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BK 2108 - Eine "black disc" muss keine Höhenminderung haben! "BK2108"

Coccobello

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Okt. 2021
Beiträge
5
Pfirmann (2001) Grad 4 gilt unter Gutachtern als eine "black disc".
Grad 2 = Bandscheibe noch intakt.
Grad 3 = Leicht grau, noch keine "black disc"
Grad 4 = Grau und schwarz, eine Höhenminderung (Chondrose) muss nicht vorliegen.

Ein Gutachter der Gegenteiliges verlangt, der lügt!
Für die BK2108 wird übrigens grundlegend laut Definition keine Höhenminderung in keinem Segment verlangt.

Bitte teilt mir mit, wenn ein Gutachter doch eine Höhenminderung von Euch verlangt hat!
 

Anhänge

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Zuletzt bearbeitet:
Gutachter Dr. Sattler aus Soltau hat das zur Niederschrift gebracht und ein Bekannter Radiologe dort hat es mit bestätigt nach DDR Literatur . Was tun . Grüsse
 
Hallo , dann hätte man nicht das Gutachten über einen BG Gutachter Orthopäde mit Radiologen zulassen dürfen wenn daraus nur Nachteile entstehen . Der Orthopäde schrieb anders als der Radiologe . Das ist rechswidrig meiner Meinung nach . Gruss
 
Hallo,
es gibt verschiedene Möglichkeiten sich gegen Gutachter, die so begutachten vorzugehen. Nochmal: Nutze Dein eigenes Thema und hänge nicht alles irgendwo rein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo , ich bin neu hier suche nur nach Hilfe wusste das nicht .... ich glaube das macht jeder hier nur . Gut dann weiss ich Bescheid . Gruss
 
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