hast.
Deine jetzige Zuarbeiten wird nicht berücksichtigt.
Verschiesse nicht jetzt dein Pulver.
Das kannst im Widerspruch oder im Klageverfahren bestimmt besser nutzen.
Gruß und viel Erfolg.
 
Hallo,

bisher, wurde noch kein Bescheid zugesendet.
Bisher hat sich nur die SB vom TAD(Präventionsdienst) bei mir gemeldet und mich über dieses und jenes gefragt. Dort habe ich einige Fragen beantwortet was die wissen wollte. Nun hatte ich mich mit ihr so geeinigt, das ich nochmals einen schriftlichen Tagesablauf bzw. Schichtablauf mache.
Darum bin ich jetzt bei diesen zu formulieren und auch dazu ein Grundriss der Werkhalle gezeichnet habe, mit Bemaßungen, wie weit die Arbeitsplätze auseinander sind und welche wegstrecke ich zurückgelegt habe. Dann das händeln der Bauteile auf dem Schweißbock usw, usw..

Das werde ich dann alles meinem RA zuspielen und er kann dann entscheiden, ob das nun noch zur SB des TAD gesendet wird oder nicht.
Die SB des TAD wollte meinen schriftliche Darstellung noch in Ihre Erhebung oder ähnliches mit einfließen lassen. Danach wollte sie mir das zusenden zum reinlesen und da könnte ich noch veränderungen vornehmen, wenn was nicht passt bzw. stimmt. und ich dann mein OK gebe und zurücksende. Danach würde es dann erst zum Gutachter gehen, der dann entscheidet, ob Bewilligung oder Ablehnung.

Das war der Wortwechsel mit der SB vom TAD, wo sie mit mir am Telefon gesprochen hat. Ich sollte dann meine schriftliche Darstellung+ Foto´s etc. per Email an Sie zusenden, gleich zur Ihrer Emailadresse.

Das war nochmals eine Darstellung, wie das beim letzten Telefonat abgelaufen ist.

Gruß Karl
 
Moin an alle,

ich hätte da einmal noch eine Frage.
Wenn ich die Zuarbeit für meinen RA mache, sprich ein Tagesablauf wie ich das alles durchgeführt habe, als Schweißer, mit welchen Maschinen mit Vibrationswerten etc.
Sollte ich da auch gleich die Tagesbelastung mit dem Vibrationswert als Berechnung mit anführen?

Wenn ja, wie war die Formel nochmals dafür, um die Tagesbelastung zu berechnen, wenn die Maschine ein Vibrationswert von 18,1 m/s² hat und der Winkelschleifer von 8,5 m/s² ?????? Bezogen auf 8 Std./Tagesschicht

Kann mir das einer mal vorrechnen, mit genauem Rechnungsweg, damit ich das nachvollziehen kann.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
es geht doch um die 2103. Wenn ich das richtig verstanden habe, liegen deine medizinischen Voraussetzungen nicht vor.
D.h. du bist nicht nach der BK 2103 krank. Wenn der Arzt das so sieht, brauchst du dazu Argumente, sprich ein med. Gutachten.
Wenn das negativ ausfällt, liegt auch keine Berufskrankheit vor. Die arbeitstechnischen Voraussetzungen sind zweitrangig.
Hoffentlich geht das gut. Oder wie sieht das dein Rechtsanwalt?
Gruß
 
Hallo slahan,

ja das siehst Du richtig, es geht hier um BK-2103. Ich kämpfe an 3 Fronten zur Zeit.
1 x BK-2108/09
1 x BK-2113
und eben 1 x BK-2103

ja das Problem ist eben, das die ehemalige SB wahrscheinlich nicht alles hingesendet hat. Im vorigen Jahr wurde alles bei der BG umstrukturiert, da wurden andere Zuständigkeitsbereiche neu zugeordnet. Die jetztige SB für BK-2103 und BK-2113 ist jetzt dafür zuständig, wo vorher nur für jede BK- eine SB zuständig war. Die jetzige Hat alles auf den Tisch bekommen und nun sehe zu, nach dem Motto.
Darum ist wohl vieles durcheinander gekommen und die jetzige wusste, dazumal nicht was die Vorgängerin alles schon veranlasst hat. Nun hat die vorherige wahrscheinlich schon im Vorfeld einiges ausgesiebt was zum Beratungsarzt geht oder nicht, damit der nur in diese Richtung begutachten kann. Da fehlten meine ganzen Beschwerden usw. Darum konnte der auch nicht alles Begutachten.

Nun das hat mein RA nochmals alles in der Begründung aufgeführt.

Nun diese Antwort darüber.

Mein RA meinte, naklar werden wir ins Klageverfahren vor dem SG gehen.


Bei der BK-2113 hat mich ja jetzt erst der Präventionsdienst erst ausgefragt bzw. wollte so einiges wissen, was ich ihr auch alles erzählt habe. Da ist es noch nicht soweit mit der Begutachtung nach Aktenlage, so wie bei BK-2103. Schauen wir mal was die SB da zusammenfummelt bei ihrer Erhebung. Dann sehen wir weiter, wie es da dann funktioniert.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl.

