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BK-2103 wurde vom ärztlichen Beratungsarzt der BG ausgeschlossen, was nun?

Wenn Schulterschaden nicht im Schultereckgelenk, dann kann keine BK 2103 festgestellt werden.

Hallo HWS-Schaden,

das ist das Schultereckgelenk, ist auch so im Befundbericht des Radiologen beschrieben.

Was sind nun die fehlenden typischen klinischen Zeichen einer BK 2103? Was der beratende Arzt festgestellt hat in seiner Stellungnahme, siehe oben von mir hier rein gesetzt.
Mir scheint auch so, das die SB der BG schon im Vorfeld etwas ausgefiltert hat, was zum beratenden Arzt ging. Weil ja keine Unterlagen eingestellt wurden, was sie da mitgesendet hat. Es ist ein Arzt aus Braunschweig Dr. P Unfallchirurg etc.
Was ist das für ein Zusatz in der BKV, wo vorwiegend das Schultereckgelenk betroffen ist. Text von der SB zur Anfrage an den Arzt: "...... Daher bitten wir Sie um Ihre Einschätzung, ob hier überhaupt ein für die BK Nr. 2103 typisches Erkrankungsbild vorliegt."
Was sind die Erkrankungsbilder????


Wie ich schon schrieb, kann ich jetzt noch zur BG einige Zusatzbeschreibungen senden zu dieser BK-2103, was ich für klinische Zeichen habe bzw. Symptome und Beschwerden und vielleicht noch diese Berechnung zu diesen Vibrationsbelastungen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

weil ich schlechte Erfahrungen mit Radiologen gemacht habe.
Ich habe meine MRTs ein zweites Mal befunden lassen.

LG Christiane
 
Hallo Karl

Gut, dass du mich korrigierst, also handelt es sich um die Schultereckgelenksarthrose.
Sorry, das war mein Missverstehen.

Anm.: Bei BK2103 darf Tragen und Heben nicht der Auslöser sein, am Anfang hast du das hier im Forum geschrieben, das darf in die Widerspruchbegründung nicht rein.


Die von dir abgetippte Korrespondenz zwischen BG und BG-Beratungsarzt zeigt, dass die Schultereckgelenkarthrose bestätigt wird:

BG-Sachbearbeiter an Beratungsarzt:
“... Ermittelt wird zusätzlich wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV.​
Bei einem Leiden entsprechend einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV erkrankt ja typischerweise zuerst das Ellbogengelenk des Andruckarmes, gefolgt vom handgelenknahen Speichen- Ellen- Gelenk, dem Handgelenk des Andruckarmes, dem Ellenbogengelenk des Haltearmes, dem handgelenknahen Speichen- Ellen-Gelenk des Haltearmes, dem Handgelenk des Haltearmes, dem Schultergelenk des Andruckarmes und schließlich dem Schultergelenk des Haltearmes. Der Ellenbogen am Andruckarmes muss zuerst und am stärksten erkrankt sein, weitere Gelenke erkranken nachrangig. Das liegt bei dem Erkrankten ja nicht vor. Allerdings gibt es auch einen Zusatz in der BKV, wo vorwiegend das Schultereckgelenk betroffen ist. Daher bitten wir Sie um Ihre Einschätzung, ob hier überhaupt ein für die BK Nr. 2103 typisches Erkrankungsbild vorliegt."​

Antwort vom Beratungsarzt:
" ...........Bei dem Versicherten bestehen zahlreiche Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates unter Betonung der Hals- und Lendenwirbelsäule. Die Bildgebung zeigt anhand der MRT - Aufnahmen erheblich Bandscheibenschäden mit Kompression der Nervenwurzeln im mittleren HWS Bereich, die als Ursache für die Nackenschmerzen mit Ausstrahlung in die Schultern plausibel sind. Zu keinem Zeitpunkt der Ausübung der angeschuldigten Tätigkeit werden Handgelenk- und Ellenbogenbeschwerden beklagt. Auch eine Beschwerdesymptomatik, die eindeutig den Schultereckgelenken zugeordnet werden könnte, ist nicht dokumentiert. Die Schmerzen bestünden gemäß med. Befundberichten im Bereich der Halswirbelsäule und der Nackenregion mit Ausstrahlung in beide Arme. Somit fehlen die typischen klinischen Zeichen einer BK 2103. Die MRT-Aufnahmen offenbaren eine rechtsseitige Schultereckgelenk- (Acromioclavicular-) Gelenk-Arthrose bei eher unauffälligem MRTBefund links. Im linken Acromioclaviculargelenk sind so auch eher nur leichte degenerative Veränderungen dokumentiert. In den klinischen Befundberichten finden sich jedoch keine hierzu passenden Schmerzsymptome, womit eine Schadensanlage ohne Krankheitswert vorlieqen dürfte. Es kann daher trotz einer - ausschließlich kernspintomographisch - beschriebenen Diagnose einer Arthrose des rechten Schultereckgelenks diesem Befund keine BK -Erkrankung 2103 zugeordnet werden. Es fehlen die klinischen Krankheitssymptome. Die offensichtlich ebenfalls nur kernspintomographisch nachweisbaren Texturstörungen der Supraspinatussehne der Rotatorenmanschette beidseits (linksbetont) sind Ausdruck einer schicksalhaften, von keiner BK erfassten altersbedingten Degeneration der Sehnen."​


Ich sehe aufgrund der Antwort keinen Anlass für eine Neubefundung der MRT-Ergebnisse, denn die Arthrose und die Texturstörungen werden bestätigt (= Text in grüner Farbe). Der MRT-Befund wird bestätigt.

