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Bitte 10 Sätze, die es auf den Punkt bringen

Hallo

Mein Senf:

1.
Es geht doch wohl darum, dass evtl. ein Journalist einen Artikel (oder gar mehrere Teile) schreiben wird, oder?
Oder wäre es ein Filmbeitrag? Wie lange kann der dauern?
M.A.n. wäre hilfreich zu wissen, auf welches "Format" es hinauslaufen könnte. Kannst du das abschätzen, @hella ?

2.
Ich gehe nicht von einer "Serie" aus, wäre natürlich super. Dann könnte man mehr ins Detail gehen und unterschiedliche Rechtsgebiete, Schwierigkeiten etc. darstellen und auch aufbauend das System erklären.
Da ich eher von einem bestenfalls längeren Artikel ausgehe, müsste M.A.n. das Thema eingegrenzt werden, ich schrieb das schon oben.
Stellt man einen "Fall" dar? Soll der Fall sich auf rein BG-liche Erfahrungen beziehen: auf Arbeitsunfal und/oder BK?
Oder sollen auch andere Rechtsgebiete (gegnerische Haftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Arzthaftung, ...) thematisiert werden?
@hella Willst du deinen Fall gerne darstellen?

3.
Wenn das "Thema" steht, dann - und meiner Erfahrung nach erst dann - beschäftigt man sich mit der "Einleitung".

Weil das Thema zu offen ist, habe ich Schwierigkeiten, die Aufgabe "in 10 Sätzen" oder auch mehr zu lösen.

@Sekundant Ich glaube, es geht noch gar nicht um die Wahl einer Interesse weckenden Überschrift.
Und soweit ich hella verstanden habe, ist es ein Journalist, der von der Thematik wenig Ahnung hat und dem deine Begriffe noch 'Böhmische Dörfer' sind. Wenn du eine andere Option hast, möglichst bei einem, der investigativ an der Thematik dran ist, würde ich die Chance ergreifen und nicht abwarten.

LG

P.S.
Manchmal hilfts ja, den Eingangsbeitrag noch einmal zu lesen, was ich eben nachgeholt habe. ;-)
Themen: 1. Gutachtersystem und 2. BG
Meine Fragen bleiben dennoch weitgehend bestehen, denn beides sind weite Felder, jeweils mit Spannbreiten ... Kannst du es eingrenzen, hella?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schadsn u.a.,

Es geht doch darum, dassHella versuchen will, überhaupt erst einmal einen Reporter in aller Kürze für das Thema zu interessieren. Deshalb ja das Thema "10 Sätze, die es auf den Punkt bringen".

Sie bräuchte Hilfe, so ein komplexes Thema in 10 Sätzen auf den Punkt zu bringen.

Kannst du/könnt ihr da helfen? Habe mir schon Gedanken gemacht, aber ich kann leider nicht kurz ...

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Es wäre TV. Bloß nicht mein Fall, das hielte h b nicht aus. Vor allem geht es mir um BG und in diesem ZShg um Gutachter und die merkwürdigen Verflechtungen.
 
Hallo Hella,
Vielleicht als Aufhänger
'' Ich dachte ich wäre versichert''
Nach dem gleichnamigen Buch der RÄ Angela Vogel
L.g.Trollin68
 
Hallo Hella,

das Problem ist, dass sich die Unbeteiligten - so auch ich vor vielen Jahren - das nicht vorstellen können. Der Mensch denkt in Bildern, Kindern werden Geschichten vorgelesen, warum keine Geschichte? Bilder sagen mehr als Tausend Worte. z. B. - vielleicht fühlst Du oder andere Euch angesprochen?

"Ein "harmloser" Unfall (auf der Autobahn). Falsche Unfallaufnahme, unterlassene Ermittlungen bzw. Einschaltung von Behörden, unterlassene ärztliche Befunde, unterlassene Behandlung, "gekaufte" unrichtige Gutachten. - Trotz augenfälliger möglicher schwerster Verlezungen und möglicher Verletzungsfolgen (aufgrund Unfallgeschehen und Fahrzeugschäden), kein Krankenwagen, keine Einweisung ins Krankenhaus, unterlassene notwendige Diagnostik. Abstemplung als Simulant und/oder Aggravatn und Versagung der notwendigen Heilbehandlung und Arbeitsunfähigkeit - auch auf ärztlichem fachfremdem Gebiet - durch "bekannte" Gutachter/Gutachterinstitute und Versicherung. Verschwinden von Röntgenbildern, Arztberichten, Untersuchungsergebnissen, fehlerhaft durchgeführte (nachgewiesene) Untersuchungen beim Gutachter. Verschwinden bzw. Unterschlagen von MRT´s und Erstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Gutachten durch die BG. Unterschlagung von Akten bei Gericht, wissentlich falscher Vortrag bei Gericht und bei Behörden (Datenschutz). Wirklich ein bedauerlicher "Einzelfall"? Oder ein Fall von Tausenden in Deutschland (Österreich und der Schweiz?"

