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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Einen ANTRAG musst Du beim AG nicht stellen!

Hallo Kasandra,

von wegen Personalakteneinsicht da habe ich heute eine ganz andere Antwort bekommen vom Arbeitgeber. Der neue Personaler meiner Firma hat mich heute angerufen und mir sehr deutlich zu verstehen gegeben, das nichts mit Personalakteneinsicht gibt. Die haben keine Zeit einen Anzustellen, der die Aktenordner sichtet und mir da Einblick gibt. Das hat sich angehört, als wenn ich zig Aktenordner habe als Personalakte. Auch hat keiner Zeit und er kann keinen abstellen, der ins Archiv geht und die alten Personalakten von mir raussucht von der Vorgängerfirma. Außer hat er sich beschwert das ich zu diesem Thema 4 Leute involviert habe, warum ich nicht gleich zu ihm gekommen bin. Man muss verstehen, das ich seit 5 Jahren nicht mehr in der Firma bin, auf Grund der Krankheit und der Erwerbsminderungsrente. Konnte ja nicht wissen wer aktuell jetzt dort den Personaler mimt. Auf diesen Posten ist eine Fluktuation, das kannst Dir nicht vorstellen, da wird die Klinke nicht kalt. Darum habe ich diesen und jenen gefragt, keiner fühlte sich zuständig und schon mich zum anderen usw usw. Dann gibt es welche die würden sich beschweren das man sie über geht. In dieser Firma macht man wieso alles grundsätzlich verkehrt. Fazit ist, ich habe nichts erreicht, es gibt keine Akteneinsicht. Auch keine Kopie der Vorsorge-Kartei/-akte, rein Garnichts, von dieser Firma, man gewährt mir nichts. Auch hat man keine Zeit um einmal ein Foto zu machen von meinem ehem. Arbeitsplatz.

Das nun zum Thema " Personalakteneinsicht " in meiner Firma.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

nun das sich Dein AG nicht rechtskonform verhält, dies hast Du nun heute erlebt!

Ich hoffe doch, Du hast erwidert, dass Dir die Akteneinsicht rechtsgültig zusteht!

Nun ist im Grunde Dein Weg, setz Dich morgen ins Auto und fahre zu Deinem AG. Lege die gesetzlichen Vorschriften vor, welche ich Dir genannt habe und bestehe auf Akteneinsicht!

Bereite Dich vor und zeige Zähne.

Denn bei dieser Reaktion - m. E. versuch der Einschüchterung - denn sonst hätte Dir Dein AG einen Brief geschrieben mit den §§§ welche Dir die Einsicht NICHT gewähren!

Dein AG weiß aber von Deinem Recht und versucht Dich einfach telefonisch einzuschüchtern! Nun weißt Du wo Du dran bist!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

nun zum Thema " Kopie oder Gefährdungsbeurteilung des Schweißarbeitsplatzes " auch hier hatte ich nachgefragt, ob ich eine Kopie erhalten könnte.

Was denkt Ihr, was ich da für eine Antwort erhalten habe? Ich habe nicht einmal eine Antwort erhalten, man hat mich einfach abgewirkt. Nur eine lapidare schnöselige Antwort erhalten, das habe ich Dir doch in dem Fragebogen reingeschrieben, den Wert. Das war die Antwort zum Thema Gefährdungsbeurteilung Schweißarbeitsplatz.

Auch die Angaben im Fragebogen(M 6120-2108/2110 0910 Erhebung Belastung bk 2108/2110) für die BK-2108/09 wurden auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet, da wurde was reingeschmiert, was total der Realität vorbei geht. Angeblich habe ich nur Teile gehoben bis zu 10 kg mehr nicht, obwohl die Teile stellenweise bis zu 50 kg schwer waren. Getragen habe ich Garnichts, obwohl ich die Teile stellenweise getragen habe, weil es nicht anders ging. Auch habe ich als Schweißer nur gestanden keine andere Position eingenommen, wie hocken, knien etc. Auch keine Extreme Rumpfbeuge eingenommen, was man als Schweißer macht, sprich Zwangslage.
Da habe ich wieso keine Chance das zu korrigieren, was die da reingeschrieben haben. Oder kann ich das noch zusätzlich der BG schreiben, das die Angaben im Blatt- Erhebung Belastung nicht stimmen bzw. der Realität nicht zutreffen? Oder muss ich das jetzt erstmal so hinnehmen?

