Hallo,
ich bin Silvie und neu in diesem Forum.
Ich habe die Anerkennung der Berufskrankheit. Es hat lange gedauert. Aber nun geht es um die Feststellung der Leistung, Verletztengeld und Verletztenrente.
Ich eine Hepatitis B bekommen habe, haben sie verschwiegen.. Die Pflegeeinrichtung hat mir nicht gesagt, dass die Person, bei der ich die Grundpflege durchgeführt habe eine chronische Hep B hatte.. Den Namen der Person, von der ich infiziert wurde, habe ich gewußt. Jedoch wußte ich vorher nicht, dass sie chronische Hepatitis 'B hat. Das hat mir die Pflegeeinrichtung verschwiegen. Sie hat mich auch nicht zum Betriebsarzt geschickt, mir keine HepatitisImpfung Hep B angeboten. Ich war nicht aufgeklärt. Die BG hat nachgefragt. Die Einrichtung hat gelogen. Sie hätten keine Hep-Patientin. Ins Unfallbuch haben sie den Unfall nicht eingetragen. Er wurde meiner Meinung vertuscht. Allerdings kam heruas, dass ich Recht hatte. Hatte Zeugen und wie gesagt den Namen der HepPatientin. Nach eineinhalb Jahren war der Fall klar und ich bekam die Anerkennung der Berufskrankheit. Allerdings noch kein Verletztengeld oder Verletztenrecht. Der Bescheid steht noch aus. Die BG macht Probleme. Ich habe eine Interferontherapie gemacht mit enormen Nebenwirkungen. Deshalb AU über über 78 Wochen. Habe Krankengeld von der Krankenkase bekommen. Jetzt müßte eigentlich die BGW Verletztengeld zunächst zahlen, dann Verletztenrente. Die BG eiert aber herum. Sie meint, könnte ja einen anderen - psychischen Grund, der nichts mit der Behandlung Interferon zu tun hat gehabt haben. Will mich nun einem Psychiatrischen Gutachter vorstellen, auch, weil ich eine Belastungsreaktion und Anpassungstörung diagnostiziert bekommen habe. Aber die BGW zweifelt daran, obwohl ich Arztbericht schon zur BGW gesandt habe. Die reichen der BGW nicht. Nun schreiben sie alle Ärzte nochmal an. Sie schreiben in Ihren Schreiben an die Ärzte, dass, wenn i ch verbieten würde, die Berichte direkt an die BGW zusenden die Ärzte das mitteilen sollen. Ich möchte meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und bin nicht gegen die Auskunftspflicht. Allerdings möchte ich der BGW die Berichte selbst zukommen lassen. Ich habe die Ärzte gebeten, mir die Berichte zu geben, damit ich diese selbst und persönlich an die BGW übermitteln kann. Damit ist die BGW aber nicht einverstanden und behauptet, dass ich gegen die Auskumft der Ärzte wäre. Das aber stimmt definitiv nicht. ich will diese aufgrund schlechter Erfahrung direkt der BGW übermitteln. Denn die BGW hat durch allgemeine Fragen mehr von eine Stelle an Daten bekommen die nicht erforderlich waren. Die Stelle hat sich entschuldigt und geschrieben, dass die BGW das nicht verwerten darf. Ich habe noch andere negative Erfahrungen diesbezüglich mit der BGW. Mein Vertrauen im Sammeln der Daten ist nun nicht mehr vorhanden. Deshalb will ich vorab einsehen und dann weiter vermitteln. Die BGW wirft mir nun fehlende Mitwirkung vor - aus meiner Sicht unbegründet. Außerde, will sie, dass ich wieder als Pflegeassisten arbeite, obwohl ich Sozialpädagogin bin, auch zu dieser Zeit der AU als Sozialpädagogn krank wurde. Die Hep wurde nämlich ein Jahr früher festgestellt, Da war ich noch nicht arbeitsunfähig. Und eigentlich müßte bei der Berechnungsleistung der Zeitpunkt der AU als Sozialpädagogin berechnet werde. Sogenannte Günstigkeitsregelung. Schlechterstellung in einen Hilfsjob den ich auch nur einen Monat ausgeführt habe mit 10 Wochenstunden auf 400 Eurobasis habe ich vorübergehend gemacht. Habe mich immer als Sozialpädagogin beworben. Ich