Die Frage war aber nicht, ob der MRT-Befund bestätigt wird, sondern ob ein passendes Erkrankungsbild vorliegt.
Der Beratungsarzt schreibt (= Text in roter Farbe), dass du keine Schmerzen in dem Bereich hast, dass somit die „klinischen Krankheitssymptome“ fehlen.

Stimmt das denn, was der Beratungsarzt schreibt? Hast du keine Beschwerden angegeben?

LG

Nachtrag:
https://de.wikipedia.org/wiki/Symptom

Wenn ich „klinisch“ (bei klinische Symptome) richtig verstehe, dann sind das von außen wahrnehmbare Zeichen.
Laut Beratungsarzt fehlen die bei dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt das denn, was der Beratungsarzt schreibt? Hast du keine Beschwerden angegeben?

Hallo HWS-Schaden,

Du, da muss ich wirklich mal nachschauen, ob ich da was in die Formulare geschrieben habe. Kann ich jetzt nicht mal so sagen. Habe die Formulare noch hier auf dem Rechner.
Habe eben nachgeschaut, habe wahrscheinlich einen unbewussten Fehler gemacht beim Ausfüllen des Formulas V 6120= Fragebogen Arbeitsanamnese unter Pkt. 2.= Welche Körperteile oder Organe hat die Erkrankung betroffen? --> Hier habe ich nur lapidar geschrieben das ich Schmerzen in der Schulter bzw. kompl. Schultergürtel habe, in den Armen bis runter in die Hände/Finger.

Ich hätte vielleicht hier die richtigen Symptome und Beschwerden aufschreiben sollen die ich habe. Dann wäre es besser gewesen.
Nun kann ich das noch an die BG, sprich SB nachreichen, als Ergänzung zum Fragebogen? Oder wäre das jetzt schon zu spät?


Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl

Wenn du nur in die Schulter ausstrahlende Schmerzen angegeben hast, hat der Beratungsarzt diese mit anderen Schäden erklärt. Deshalb kommt es darauf an, was du genau angegeben hast. Und darauf, wie sich klinsche Symptome sonst zeigen bei der Schultereckgelenkarthrose.

Und dann bleibt die Frage: Welche Beschwerden und Schmerzen hast du?

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

Nun kann ich das noch an die BG, sprich SB nachreichen, als Ergänzung zum Fragebogen? Oder wäre das jetzt schon zu spät?

Dann ist mir klar, das der beratende Arzt das nicht richtig befunden kann bzw. keine richtige Stellungnahme abgeben kann. Wenn von mir nicht viel dazu geschildert wurde.
Also muss ich sehen, das ich das jetzt noch nachreichen kann, als Ergänzung zu diesem Fragebogen bzw. zu diesem Antrag BK-2103.



Gruß Karl
 
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Hallo Karl

Die Schmerzen, die du im Schulterbereich hast, solltest du m.A.n. ausführlich, gründlich auflisten und nachreichen. Auch Bewegungsstörungen anführen!
Was hast du zu verlieren?

Die Schilderung deiner Sicht der Beschwerden ist das eine, das sind subjektive Symptome oder so ähnlich.

Gut wäre, wenn auch von anderen die Symptome bemerkbar sind oder waren und du das angibst:
Wenn möglich, reichst du zusätzlich zu deiner Schilderung eine ärztliche Bestätigung ein, gut wäre auch eine Angabe, dass dies auch xy aufgefallen ist (als ihr zusammen gearbeitet habt zB, vielleicht musste deswegen schon Arbeit abgebrochen werden oä.) - wenn das zutrifft.
Vielleicht wurdest du wegen dieser spezifischen Schmerzen auch mal bei einem Arzt vorstellig oä.

Das Ganze reichst du ein als Ergänzung der Angaben in Formular V 6120, Fragebogen Arbeitsanamnese Pkt. 2.

LG
 
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Die Schmerzen, die du im Schulterbereich hast, solltest du m.A.n. ausführlich, gründlich auflisten und nachreichen.

Hallo HWS-Schaden,

das werde ich auch machen. Auch dazu benötige ich die Berechnungformel/-formeln wegen der Vibrationsbelastungen etc. Oder was, wo man das für die einzelnen Gerate/Maschinen als Dosis berechnen kann, das würde ich gleich mit aufführen.

Darum benötige ich sowas.

Gruß Karl
 
Hallo Karl

Ich sehe das als zwei völlig verschiedene Punkte an:

- Deine Schmerzen und Bewegungseinschränkungen, die durch den Schaden vorliegen.

- Die Auflistung der Arbeiten, die diesen Schaden verursacht haben können.

Vermisch das nicht!

LG
 
der Beratungsarzt sieht Texturstörungen!
Texturstörungen = Degeneration.

Wobei man wissen muss, dass ein 50 Jährigem Mensch andere Sehnen und Weichteile hat, wie ein 20 Jährigem.
Dazu hatte ich vor kurzem einen Auszug aus MED Sich 113 2/2017 von
Prof. Dr. med. Axel Jubel
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Campus Hennef,
Fachbereich Sozialversicherung Eduardus-Krankenhaus Köln, Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Custodisstr. 3–17
50679 Köln

eingestellt.

Hallo Karl,

Du verrennst Dich m. ea. immer mehr.
HWS Schaden hat geschrieben, Du solltest Deine Beschwerden aufschreiben, bei Belastung und ohne Belastung.
Ein Schmerztagebuch führen, wichtig.

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