Als ich das alles erfahren habe, war ich erstmal bedient und sauer.

Wie kann ich mich jetzt da verhalten?

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe doch, Du hast erwidert, dass Dir die Akteneinsicht rechtsgültig zusteht!

Hallo Kasandra,

der hat mir noch ein Fragebogen für die BK-2103 per Email zugesendet und mich danach angerufen und mir das alles gesagt, was ich oben schon geschildert habe.
Soweit bin ich nicht mal gekommen, um Gegen zuhalten, der hat keine Zeit und legte auf. Auch auf die Frage Gefährdungsbeurteilung kam nur eine schnöselige Antwort, " .... das habe ich Ihnen doch reingeschrieben ". Da war ich genauso schlau wie vorher und brummig.
Auch brauch ich nicht in die Firma fahren, die lassen keinen rein auf Grund der Corona-Geschichte und den angeordneten Hygienemaßnahmen. Darum zur Zeit alles nur Telefonisch oder per Email.
Das blöde ist, das da kein Betriebsrat fungiert, da bist du auf weiter Front alleine, die haben nicht mal eine Schwerbehindertenvertretung und wissen nicht mal was ein BEM ist. Nur mal am Rande erwähnt.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl,

nutze ebenfalls hier mal die Suchfunktion hinsichtlich Akteinensicht bei der BG!

Dort muss selbstverständlich auch "durchnummeriert" der Schriftverkehr mit Deinem AG abgelegt sein.

Informiere Dich hier im Forum - Akteneinsicht - Daten auf CD erhalten usw. :cool:

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl, hallo Kasandra, ich bin nicht überrascht wie es bisher gelaufen ist. Die Firmen halten sich mehr als bedeckt.
Nach meiner Kenntnis, ist das Problem mit den Unterlagen aber vernachlässigbar.
In der Gefährdungsbeurteilung oder in der Personalakte steht nichts drin, was für die BK'en wichtig sind.
Das Karl Schweißer war und dazu ein paar allgemeine Angaben zu seiner Tätigkeit (Abteilung u.ä.) ist sicherlich unbestritten.
Die Angaben wie häufig er etwas getragen hat, wie schwer das war, welche Maschinentypen er verwendet hat und wie lange er damit gearbeitet hat und und .... so etwas steht mit Sicherheit nicht drin.
Also: AUs meiner Sicht brauchst du die Unterlagen nicht.
Versuche bzw. hast du ja schon eine konkrete Beschreibung deines Arbeitsplatzes (für die BK 2113 für die letzten 5 Jahre) und für die BK 2108 und 2103 dein gesamtes Arbeitsleben. Dann suche dir glaubwürdige Zeugen (ehemalige Kollegen, Meister) und lass dir deine Angaben bestätigen.
Daran kommt dann deine Firma und auch die BG nicht einfach vorbei.
PS: Für die 2113 gibt es keine Werte für den Handhammer und Meißel. Hier geht es um Zeitanteile. Schau noch einmal in die Handlungsanleitung. Repetitive Tätigkeiten (Bearbeitung der Schweißnähte o. ä.) sollten danach im Durchschnitt an mindestens 2 bis 4 Stunden/Schicht verrichtet worden sein.
Gruß
 
Hallo slahan,

gut Ok. Ich hake da auch nicht weiter nach, die wollen mir nichts geben, oder es steht nicht´s drin, egal.

Werde jetzt eine Arbeitsplatzbeschreibung bzw. einen Tagesablauf beschreiben, wie ich den Tag vollbracht habe. Habe das schon mitbekommen, das es für Handhammer und Meißel nicht´s gibt an Werte. Werde das in Einheiten oder Takt machen, sprich Reinigung pro Schweißnaht mit Hammer und Meißel 3 min usw. usw.

