Wenn die BG mich weiter nicht informiert ,Hallo kelasigi,
nach § 103 Abs. 1 SGB VII kommt deine BG wohl gerade in Verzug und müsste dich darüber informieren wo es klemmt.
VG Abdi73
Hallo
kelasigi
,
hast Du einen eigenen GA benannt? Wurde er seitens der BG der von dir benannte GA beauftragt? Wenn ja, rufe mal dort an und frage
nach.
https://www.dguv.de/bk-info/icd-10-kapitel/kapitel_13/bk2108/index.jsp
Die BK 2108 bezieht sich gelinde gesagt auf Wirbelsäulenerkrankungen.
Du schreibst, Du bist AU auf: Knochenmarködem im li.Fuss
Da läuft doch was falsch??? Ist Deine AU wirklich auf den Fuß oder lt. der Ärzte auf die Wirbelsäule???
Hier musst Du strikt trennen und das solltest Du sicherlich als Krankenschwester mit Deiner Ausbildung gerade auf Station Orthopädie / Unfallchirurgie können.
Wird ggf. einfach nur die "Fuß"
Viele Grüße
Kasandra
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