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Bitte helfen BGW macht Probleme

Silvie

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Sep. 2013
Beiträge
4
Hallo,
ich bin Silvie und neu in diesem Forum.
Ich habe die Anerkennung der Berufskrankheit. Es hat lange gedauert. Aber nun geht es um die Feststellung der Leistung, Verletztengeld und Verletztenrente.
Ich eine Hepatitis B bekommen habe, haben sie verschwiegen.. Die Pflegeeinrichtung hat mir nicht gesagt, dass die Person, bei der ich die Grundpflege durchgeführt habe eine chronische Hep B hatte.. Den Namen der Person, von der ich infiziert wurde, habe ich gewußt. Jedoch wußte ich vorher nicht, dass sie chronische Hepatitis 'B hat. Das hat mir die Pflegeeinrichtung verschwiegen. Sie hat mich auch nicht zum Betriebsarzt geschickt, mir keine HepatitisImpfung Hep B angeboten. Ich war nicht aufgeklärt. Die BG hat nachgefragt. Die Einrichtung hat gelogen. Sie hätten keine Hep-Patientin. Ins Unfallbuch haben sie den Unfall nicht eingetragen. Er wurde meiner Meinung vertuscht. Allerdings kam heruas, dass ich Recht hatte. Hatte Zeugen und wie gesagt den Namen der HepPatientin. Nach eineinhalb Jahren war der Fall klar und ich bekam die Anerkennung der Berufskrankheit. Allerdings noch kein Verletztengeld oder Verletztenrecht. Der Bescheid steht noch aus. Die BG macht Probleme. Ich habe eine Interferontherapie gemacht mit enormen Nebenwirkungen. Deshalb AU über über 78 Wochen. Habe Krankengeld von der Krankenkase bekommen. Jetzt müßte eigentlich die BGW Verletztengeld zunächst zahlen, dann Verletztenrente. Die BG eiert aber herum. Sie meint, könnte ja einen anderen - psychischen Grund, der nichts mit der Behandlung Interferon zu tun hat gehabt haben. Will mich nun einem Psychiatrischen Gutachter vorstellen, auch, weil ich eine Belastungsreaktion und Anpassungstörung diagnostiziert bekommen habe. Aber die BGW zweifelt daran, obwohl ich Arztbericht schon zur BGW gesandt habe. Die reichen der BGW nicht. Nun schreiben sie alle Ärzte nochmal an. Sie schreiben in Ihren Schreiben an die Ärzte, dass, wenn i ch verbieten würde, die Berichte direkt an die BGW zusenden die Ärzte das mitteilen sollen. Ich möchte meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und bin nicht gegen die Auskunftspflicht. Allerdings möchte ich der BGW die Berichte selbst zukommen lassen. Ich habe die Ärzte gebeten, mir die Berichte zu geben, damit ich diese selbst und persönlich an die BGW übermitteln kann. Damit ist die BGW aber nicht einverstanden und behauptet, dass ich gegen die Auskumft der Ärzte wäre. Das aber stimmt definitiv nicht. ich will diese aufgrund schlechter Erfahrung direkt der BGW übermitteln. Denn die BGW hat durch allgemeine Fragen mehr von eine Stelle an Daten bekommen die nicht erforderlich waren. Die Stelle hat sich entschuldigt und geschrieben, dass die BGW das nicht verwerten darf. Ich habe noch andere negative Erfahrungen diesbezüglich mit der BGW. Mein Vertrauen im Sammeln der Daten ist nun nicht mehr vorhanden. Deshalb will ich vorab einsehen und dann weiter vermitteln. Die BGW wirft mir nun fehlende Mitwirkung vor - aus meiner Sicht unbegründet. Außerde, will sie, dass ich wieder als Pflegeassisten arbeite, obwohl ich Sozialpädagogin bin, auch zu dieser Zeit der AU als Sozialpädagogn krank wurde. Die Hep wurde nämlich ein Jahr früher festgestellt, Da war ich noch nicht arbeitsunfähig. Und eigentlich müßte bei der Berechnungsleistung der Zeitpunkt der AU als Sozialpädagogin berechnet werde. Sogenannte Günstigkeitsregelung. Schlechterstellung in einen Hilfsjob den ich auch nur einen Monat ausgeführt habe mit 10 Wochenstunden auf 400 Eurobasis habe ich vorübergehend gemacht. Habe mich immer als Sozialpädagogin beworben. Ich habe auch gesagt, dass ich nicht mehr als Pflegeassistentin arbeiten kann, da ich kein Vertrauen in die Pflegeinrichtungen mehr habe, nicht auch noch mit Hep C und D angesteckt werden möchte und auch niemanden anstecken möchte. Der BG-Arzt der BG meinte ich könnte aber als Pflegeassistentin arbeiten, das Ansteckungsrisiko wäre gering. Aber aufgrund der Erfahrung in der Einrichtungen ist mein Vertrauen dahin. Für die BGW ist es günstiger, wenn sie mich als Pflegeassistentin einstufen, Damit dequalifizieren sie mich und sie stellen mich dadruch wesentlich schlechter. Es gibt so viele Probleme und ich bin schon ganz verzweifelt, weil die BGW mich und die Ärzte unter Druck setzt.Was kann ich tun. Wie kann ich mich gegen den unbegründeten Vorwurf wehren, dass ich meine Mitwirkungspflicht verstosse. Das ja aber nicht der Fall ist, denn ich bin nicht gegen die Auskunftspflicht der Ärzte sondern will nur die Berichte selbst der BGW vorlegen. Das verweigern sie mir aber permanent. Manche Äzrte lassen sich auf denDruck der BGW nicht ein und senden mir den ausgefüllten Fragebogen zu. Manche wiederum nicht, sie schreiben dann der BGW, ich wolle nicht, dass der Fragebogen direkt an die BGW gesandt wird. Mir wollen sie diesen auch nicht geben, so dass der Bericht, der aber notwendig zur Beurteilung und Leistungsfeststellung ich nicht erhalte, damit auch nicht die BGW. Ich habe das Gefühl der totalen Überwachung der BGW. Wie kann ich mich dagegen wehren - muss ich tatsächlich erzwungener Maßen dem fügen, dass die BGW die Berichte direkt zugesant bekommen?