Und hier kann man liefern!! z. B. ein entsprechender Fall und Vorlage von - bei entsprechender Beteiligung - mehreren Dutzend Gutachten (geschwärzt selbstverständlich) von Herrn Prof. Stevens, in denen alle (kleine Abweichen wenn anderer Baustein verwendet wurde) das gleiche drinsteht. Dann kann man das ganze noch mit Klinikakten, Gutachten Krankenkasse, Arbeitsamt, Berichten renomierter Kliniken, wissenschaftlich fundierten Unterlagen/Beurteilungen, Beweisen (z. B. Fotos, Fahrzeugen usw.) untermauern.

Hinweis: Der Fall ist frei erfunden, Ähnlichkeiten sind rein zufällig! ;)

Aber was Stevens angeht, kann Teddy teile sicherlich bestätigen, auch Tscharlie war glaube Opfer und noch ein paar im Board.

Viele Grüße

Shammy
 
Im Zweifelsfall gegen den Versicherten,
kungeln ohne Grenzen: In einer Grauzone entscheiden „Experten“ über Existenzen.


VG Andi73
 
Hallo hella,

wenn der Journalist, der über die Thematik nicht viel weiß, einen "Teaser" braucht, dann ist vielleicht gar nicht nötig, ihm einen Text zu schreiben. Das dachte ich eben, als ich diesen 7-minütigen Filmbeitrag des BR schaute: Arbeitsunfall: Versicherung will nicht zahlen. (Danke, @Impf2010, für diesen Hinweis.) Gib dem Journalisten doch mal diesen Link. Der Beitrag ist seriös, auch Frau U. Gresser taucht wieder auf, und er zeigt immerhin einen Teil der Gesamtproblematik.

LG
 
Moin zusammen Das ist eine Hilfe für euch
Prof. Dr. Johannes Ludwig greift mit dem HAW-Projekt „ansTageslicht.de“ die Arbeitsmedizin in Deutschland an. Der Vorwurf: Der Mainstream der Branche erstelle falsche Gutachten, um Berufserkrankungen nicht anerkennen zu lassen. Warum, erklärt er im Interview.
FINK.HAMBURG: Was haben Sie mit dem Dokumentationszentrum „ansTageslicht.de“ in Ihrer Recherche zu Berufserkrankungen in Deutschland herausgefunden?

