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BK 2108

Anja123

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Nov. 2018
Beiträge
214
Guten Tag,

kann mir jemand folgende Aussage erklären oder besser gesagt, was sagt es eindeutig aus:

Festellung: Im Allgemeinen sollte man der Argumentation folgen, dass nach der Prüfung einer Listenerkrankung anschließend eine Prüfung nach § 9 Abs. 2 SGB VII erfolgen sollte, dann könnte man theoretisch eine identische Erkrankung zweimal zur Anerkennung vorschlagen. Einmal nach § 9 Abs. 1 u. erneut nach § 9 Abs. 2 SGB VII

Besten Dank

Gruß
Anja
 
Hallo @Anja123 ,

der Inhalt ergibt sich aus dem Text des § 9 SGB VII. Abs.1 : Es gibt eine Liste mit Berufskrankheiten und Abs 2 : Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Liste steht oder bei der nicht alle Bestimmungen vorliegen wie eine Berufskrankheit behandeln.
Ein und die selbe Krankheit wird entweder nach Abs1 oder nach Abs2 anerkannt. Es wird sicher nicht als 2 Krankheiten anerkannt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

besten Dank für deine Einschätzung.

Viele Grüße

Anja
 
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