Die Schweißzeit da gibt es eine Formel für, auch für die Bearbeitung der Schweißnaht mit Winkelschleifer da gibt es Zeiten für, mit dem Vibrationswert der jeweiligen Maschine. Auch das heben und tragen in Meter usw. usw, bei BK-2113 und BK-2103.

Da werde ich am Besten mit laufen.

Aber was steht denn überhaupt in so einer Gefährdungsbeurteilung drin? Habe so ein Ding noch nie gesehen.

Gruß Karl
 
Hallo Slahan , hallo Karl,

ich teile diese Meinung zur Gefährdungsbeurteilung nicht:

In der Gefährdungsbeurteilung oder in der Personalakte steht nichts drin, was für die BK'en wichtig sind.
Das Karl Schweißer war und dazu ein paar allgemeine Angaben zu seiner Tätigkeit (Abteilung u.ä.) ist sicherlich unbestritten.

Vor Gericht wird beschrieben, warum welche Körperschäden vorliegen -
wenn die Arbeitsbelastung zu hoch ist - (Gefährdungsbeurteilung / Personalakte / Vorsorgekartei durch den Arbeitgeber zuführen (ArbmedVV) hätte man Pflichtuntersuchungen veranlassen müssen, die in der Krankenakte (Arbeitsmedizin) aufbewahrt werden müssen...
Die Doku zum Erreichen der Anerkennung einer BK wäre deutlich einfacher...

Der AG zahlt an die BG pro Mann und Schicht, dass die BG im Schadensfall(Berufskrankheit) haftet...

Das Fazit sollte lauten:
Der AG verschuldet die Versehrtheit des AN - die BG zahlen...
Die BG ermittelt den Fehler des AG daraus die Folge : Versehrtheit AN - die BG müsste zahlen...
Die BK wird durch die BG ermittelt - die BG zahlt ...

(wenn es so durchgeführt werden würde, wäre das System gut)...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo,

nun habe ich heute den Fragebogen gesehen, was die Firma bei der BK-2108/09 ausgefüllt hat. Ich hatte gedacht, ich falle vom Glauben ab. Die haben komplett unrealistische Dinge eingetragen, komplett daneben. Habe nur Teile angehoben und da nur mit einem Gewicht von 10 Kg. Und habe nie Teile getragen und auch nicht in extremer Beuge gearbeitet.
Obwohl das alles komplett daneben ist, ich habe Teile gehoben und getragen bis zu ca. 50 Kg und mehr und auch teilweise auf der Schulter. Und habe nur gestanden, als Schweißer. Das ist schon mal verkehrt, als Schweißer hat man verschiedene Positionen, wie Knien, Hocken, Stehen, teilweise sitzend und auch Zwangslagen eingenommen.

Wie sollte ich das da korrigieren? Oder geht es erst wenn der Bescheid da ist und ich kann und muss in Widerspruch gehen. Oder kann ich jetzt schon gegenhalten?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

Du musst erstmal den Bescheid abwarten.

In dem Bescheid muss dann, wenn eine Ablehnung erfolgt der Ablehnungsgund stehen.

Dann musst Du form- u. fristgerecht Widerspruch einlegen. Diesen schreibst Du ohne Begründung und forderst Akteneinsicht.

Damit hast Du erstmal einen Hemmung erreicht, bekommst die Akten inkl. ärztlicher Stellungnahmen etc. und dann kannst Du Deine Begründung
schreiben.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Forstwirt, hallo Karl,

wenn es so wäre wie du sagst, dann wären viele Probleme weg.
Es ist aber nicht so.
Forstwirt: Wenn eine Krankheit vom Beruf kommt, ist es nicht automatisch eine Berufskrankheit. Das ist nun mal so.
Da müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und die stehen meines Wissens nicht in Personalakten, Vorsorgeuntersuchungen u.ä.
Dort steht, dass man Sicherheitsschuhe tragen muss, eventuell auch Gehörschutz benutzen musst, Hebehilfen verwendet werden u. ä.
Karl sollte Zeugen ausfindig machen. Es wird ein weiter und stressiger Weg.
Gruß
 
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