habe auch gesagt, dass ich nicht mehr als Pflegeassistentin arbeiten kann, da ich kein Vertrauen in die Pflegeinrichtungen mehr habe, nicht auch noch mit Hep C und D angesteckt werden möchte und auch niemanden anstecken möchte. Der BG-Arzt der BG meinte ich könnte aber als Pflegeassistentin arbeiten, das Ansteckungsrisiko wäre gering. Aber aufgrund der Erfahrung in der Einrichtungen ist mein Vertrauen dahin. Für die BGW ist es günstiger, wenn sie mich als Pflegeassistentin einstufen, Damit dequalifizieren sie mich und sie stellen mich dadruch wesentlich schlechter. Es gibt so viele Probleme und ich bin schon ganz verzweifelt, weil die BGW mich und die Ärzte unter Druck setzt.Was kann ich tun. Wie kann ich mich gegen den unbegründeten Vorwurf wehren, dass ich meine Mitwirkungspflicht verstosse. Das ja aber nicht der Fall ist, denn ich bin nicht gegen die Auskunftspflicht der Ärzte sondern will nur die Berichte selbst der BGW vorlegen. Das verweigern sie mir aber permanent. Manche Äzrte lassen sich auf denDruck der BGW nicht ein und senden mir den ausgefüllten Fragebogen zu. Manche wiederum nicht, sie schreiben dann der BGW, ich wolle nicht, dass der Fragebogen direkt an die BGW gesandt wird. Mir wollen sie diesen auch nicht geben, so dass der Bericht, der aber notwendig zur Beurteilung und Leistungsfeststellung ich nicht erhalte, damit auch nicht die BGW. Ich habe das Gefühl der totalen Überwachung der BGW. Wie kann ich mich dagegen wehren - muss ich tatsächlich erzwungener Maßen dem fügen, dass die BGW die Berichte direkt zugesant bekommen?
Ich hoffe, ihr könnt mir antworten oder Tipps geben. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Bei Nachfragen gebe ich gern noch weitere Auskunft.
Gruß und Dank im Voraus, Silvie
ich bin Silvie und neu in diesem Forum.
Ich habe die Anerkennung der Berufskrankheit. Es hat lange gedauert. Aber nun geht es um die Feststellung der Leistung, Verletztengeld und Verletztenrente.
Ich eine Hepatitis B bekommen habe, haben sie verschwiegen.. Die Pflegeeinrichtung hat mir nicht gesagt, dass die Person, bei der ich die Grundpflege durchgeführt habe eine chronische Hep B hatte.. Den Namen der Person, von der ich infiziert wurde, habe ich gewußt. Jedoch wußte ich vorher nicht, dass sie chronische Hepatitis 'B hat. Das hat mir die Pflegeeinrichtung verschwiegen. Sie hat mich auch nicht zum Betriebsarzt geschickt, mir keine HepatitisImpfung Hep B angeboten. Ich war nicht aufgeklärt. Die BG hat nachgefragt. Die Einrichtung hat gelogen. Sie hätten keine Hep-Patientin. Ins Unfallbuch haben sie den Unfall nicht eingetragen. Er wurde meiner Meinung vertuscht. Allerdings kam heruas, dass ich Recht hatte. Hatte Zeugen und wie gesagt den Namen der HepPatientin. Nach eineinhalb Jahren war der Fall klar und ich bekam die Anerkennung der Berufskrankheit. Allerdings noch kein Verletztengeld oder Verletztenrecht. Der Bescheid steht noch aus. Die BG macht Probleme. Ich habe eine Interferontherapie gemacht mit enormen Nebenwirkungen. Deshalb AU über über 78 Wochen. Habe Krankengeld von der Krankenkase bekommen. Jetzt müßte eigentlich die BGW Verletztengeld zunächst zahlen, dann Verletztenrente. Die BG eiert aber herum. Sie meint, könnte ja einen anderen - psychischen Grund, der nichts mit der Behandlung Interferon zu tun hat gehabt haben. Will mich nun einem Psychiatrischen Gutachter vorstellen, auch, weil ich eine Belastungsreaktion und Anpassungstörung diagnostiziert bekommen habe. Aber die BGW zweifelt daran, obwohl ich Arztbericht schon zur BGW gesandt habe. Die reichen der BGW