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Bitte um Eure Mithilfe, Erfahrung, Meinung

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo Zusammen,

Bitte um Eure Mithilfe, Meinung, Erfahrung, Ratschläge, Tipps:

Sachverhalt:
In der I. Instanz vor dem SG
ist während des laufenden Rechtsstreites
eine "notwendige Beiladung" gegenüber einer anderen Behörde vom Amtswegen durch das SG ausgesprochen worden.

meine Fragen:
Ist die "notwendige Beigeladene" durch die "notwendige Beiladung"
auch automatisch zur "Beklagten" (=Prozessgegener)
in dem laufenden Rechtsstreit - I. Instanz- geworden?

Ist bei dem Berufungseinlegungs-Schriftsatz demzufolge:
die Berufung auch
gegen die "notwendige Beigeladene" als "Beklagte" also als Prozessgegner zu richten?
oder
ist die Berufung nicht gegen die notwendige Beigeladene, als "Beklagte" zu richten?

Wird die " notwendige Beigeladene" dadurch immer automatisch auch
zur "Beklagten"
gegen welcher sich die Klage bzw. Berufung vor der I. Instanz bzw. II. Instanz auch dann richtet, oder?

Wäre die Einlegung der Berufung auch gegen die "notwendige Beigelade" betiltet als Beklagte unzulässig?

Ich danke Euch im Voraus für eure Meinungen, Ratschläge, Erfahrungen, Tipps usw.

Lg. Rolandi
 
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