Darum ist wohl vieles durcheinander gekommen und die jetzige wusste, dazumal nicht was die Vorgängerin alles schon veranlasst hat. Nun hat die vorherige wahrscheinlich schon im Vorfeld einiges ausgesiebt was zum Beratungsarzt geht oder nicht, damit der nur in diese Richtung begutachten kann. Da fehlten meine ganzen Beschwerden usw. Darum konnte der auch nicht alles Begutachten.

Das ist die Strategie bzgl. Beratungsarzt!!!

Da Du wohl ONLINE Akteneinsicht hast, ist es nun Deine Aufgabe:

1. Zu prüfen welche Unterlagen dem Beratungsarzt zur Verfügung gestellt wurden (Erkennst Du an der Nummerierung der Blätter).

2. Welche Fragestellungen gingen an den Beratungsarzt?

3. War seine Antwort exakt auf die Fragen oder war es schon ein GA?

Viele Grüße

Kasandra
 
1. Zu prüfen welche Unterlagen dem Beratungsarzt zur Verfügung gestellt wurden (Erkennst Du an der Nummerierung der Blätter).

Hallo Kasandra,

habe da schon alles nachgeschaut, da ist nichts angegeben, was an Unterlagen zum Beratungsarzt gegangen sind. Im Anschreiben bzw. in der Fragestellung stand nur " Anlagen " das war alles, keine Aufführung was da hingegangen ist.

2. Welche Fragestellungen gingen an den Beratungsarzt?

Folgender Text dazu zur Anfrage zum Beratungarzt:
" .....
Herr ....... hat vorwiegend wegen seiner Rückenbeschwerden eine Berufskrankheit bei uns beantragt. Ermittelt wird zusätzlich wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV.
Bei einem Leiden entsprechend einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV erkrankt ja typischerweise zuerst das Ellbogengelenk des Andruckarmes, gefolgt vom handgelenknahen Speichen- Ellen- Gelenk, dem Handgelenk des Andruckarmes, dem Ellenbogengelenk des Haltearmes, dem handgelenknahen Speichen- Ellen-Gelenk des Haltearmes, dem Handgelenk des Haltearmes, dem Schultergelenk des Andruckarmes und schließlich dem Schultergelenk des Haltearmes. Der Elenbogen am Andruckarmes muss zuerst und am stärksten erkrankt sein, weitere Gelenke erkranken nachrangig.
Das liegt bei dem Erkrankten ja nicht vor.
Allerdings gibt es auch einen Zusatz in der BKV, wo vorwiegend das Schultereckgelenk betroffen ist.
Daher bitten wir Sie um Ihre Einschätzung, ob hier überhaupt ein für die BK Nr. 2103 typisches Erkrankungsbild vorliegt.

3. War seine Antwort exakt auf die Fragen oder war es schon ein GA?
Dazu die Antwort vom Beratungsarzt:
" .....
Zu keinem Zeitpunkt der Ausübung der angeschuldigten Tätigkeit
werden Handgelenk- und Ellenbogenbeschwerden beklagt. Auch eine
Beschwerdesymptomatik, die eindeutig den Schultereckgelenken
zugeordnet werden könnte, ist nicht dokumentiert.
Die Schmerzen bestünden gemäß med. Befundberichten im Bereich der
Halswirbelsäule und der Nackenregion mit Ausstrahlung in beide Arme.
Somit fehlen die typischen klinischen Zeichen einer BK 2103.
Die MRT-Aufnahmen offenbaren eine rechtsseitige Schultereckgelenk-
(Acromioclavicular-) Gelenk-Arthrose.
In den klinischen Befundberichten finden sich jedoch keine hierzu
passenden Schmerzsymptome, womit eine Schadensanlage ohne
Krankheitswert vorlieqen dürfte.
Es kann daher trotz einer - ausschließlich kernspintomographisch -
beschriebenen Diagnose einer Arthrose des rechten
Schultereckgelenks diesem Befund keine BK -Erkrankung 2103
zugeordnet werden.
Es fehlen die klinischen Krankheitssymptome.
Die offensichtlich ebenfalls nur kernspintomographisch nachweisbaren. "

Die Beschwerdesymptomatik hatte ich auch mit eingereicht, diese muss wohl die SB nicht mitgesendet haben, sonst hätte er diese vielleicht noch mitberücksichtigt. Vielleicht???????

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

dies ist es was ich meine:

habe da schon alles nachgeschaut, da ist nichts angegeben, was an Unterlagen zum Beratungsarzt gegangen sind. Im Anschreiben bzw. in der Fragestellung stand nur " Anlagen " das war alles, keine Aufführung was da hingegangen ist.


Du müsstest sehen: Dem Beratungsarzt hätten folgende Blätter Deiner Akte übermittelt werden müssen:

Seite 15-16-17 und 22-23 usw.