nicht. Nun schreiben sie alle Ärzte nochmal an. Sie schreiben in Ihren Schreiben an die Ärzte, dass, wenn i ch verbieten würde, die Berichte direkt an die BGW zusenden die Ärzte das mitteilen sollen. Ich möchte meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und bin nicht gegen die Auskunftspflicht. Allerdings möchte ich der BGW die Berichte selbst zukommen lassen. Ich habe die Ärzte gebeten, mir die Berichte zu geben, damit ich diese selbst und persönlich an die BGW übermitteln kann. Damit ist die BGW aber nicht einverstanden und behauptet, dass ich gegen die Auskumft der Ärzte wäre. Das aber stimmt definitiv nicht. ich will diese aufgrund schlechter Erfahrung direkt der BGW übermitteln. Denn die BGW hat durch allgemeine Fragen mehr von eine Stelle an Daten bekommen die nicht erforderlich waren. Die Stelle hat sich entschuldigt und geschrieben, dass die BGW das nicht verwerten darf. Ich habe noch andere negative Erfahrungen diesbezüglich mit der BGW. Mein Vertrauen im Sammeln der Daten ist nun nicht mehr vorhanden. Deshalb will ich vorab einsehen und dann weiter vermitteln. Die BGW wirft mir nun fehlende Mitwirkung vor - aus meiner Sicht unbegründet. Außerde, will sie, dass ich wieder als Pflegeassisten arbeite, obwohl ich Sozialpädagogin bin, auch zu dieser Zeit der AU als Sozialpädagogn krank wurde. Die Hep wurde nämlich ein Jahr früher festgestellt, Da war ich noch nicht arbeitsunfähig. Und eigentlich müßte bei der Berechnungsleistung der Zeitpunkt der AU als Sozialpädagogin berechnet werde. Sogenannte Günstigkeitsregelung. Schlechterstellung in einen Hilfsjob den ich auch nur einen Monat ausgeführt habe mit 10 Wochenstunden auf 400 Eurobasis habe ich vorübergehend gemacht. Habe mich immer als Sozialpädagogin beworben. Ich habe auch gesagt, dass ich nicht mehr als Pflegeassistentin arbeiten kann, da ich kein Vertrauen in die Pflegeinrichtungen mehr habe, nicht auch noch mit Hep C und D angesteckt werden möchte und auch niemanden anstecken möchte. Der BG-Arzt der BG meinte ich könnte aber als Pflegeassistentin arbeiten, das Ansteckungsrisiko wäre gering. Aber aufgrund der Erfahrung in der Einrichtungen ist mein Vertrauen dahin. Für die BGW ist es günstiger, wenn sie mich als Pflegeassistentin einstufen, Damit dequalifizieren sie mich und sie stellen mich dadruch wesentlich schlechter. Es gibt so viele Probleme und ich bin schon ganz verzweifelt, weil die BGW mich und die Ärzte unter Druck setzt.Was kann ich tun. Wie kann ich mich gegen den unbegründeten Vorwurf wehren, dass ich meine Mitwirkungspflicht verstosse. Das ja aber nicht der Fall ist, denn ich bin nicht gegen die Auskunftspflicht der Ärzte sondern will nur die Berichte selbst der BGW vorlegen. Das verweigern sie mir aber permanent. Manche Äzrte lassen sich auf denDruck der BGW nicht ein und senden mir den ausgefüllten Fragebogen zu. Manche wiederum nicht, sie schreiben dann der BGW, ich wolle nicht, dass der Fragebogen direkt an die BGW gesandt wird. Mir wollen sie diesen auch nicht geben, so dass der Bericht, der aber notwendig zur Beurteilung und Leistungsfeststellung ich nicht erhalte, damit auch nicht die BGW. Ich habe das Gefühl der totalen Überwachung der BGW. Wie kann ich mich dagegen wehren - muss ich tatsächlich erzwungener Maßen dem fügen, dass die BGW die Berichte direkt zugesant bekommen?
Ich hoffe, ihr könnt mir antworten oder Tipps geben. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Bei Nachfragen gebe ich gern noch weitere Auskunft.
Gruß und Dank im Voraus, Silvie
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