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BK 2108 keine Ahnung was ich machen sollte

HALLO!
Sorry für meine Deutschkenntnisse, ich bin Ausländerin.
Heute war Bescheid von BG im Briefkasten. Leider nur 10%, nächste Woche gehe ich zum Anwalt wegen Widerspruch.
Ich beziehe seit 2 Jahren eine volle EMR unbefristet ( bin 57 Jahre alt).

Wird die BU-Rente auf die EMR angerechnet (beim Widersprucherfolg
auf 20%)?

30 min habe ich den Beitrag geschrieben
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.
Deine Verletztenrente ( nicht BU-Rente) kann zum Teil auf die EMR angerechnet werden, aber es gibt eine Freigrenze und eine Berechnungsmethode. Diese ist nicht so einfach erklärt, aber der Kampf lohnt sich trotzdem.

Gruss von der Seenixe
 
Ich werde weiter kämpfen mit Hilfe von einem Anwalt. Welchen Anwalt
brauche ich,?
Sozialrecht, Arbeitsrecht.. Ich habe keine Ahnung?
 
Hallo,
Du brauchst einen Anwalt für Sozialrecht. Die Berufsgenossenschaft hat Deinen Unfall ja bereits anerkannt, aber du bist mit der Höhe der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, nicht einverstanden. Falls du weitere Fragen hast, melde dich ruhig. Ansonsten findest du ja auch viele Sachen zum Lesen. Ich drücke die Daumen, dass die Bewertung noch verändert wird.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Kelagisi,
der Fachanwalt für Sozialrecht ist hier - wie Seenixe bereits angeraten hat - der richtige Ansprechpartner. Allerdings gilt in beiden Tatsacheninstanzen das Amtsermittlungsprinzip. D.h. Der Sachverhalt wird von Amts wegen aufgeklärt. Solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben, oder Dir einen Anwalt nicht leisten können, kannst Du über die Rechtsantragstelle beim Sozialgericht auch ohne Anwalt Klage erheben. Viel Erfolg.
 
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und kämpfe weiter. es geht um 3 Jahre Nachzahlung (beim Erfolg).
Ich könnte das Verletzungsgelg für 78 Wochen kassieren und später neuen Antrag auf Erhöhung d. MdE_Grades stellen,
 
Hallo Kelasigi,

das Verletztengeld endet nicht wie das Krankengeld nach 78 Wochen, dies ist primär ein Irrglaube.

Das Verletztengeld endet höchstens nach 78 Wochen, wenn absehbar ist, dass man nie wieder arbeiten kann aufgrund seiner Verletzungen.
Oder auch zu alt für eine Umschulung ist.

Es gibt Arbeitsunfälle mit Verletzungen, die brauchen länger wie 78 Wochen und das Unfallopfer benötigt z. B. mal 2 Jahre oder mehr, kann aber nach Heilung wieder arbeiten.

Daher gilt bei der BG die 78 Wochen Regelung erstmal nicht, nur in Sonderfällen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Es wird immer mehr für mich kompliziert. Und schwer (FÜR mich) zu verstehen.
Während des Bezuges vom Krankengeld wurde mir die volle EMR rückwirkend gebilligt.
We lange wird in diesem Fall das Verletztengeld bezahlt?
Ich lasse mir dass bei RA-Termin erklären, aber Vllt kann jemand mir das erklären?
"Deutsche Sprache ist schwere Sprache"
 
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