Ich hoffe, ihr könnt mir antworten oder Tipps geben. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Bei Nachfragen gebe ich gern noch weitere Auskunft.

Gruß und Dank im Voraus, Silvie
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

du hast schon viel geschafft, was bestimmt nicht so einfach war. Ich hoffe, die werden noch bestraft für das Lügen.

Nun die Berufsgenossenschaften egal welche, machen das gleiche Spiel wie bei allen anderen auch.

Die Unterlagen der Ärzte sollen direkt zu denen gelangen, damit solange du die nicht hast, entsprechend evtl. bearbeitet werden können und man sich auch mit den Ärzten zusammenschließt und Anweisungen erteilt.
Das endgültige Ergebniss bekommst du dann ....

Was man dagegen tun kann, die Frage stelle ich auch.
 
Wer kennt sich aus und kann gesetzliche Grundlage nennen?

Danke Roland für deine Antwort.

Du schreibst u.a.
Die Unterlagen der Ärzte sollen direkt zu denen gelangen...
Zum Thema Datenschutz:
Gibt es denn eine eindeutige gesetzliche Grundlage, die es verbietet, die ausgefüllten Fragen der BGW, also die Unterlagen selbst direkt der BGW zu übergeben? Darf die BGW auf die direkte Übermittlung durch den Arzt bestehen? Ich möchte erstens nicht, dass sensible Gesundheitsdaten per Postweg an die BGWgesendet werden, zweitens möchte ich vorher wissen, was die Ärzte schreiben. Habe schon erlebt, dass Gesundheitsdaten an die BGW gingen, die nicht zur Sache gehörten, nicht erforderlich waren. Oder einfach falsch waren, die ich dann berichtigen mußte. Ich suche wirklich den Paragrafen, der eindeutig sagt, dass der Arzt die angefragten Fragen der BGW direkt an sie senden muss. Zur Auskunft sind sie ja verständlicherweise verpflichtet, das ist nicht strittig für mich und ich möchte auch meiner Mitwirkungspflicht nachkommen.

Zum Thema Verletztengeld oder Verletztenrente

Kann die BGW ab dem Versicherungsfall (Zeitpunkt) Verletztenrente bezahlen und Verletztengeld, in welchen Fällen? Oder nur Verletztenrente? 0der muss sie Verletztengeld, weil AU und bei AF dann Verletztenrente zahlen? Als ich von der Hep erfuhr, was für mich ein Schock war, habe ich noch gearbeitet. Dann aber ging es mir immer schlechter und ich war noch nach der Aussteuerung der Krankenkasse krank, bis heute.

Zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben

Habe nur knapp einen Monat als Pflegeassistentin gearbeitet. 10 Stunden die Woche. In dieser Zeit wurde ich infiziert. Habe meine Erkrankung allerdings erst 1 Jahr später erfahren. Ich habe, nachdem ich von der Hep erfahren habe, als Sozialpädagogin gearbeitet. Die BGW meint, es sei entscheidend, wleche Tätigkeit ich zum Zeitpunkt des Verischerungsfalles ausgeführt habe. Das war als Pflegeassistentin. Sie würden mich deshalb in einen leidensgerechte Tätigkeit vermitteln. Eine Qualifizierung bekäme ich nicht. Als Sozialpädagogin aber schon, denn der die zukünftige Tätigkeit müßte etwas gleichwertig sein. Bzw. kann eine Stufe geringer sein.. Welche Zeit der Tätigkeit spielt da wirklich eine Rolle. Als Pflegeassistentin würde ich eindeutig dequalifiziert und viel schlechter dastehen. Habe diese Tätigkeit ja nur kurz gemacht und mich weiter als Sozialpädagogin beworben, hab dann ja auch meiner Ausbildung entsprechend einen Job als Sozialpädagogin erhalten. Abgesehen davon, dass ich niemanden anstecken will und auch nicht mit anderen Hepatitisviren noch zusätzlich angesteckt werden möchte. Mein Vertrauen in die Pflegeeinrichtungen sind hin. Und die ganze Sache belastet mich heute noch. Komme nicht drüber hinweg und habe oft Alpträume. Sicher gibt es noch viel schlimmere Fälle, Unfälle und Ungerechtigkeiten. Aber ich kann ja hier nur für mich sprechen.

Wer kann was dazu sagen? Von welcher Tätigkleit ausgegangen werden muss, sowohl bei der Berechnung als auch im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich gestellt.

Danke, Silvie
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo silvie,

es ist nur meine Meinung,

solange du krankgeschrieben warst und noch keine Teilhabe am Arbeitsleben durch die BG durchgeführt wurde, steht dir Verletztengeld zu.

Danach wenn die Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich war, dann Verletztenrente.

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Eine Frage an Dich, wie hast du die Fehler der Ärzte korregieren lassen, habe nämlich meine angeschrieben und Reaktion gleich Null bekommen. Hast du evtl. Musterschreiben, wie ca. man aschreibt.

Tja wir haben Rechte gemäß den Büchern, aber keine hilft uns diese durchzusetzen.

Wie hast du es geschrieben ca., damit du als ersters die Unterlagen bekommst - hast du evtl.auch ein Musterschreiben - geht es nur an den Arzt zu Beginn der Behandlung oder auch an die BG?
 
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