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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Hallo Karl,

Du hast doch hergestellt, zusammen geschweißt, alle Einzelteile ergeben ein Gesamtgewicht...
Flachstahl wird in 6m Stangen (oder ähnliche Längen geliefert... und zwischengelagert - das Regal kannst Du nicht mit dem Kran befüllen oder daraus entnehmen ... Auf dem Schweißtisch arbeiten ... mit großen Werkstücken ... auch wenn sie mit dem Kran gehoben, müssen von Hand gedreht werden... Hebelgesetze...

Hast Du Fotos Deiner Arbeit? Aussagen Deiner Kollegen, Zulieferer, Kunden die Werkstücke gekauft haben ... Sammeln fürs Gerichtsverfahren...!

IM ZWEIFEL wird das Gericht einen Sachverständigen Deine Arbeit und Belastung ermitteln lassen...

@slahan ließ mal die ArbMedVV darin steht auch mit Strafmaß/Ordnungswidrigkeit wie die Vorsorgekartei auszusehen hat ...
(das ist aber bei bockigen AG's der Rechtsanwalt, der diese Daten einfordern muss ... ).

@karl, Du bist wenn ich das richtig sehe noch vor der Ablehnung... die sich z.Z abzeichnet (wie bei den meisten hier im Forum) -
Nach dem Ablehnenden Bescheid hast Du einen Monat Zeit mit Deinem Anwalt Deinen Widerspruch zu formulieren, dann würde der 2. Ablehnende Bescheid ergehen mit der Rechtsbelehrung zur Klage - da solltest Du dann Deine Fotos /Zeugen vorbringen ... alles vorher verbraucht Deine Kraft und Du ärgerst Dich nur ... Dein Rechtsanwalt sollte Deine Unterlagen sichten und Dir sagen, wo Du Beweise liefern musst und was unstrittig ist...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Du bist wenn ich das richtig sehe noch vor der Ablehnung
Hallo Forstwirt,

bisher ist noch keine Ablehnung seitens der BK-2113 gefallen, die sind noch am Ermitteln, darum hat sich jetzt der Präventionsdienst gemeldet. Da weiß man noch nicht, was der Gutachter daraus macht. Aber ich denke einmal, wie das so überall ist, wird das erstmal Abgelehnt, in 1. Instanz. Da werde ich natürlich Widerspruch einlegen bzw. der Rechtsbeistand wird dann Akteneinsicht einfordern und dann die Begründung zusammenbasteln.
Darum bin ich jetzt dabei, einen nochmaligen Arbeitsablauf zu schreiben. Habe mich gestern beigemacht alles zusammenzutragen, Zeiten ausgerechnet. für Schweißzeit etc.
Das werde ich dann mit Foto´s etc. untermauern.

Übrigens, war heute reinzufällig bei der Betriebsärztin, weil ich in der Stadt war wo diese auch praktiziert, wegen einem anderen Arzttermin, und dachte gehe mal bei ihr vorbei und lass dir eine Kopie meiner Krankenakte geben, von der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung. Nun die Betriebsärztin schaute mich groß an und meinte, " .... ich habe von ihnen keine Krankenakte, sie wurden ja nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 41/46 durch die Firma geschieht." Nun wenn ich überlege, stimmt das, ich bin seit 1997 in der Firma angestellt, hatte keine Einstellungsuntersuchung, geschweige diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Also demzufolge auch keine Krankenakte.
Wie gesagt, die Betriebsärztin habe ich, durch mein selber erwirkten Termin 2017 erstmalig kennengelernt, da war ich aber schon 2 Jahre aus der Firma bzw. 2 Jahre AU. Das ist nur zustande gekommen, weil ich ein BEM erwirken wollte, zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, das ich mal volle befr. Erwerbsminderungsrente erhalten werde. Zum Thema BEM und der Firma, könnte ich darüber ein Roman schreiben.

Das zum Thema, Kopie Krankenakte zu meiner Person. Also denke ich nicht, das in der Personalakte eine Vorsorge-Kartei/-akte enthalten ist, wenn man mich nie zur betriebsärztlichen Untersuchung gesendet bzw. geschickt hat.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

in der Personalakte darf keine Kopie der ärztlichen Untersuchungsakte sein!!! Datenschutz!!!

In der Personalakte findest Du die Funktions- u. Stellenbeschreibung. Diese musstest Du ja auch gegenzeichnen und solltest davon zuhause
in Deinen Unterlagen eine Kopie haben.

Viele Grüße

Kasandra
 
in der Personalakte darf keine Kopie der ärztlichen Untersuchungsakte sein!!! Datenschutz!!!

Hallo Kasandra,

Richtig. Das geht ja der Firma nichts an, sondern nur der Betriebsärztin. Und da ich ja nicht´s habe bei ihr, kann ich ja auch nichts bekommen.
Wie gesagt, uns Leute von der Produktion haben sie nie zur betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchung G41/46 geschickt. Da wurde nur die Monteure hingeschickt, weil diese das für den " Steiger-Lehrgang " benötigen bzw. zum Höhenrettung-Lehrgang. Da diese ja tägl. auf die Strom- und Funkmasten hochklettern müssen.

In der Personalakte findest Du die Funktions- u. Stellenbeschreibung. Diese musstest Du ja auch gegenzeichnen und solltest davon zuhause
in Deinen Unterlagen eine Kopie haben.
Diese Funktions-u. Stellenbeschreibung habe ich nicht zu hause in meinen Unterlagen. Habe auch nie was da bekommen dazumal.

