Guten Tag,
kann mir jemand folgende Aussage erklären oder besser gesagt, was sagt es eindeutig aus:
Festellung: Im Allgemeinen sollte man der Argumentation folgen, dass nach der Prüfung einer Listenerkrankung anschließend eine Prüfung nach § 9 Abs. 2 SGB VII erfolgen sollte, dann könnte man theoretisch eine identische Erkrankung zweimal zur Anerkennung vorschlagen. Einmal nach § 9 Abs. 1 u. erneut nach § 9 Abs. 2 SGB VII
Besten Dank
Gruß
Anja
kann mir jemand folgende Aussage erklären oder besser gesagt, was sagt es eindeutig aus:
Festellung: Im Allgemeinen sollte man der Argumentation folgen, dass nach der Prüfung einer Listenerkrankung anschließend eine Prüfung nach § 9 Abs. 2 SGB VII erfolgen sollte, dann könnte man theoretisch eine identische Erkrankung zweimal zur Anerkennung vorschlagen. Einmal nach § 9 Abs. 1 u. erneut nach § 9 Abs. 2 SGB VII
Besten Dank
Gruß
Anja