Johannes Ludwig ist Professor für Medienbetriebswirtschaft an der HAW Hamburg. Foto: Archiv Johannes Ludwig
Wir haben herausgefunden, warum viele Menschen, die durch ihre Arbeit krank werden, nur in den allerseltensten Fällen eine Entschädigung bekommen. Eigentlich wären diese Entschädigungen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zu zahlen. Aber die Unternehmer haben kein großes Interesse daran, viele Leute zu entschädigen, da das teurer für sie wird. Sie haben stattdessen sogar ein Interesse daran, arbeitsbedingte Gesundheitsschäden in möglichst wenigen Fällen anzuerkennen.
Um wie viele Menschen handelt es sich dabei?
Jährlich stellen 75.000 Menschen einen Antrag auf eine beruflich bedingte Erkrankung. Von diesen erhalten 27 Prozent eine Anerkennung, aber nur in 7 Prozent der Fälle zahlt die DGUV überhaupt. Das heißt, die DGUV überträgt die anderen 20 Prozent auf das allgemeine Krankenversicherungssystem, obwohl sie eigentlich selbst für diese Berufserkrankungen zuständig wäre.
Wie kann das sein?
Dafür sorgt die Branche der Arbeitsmedizin. Die Arbeitsmedizin hat eine völlig andere Philosophie als die Humanmedizin. Humanmedizin heißt: Wenn man krank wird, geht man zum Arzt oder ins Krankenhaus und wird behandelt. Bei der Arbeitsmedizin ist es umgedreht: Da muss man beweisen, dass man krank ist und diese Krankheit durch den Arbeitsplatz zustande gekommen ist. Um diesen Zusammenhang herzustellen, sind die Hürden so hoch, dass es in den wenigsten Fällen funktioniert. Die größte Hürde sind oft Arbeitsmediziner, die im Zweifelsfall jeden Zusammenhang abstreiten.
„DAS IST NUN DAS PROBLEM DER MENSCHEN, DIE BERUFLICH KRANK WERDEN UND DANN KEINE HILFE BEKOMMEN.“
Und das Ergebnis?
Wir haben an vielen Beispielen unter namentlicher Nennung zeigen können, dass anerkannte und hochrangige Arbeitsmediziner wissenschaftliche Erkenntnisse in ihren Gutachten einfach weglassen oder teilweise schlichtweg falsche Gutachten erstellen. Das kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Ich bin ja selber Wissenschaftler und habe mir jedenfalls nicht vorstellen können, dass eine wissenschaftliche Disziplin so miserabel und teilweise falsch arbeiten kann. Das ist nun das Problem der Menschen, die beruflich krank werden und dann keine Hilfe bekommen.
Was wären da Beispiele?
Das berühmteste Beispiel bei den Arbeitsmedizinern ist der stellvertretende Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin, Stephan Letzel. Dieser hat in einem Fall per Gutachten ausgesagt, dass es keinen Zusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung gäbe. Der Betroffene ist aber bis zum Bundessozialgericht gegangen und das Gericht hat den Fall mit dem Wink an das Landessozialgericht zurückgegeben, zu schauen, ob es nicht doch eine Berufserkrankung wäre. Dann wurde ein neues Gutachten beauftragt, in dem genau das Gegenteil vom ersten Gutachten stand. So etwas ist in diesem Bereich Standard. Dieses Beispiel haben wir lückenlos dokumentiert.
Wie sind Sie bei Ihrer Recherche vorgegangen?
Wir haben uns ein Semester vorher mit den Fume Events beschäftigt, bei denen Flugreisende durch schadstoffbelastete Kabinenluft erkranken. Dabei haben wir festgestellt, welche Akteure daran beteiligt sind und beispielsweise beim Flugpersonal die Erkrankungen anerkennen müssen. In diesem Fall waren das die Berufsgenossenschaft Verkehr sowie einige Gutachter, die immer wieder auftauchten. Die haben wir uns näher angesehen und systematisch durchrecherchiert, wer da welche Rolle spielt und wer von wem bezahlt wird.
Absichtliche Fälschung von Gutachten: Das ist ein heftiger Vorwurf.
Gefälscht klingt immer relativ hart. Es gibt da so leichte diffuse Tricks, wie man bestimmte Dinge nicht unbedingt falsch macht, sondern zum Beispiel die Hälfte weglässt, z. B. bei Gutachten immer die Literatur und die Studien, die beispielsweise im Ausland oder anderswo gemacht worden sind. Und der Richter hat natürlich keine Ahnung. Der muss sich auf die Gutachter verlassen. So funktioniert dieses Spiel, und das wird vom Mainstream der Arbeitsmedizin durchgehend produziert.
„WIR KÖNNEN ALLES BELEGEN.“
Ihre Recherche wurde in der „Süddeutschen Zeitung“ und auf Ihrem Blog „anstageslicht.de“ veröffentlicht. Was waren die Reaktionen?
Da ich seit vielen Jahren als investigativer Journalist arbeite, weiß ich, dass man alles, was man schreibt, auch belegen können muss. Es hat bisher von denjenigen, die wir angegriffen haben, keine Reaktion gegeben. Stattdessen gab es viele Leserzuschriften bei der „Süddeutschen Zeitung“ und bei „anstageslicht.de“ kamen viele Anfragen von Leuten an, die um Hilfe baten. Die haben gesehen, dass da endlich mal jemand dieses System offen gelegt hat und haben sich gefragt, ob er nicht auch uns helfen kann. Zur Zeit sind wir mit der Flut von Nachfragen völlig überfordert.
Hätten Sie mit einer Reaktion der Arbeitsmedizin gerechnet?
Ich habe nicht erwartet, dass die Arbeitsmediziner reagieren, weil sie unsere Recherchen nicht widerlegen können. Wir können alles belegen. Die werden ihre Anwälte gefragt haben und ich nehme an, dass die gute Anwälte haben. Wenn die Anwälte den von uns Angegriffenen sagen, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, die durch ein Dokument ganz klar belegt ist, dann haben sie keine Chance. Insoweit bin ich zufrieden. Das Einzige, was sie machen können, ist, mich zu ärgern, da sie mehr Geld haben als ich. Man könnte einen Journalisten durch Versuche, ihn vor Gericht zu zerren auf Trab halten, aber das ist bisher nicht eingetroffen.
Was sind jetzt die nächsten Schritte?
Als nächstes stellen die Grünen im Bundestag eine parlamentarische Anfrage, weil das, was wir jetzt als System aufgedröselt haben, nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Jetzt muss sich die Bundesregierung erklären, denn das ganze System ist gesetzlich beaufsichtigt und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. Sie muss jetzt Antworten geben, warum dieses System so arbeitet und das Bundesministerium muss beantworten, warum es möglicherweise meint, dass das so in Ordnung ist. Auf die Antwort sind wir schon sehr gespannt.
 
Hallo zusammen,

ZShg soll wohl Zusammenhang bedeuten.

Gruß
Hefti
 
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