Was ist eigentlich mir der sogenannten Vorsorge-Kartei/-akte, was beinhaltet diese? Ist das was relevantes für die BG bzw. für mich oder den Rechtsbeistand?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
jetzt solltest Du die Füße still halten und mit Deinem RA taktieren...
warte den Bescheid ab...
dann siehst Du wo Du mit Deinem Widerspruch ansetzen musst...
Du ersparst Dir und Deinem Rechtsanwalt Arbeit und schonst Deine Nerven - weil Du in dem Bescheid stehen hast was Du an Voraussetzungen erfüllt hast,
1. Medizinisch
2. Technisch
... wird Beides abgelehnt - hast Du die ablehnende Begründung und da musst Du ansetzen....

Sammle weiter Deine Unterlagen Fotos usw.... für den Widerspruch.
(zur Vorsorgekartei - Keine Untersuchung bedeutet - keine Belastung!)
aber Du hattest Belastungen ...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
(zur Vorsorgekartei - Keine Untersuchung bedeutet - keine Belastung!)
Hallo Forstwirt,

das bedeutet also, keine Untersuchung und keine Krankenakte bei der Betriebsärztin = auch keine Vorsorgekartei, oder?
das ist jetzt vollkommen klar, das ich die Füße erstmal stillhalten muss, weil ich ja nicht weiß, was die da alles im Bescheid schreiben. Das einzige was ich jetzt noch machen werde, ist der Tagesablauf bzw. der Schichtablauf. Hier kann ich nochmals genau im Detail schildern, wie das alles in der Schicht abläuft, mit den Bauteilen, was die Wiegen und wie viel Zeit ich für dieses und jenes benötigt habe etc.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

ich kenne mich in Deinem Beruf nicht aus. Aber gemäß Deinen Beiträgen würde ich einschätzen, dass Du in die Gruppe G46 gehörst.

Du könntest Dir mal die Einschätzung deines Hausarztes einholen.

Dem Grunde nach hätten Dein Hausarzt bzw. Dein Orthopäde -> hier nehme ich an, dass dieser Dich AU schreibt bzw. geschrieben hat eigentlich
verpflichtet gewesen wäre eine BK-Anzeige bei der BG aufzugeben!

Dann wären die Ermittlungen seitens der BG zumindest schon länger zustande gekommen!

Viele Grüße

Kasandra
 

Hallo Kasandra,

da hast Recht ich höre eigentlich in die Gruppe G46, obwohl die Betriebsärztin das auch gemacht hätte diese G46 und G41. Aber wenn man mich da nicht hinschickt. Die haben da kein Wert daraufgelegt, die Leute von der Produktionshalle/Werkstatt da hinzusenden. Wir brauchten ja keinen Nachweis für den Steigerlehrgang, weil wir nicht rausbrauchten und hochklettern, wie die Monteure. Also hat man in dieser Richtung gespart, auf Kosten unserer Knochen und Gesundheit. Nicht mal wir Schweißer brauchten dorthin, obwohl wir jeden Tag den " Dreck gefressen haben " und uns der Dunst/ Schweißrauch um die Nasen gezogen ist bzw. wir das alles eingeatmet haben. Hatte nicht mal einen Schweißrauchabzug geschweige eine Frischluftzufuhr unter dem Schweißerhelm. Möchte nicht wissen wie hoch der MAK(Maximale Arbeitsplatzkonzentration) gewesen ist, den wir tägl. eingeatmet haben, ob beim Baustahlschweißen o. Edelstahlschweißen o. beim ALU-Schweißen. Könnte Dir noch weitere Story´s erzählen, wie die mit unserer Gesundheit Schindluder getrieben haben. Habe mir des öfteren bei Versammlungen den Mund verbrannt, als ich das mit dem Arbeitsschutz angesprochen habe, gerade bei uns Schweißern. Da wurde ich Abgespeist und erhielt die passende Antwort und ich habe nichts mehr gesagt. Ist eben blöd, wenn man keine Unterstützung von Kollegen hat und auch kein Betriebsrat vorhanden ist.
Kannst vergessen, das die HA oder der ehem. Orthopäde die Anzeige bei der BG gemacht hätte. Ich bin ja wegen was anderem schon seit 11/2015 AU.
Der ehem. Ortho hat zu mir mal gesagt, da sieht er kein Handlungsbedarf und da war er mit mir fertig. Also habe ich die Anzeigen zur BG selber gemacht, was man ja selber kann.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Aussagen Deiner Kollegen, Zulieferer, Kunden die Werkstücke gekauft haben ... Sammeln fürs Gerichtsverfahren...!

Hallo Forstwirt,

Das Sammeln von Unterlagen und Beweismaterial ist schwierig. Heute habe ich einen Lieferanten/Zulieferer angerufen, wo die Firma alle Geräte und auch die Materialien für die Schweißtechik bezieht, ob die mir eine Bestätigung geben, das die Firma dort alle Materialien bezieht.
Da habe ich zur Antwort bekommen, das sie das nicht machen werden, gegen die Firma was schreiben, da sie Angst haben, diese Firma als Kunde zu verlieren. Das wird aber bei den anderen auch so gehen, die werden da alle nicht Mitspielen, wollen ja ihre Kunden nicht verlieren.

Auch meine Kollegen, die da noch arbeiten, werden dazu keine Äußerungen machen, wollen ja den Arbeitsplatz nicht verlieren.

Das zum Thema " Sammeln von Beweismaterial oder Bestätigungen ", da werden ich auf ganzer Linie keinen Erfolg haben.

Gruß Karl
 
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