Hallo,
nun habe ich etwas bei der BG herumgerührt und bin da wahrscheinlich dort auf einen wunden Punkt gestoßen und das passt denen nicht.
Mir ist aufgefallen, das die BK-2109 nicht berechnet wurde bei der Ermittlung des TAD.
Nun wollen Sie den " schwarzen Peter " von sich schieben und mir die Schuld zu schustern, das ich angeblich gegenüber dem TAD keine Belastende Angaben im Sinne BK-2109 gemacht habe.
Zitat: " .... Expositionen im Sinne der BK 2109 (HWS) lagen nach seinen eigenen Angaben unserer Präventionskollegin gegenüber nicht vor. Eine Begutachtung wurde daher für diese BK-Ziffer nicht in Auftrag gegeben."
Was total verkehrt ist, habe extra in den Berechnungen von mir noch die Belastungen dick schwarz markiert, das ich diese und jene Gewichte auf der Schulter getragen habe.
Nun wie ist dort die Berechnung? Gibt es dafür eine spezielle Berechnung, für BK-2109?
Dann zur Armeezeit, hatte ich auch bemängelt, warum das nicht mit in diese Berechnung oder Zeitrahmen mit eingeflossen ist. Dort wurde wieder ein Ausweg gesucht, das diese Tätigkeit bisher nicht nachgewiesen wurde.
Zitat: " ..... gab einzig für diese Armeezeit Schwingungsbelastungen im Sinne der BK 2110 an. Da diese Tätigkeit bislang nicht nachgewiesen wurde, sahen wir es bislang als nicht erforderlich an, entsprechende Expositionen prüfen zu lassen."
Wie soll ich da was nachweisen, wenn es aus dieser Zeit nichts mehr gibt. Habe nur geschildert, das ich in der Kfz-Instandhaltung tätig war und Militärfahrzeuge repariert habe. Eine Auflistung gemacht habe, welche Fahrzeuge ich repariert habe und auch gefahren habe. Nur hat gibt es das zu keine Schwingungswerte, war ja alles zum großen Teil " Russen-Technik". Da gibt es bestimmt keine Schwingungswerte.
Nun meine Frage an Euch, wie kann ich da die Ganzkörperschwingung berechnen, gibt es da eine Berechnung oder ähnliches?
Wer kann mir da helfen?
Gruß Karl