Ist dies nicht transparent - kannst Du davon ausgehen, dass vorab gefiltert wurde.

Sehr interessant sind auch die Beratungsärzte. Hast Du Dich mal über die informiert? Repuation?

Viele Grüße

Kasandra
 
Du müsstest sehen: Dem Beratungsarzt hätten folgende Blätter Deiner Akte übermittelt werden müssen:

Seite 15-16-17 und 22-23 usw.

Ist dies nicht transparent - kannst Du davon ausgehen, dass vorab gefiltert wurde.

Hallo Kasandra,

nun da ist nichts zu sehen, weder Seiten ........... noch sonstwas. Halt eben nur " Anlagen: " das war´s. Ich gehe auch davon aus, das da gefiltert wurde. Schaue morgen nochmals rein, ob der RA was bekommen hat, er hatte ja Akteneinsicht eingefordert, wegen der Widerspruchsbegründung, vielleicht ist da was zu sehen, ob alles mitgegangen ist.

Gruß Karl
 
Moin Kasandra,

also ich habe nochmals intensiv im Online Portal " Meine BG" recherchiert und nun herausgefunden, das mein RA Akteneinsicht hatte in der Verwaltungsakte und demzufolge auch die Widerspruchs-Begründung formulierte.
Folgendes schrieb er als Begründung: " ........
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Verfahren selbst die Überprüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht vorgenommen wurde.
Dies kann nicht nachvollzogen werden, da der Widerspruchsführer sehr wohl entsprechende Krankheitssymptome im Bereich des Schultereckgelenkes sowie Schmerzen in den Armen hat.
Diese Schmerzen sind zurückzuführen auf die berufliche Tätigkeit des Widerspruchsführers, bei der er mit entsprechenden Druckluftgeräten arbeiten musste.Diese Tätigkeiten führten zur degenerativen Veränderung und zählt zu den nunmehr vorliegenden Schmerzen im Handgelenk, Ellenbogengelenk und im Schultereckgelenk.
Diese Beeinträchtigungen erfüllen die Voraussetzungen der Berufskrankheit nach der Berufskrankheitenverordnung Nr. BK 2103.
Um entsprechende weitere medizinische Sachaufklärung und entsprechende Wertung des Arbeitsplatzes des Widerspruchsführers wird gebeten. "


Auch hatte ich gesehen, das der Beratungsarzt im nach herein nochmals seine Stellungnahme an die neue zuständige SB gesendet hat, wo oben handschriftlich ein Vermerk geschrieben war, " ..... Aktenauszug + CD´s zurück an BG. "
Gerade das Wort Aktenauszug sagt mir doch, das nicht alles zum Beratungsarzt gegangen ist. Auch vermute ich das dieser Beratungsarzt auch gleichzeitig ein Gutachter war bzw. ist. Nach suche im Internet von mir, hat ergeben das er ein D-Arzt ist und auch gleichzeitig FA für Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin.

Gruß Karl
 
Hallo,

nun habe ich heute einmal die Tages-Vibrationsexposition ausgerechnet von einem Bauteil bzw. Profile die ich als Schweißer bearbeitet habe.
Nun, da ich ja nicht tägl. immer das selbe gemacht habe, habe ich mal 2 Varianten rausgepickt die so immer gängig waren.
Bei der einen Variante hatte ich eine Tages-Vibrationsexposition von 8,15 m/s²
und bei der anderen variante eine Tages-Vibrationsexposition von 6,18 m/s²

Nun soll ich das jetzt noch in Monats-Arbeitstage aufschlüsseln und in Jahres-Arbeitstage? Dann müsste ich ja dieses Ergebnis mal 22 Arbeitstage nehmen und im Jahr dann mal 220 Arbeitstage.

Ich meine Denkweise richtig, oder liege ich hier total daneben, mit meiner Denk- und Rechnenweise?

Wer kann mir dazu was sagen?

Gruß Karl
 
Moin,

liege ich nun mit meiner Denkweise falsch oder reicht eigentlich die Tages-Vibrationsexposition vollkommen aus, oder sollte ich das hochrechnen für ein Monat und dann auf ein Jahr? Oder wäre das zu Übertrieben?

Was sollte ich noch tun, in dieser Sache?
Beweise sammeln, habe ich nicht viele. Gut meine ehemaligen Arbeitskollegen(Kumpels) die machen mit. Ansonsten habe ich nicht viel. Gesundheitsakte gibt es nicht, auch keine Vorsorge-Kartei. In die Personalakte will man mich nicht reinschauen lassen oder anders gesagt, angeblich hat man keine Zeit und auch keine Leute, die sich damit befassen. Die etwas ältere Personalakte von der Vorgängerfirma, am selben Standort liegt im Archiv, auch da hat man keinen und auch keine Zeit diese hervorzukramen.

Ansonsten habe ich nicht viel an Beweismaterial.

Gruß Karl
 
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