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Bin zur Zeit in Reha und habe Fragen an euch

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit zur Reha in einer Psychosomatischen Klinik. Im heutigen Einzelgespräch habe ich folgende Auswertung erhalten:

1. Bei Aufnahme bestanden auf den Skalen der SCL-14 keine Belastungen
2. Die ADS bei der Aufnahme ergab Hinweise auf das Vorliegen einer depressiven Störung. (RW=18). Der niedrigste Wert ist hier 17. Ich liege also dicht an der unteren Grenze.
3. Für den SF-8 zeigten sich bei der Aufnahme signifikante Beeinträchtigungen der gesundheitsbezogenen Lebensqualität auf der Skala "somatische Summenskala"
4. Beim IIP-25 ergaben sich bei Aufnahme Hinweise auf bedeutsame interpersonale Probleme, insbesondere auf der Skala "sozial vermeidend"
5. Im HSF zeigten sich bei Aufnahme auffällig niedrige intrapersonelle Ressourcen auf der Skala " positive Erlebnisfähigkeit"
6. Beim AVEM ergaben sich bei Aufnahme Hinweise auf eine risikobehaftete
Ausprägung des arbeitsbezogenen Verhaltens- und Erlebens auf den Skalen
Perfektionsstreben, offensive Problembewältigung, innere Ruhe/Ausgeglichenheit und Lebenszufriedenheit.

Aufgrund dieser Auswertung müsse ich nun eine interne Belstungserprobung über mich ergehen lassen, welche auf 4 St. angesetzt ist.

Auch kam die Sprache auf meine beantragte teilweise EU, die mit Sicherheit nicht das Problem lösen würde. Das ist mir schon klar, aber zumindest könnte die halbe EU einige kleine finanzielle Probleme lösen.

Wie seht ihr diese Auswertung bzw. was denkt ihr davon. Ich gebe mich völlig normal, wie ich eben bin. Ich sehe keine weißen Mäuse, wie hier oft angeraten. Dennoch habe ich diese Bögen ausgefüllt, als es mir relativ gut ging.

Danke für eure Kommentare,

Schoppi
 
Hallo,

meine Reha neigt sich dem Ende zu. Am 22.07. werde ich entlassen. Laut Abschlußbericht waren sie am hin und her überlegen, ob ich weniger als 3 oder zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann. Da ich meinen Arbeitsvertrag schon vor der Reha auf 20h die Woche umgestellt hatte und sie ebenfalls davon ausegehen, dass es bei mir besser werden kann werde ich für diese 20 h arbeitsfähig entlassen, aber ich darf pro Tag maximal 3-6 h arbeiten, mit dem Vermerk, dass nicht die Klinik, sondern der Rententräger dies entscheiden wird. Nun habe ich bereits zweimal das gleiche Ergebnis. Einmal vom Gutachter, der durch die DRV beauftragt wurde und nun von der Reha-Klinik.
Was denkt ihr, wie sich die DRV entscheidet?

Eine Frage habe ich aber noch an euch:

Ich habe unterdessen einige Berechungsbsp. zur teilweisen EU gefunden. In einer Berechung wird mein letztes Bruttogehalt mit dem Faktor 0,15 multipliziert, was dann die teilweise EU ergibt. Das andere ist die Aufstellugn der DRV, dort wird die volle Eu mit ca. 800 Euro angesetzt. Ich würde ja nur die Hälfte erhalten, also 400 Euro.
Könnt ihr mir sagen, wie man ungefähr auf die Rentenhöhe kommt. Was geht davon noch ab und zahlen die mir auch etwas für meine KV, weil ich privat versichert bin?

Danke für eure Antworten,

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

wie die DRV entscheiden wird... sorry, meine Glaskugel ist gerade defekt, aber zu deinen anderen Fragen wegen der EM-Rente:
ich hatte mal was gelesen von 32% des letzten Gehalts für die volle EM-Rente, was deinen 15% für die Teil-EM ja annähernd nahe käme. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich vom Erreichen der 32% leider nur träumen, denke, dass diese Kalkulation nur für Personen zutrifft, die bereits mehrere Jahrzehnte gearbeitet haben UND ein konstantes Gehalt hatten. Für meine Begriffe dürfte die von dir genannte Faustformel für die aktuelle Zeiten am Arbeitsmarkt keine Gültigkeit (mehr) haben.
Zur Frage wegen der PKV: egal ob teilweise oder volle EM: du bekommst von der DRV AUF ANTRAG (!) einen Zuschuß zur PKV. Dieser beläuft sich auf den entsprechenden Zuschuß zur GKV.

Beispiel: du erhältst 500 Euro (DRV-Monatsrente), dann belief sich bis zum 30.6.09 dein Zuschuß auf 15,5%/2*500 EUR = 38,75 EUR, aufgrund des Konjunkturpakets wurden die Krankenkassenbeiträge ab 1.7.09 gesenkt, der Zuschuss fällt also seitdem entsprechend niedriger aus.

Gerade als Privatversicherter vergesse aber bitte den Antrag nicht, sonst bekommst du gar keinen Zuschuß!

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

danke für deine Antwort. Hat ein wenig länger gedauert, weil in der Reha der Inet-Zugriff doch sehr lästig ist. Danke für den Tipp wegen dem Antrag zur privaten PKV. Aber im Ernst, der erste Gutachter, der von der DRV beauftragt wurde stufte mich bei 3-6 Stunden ein. Daraufhion Ablehung durch DRV mit Angebot der Reha. Wir Reha angenommen, aber Widerspruch gegen die Ablehung der teilweisen ER. Dnach Reha-Zusage und der Satz," Über ihren Widerspruch entscheiden wir nach Durchführung der Reha". Was soll nun noch schief gehen, wenn die Reha-Klinik ebenfalls 3-6 Stunden angibt?

Bin seit heute zu Hause und habe auch den Kurzbrief mitbekommen. Dort steht nur, dass ich wegen der Diagnosen 1.2.3.4. behandelt wurde in der Zeit vom xx.xx..09 bis xx.xx.09. Weiterhin ambulante Psychotherapie und Schmerztherapie. Aufnahme ins IRENA-Programm, ergonomischer Stuhl und höhenverstellbarer Tisch und ggf. Medikamentenanpassung.
Generell bin ich arbveitsfähig entlassen. Von der Zuvor im Abschlußgespräch besprochenen Leistungsminderung zwischen 3 und 6 Stunden wird nichts erwähnt. Das kommt dann im ausführlichen Bericht.
Wenn ich das jetzt meinem Arbeitgeber vorlege, dann erkennt er, dass ich für die 20 h, die nur noch arbeiten werde, arbeitsfähig bin. Auch erkennt er die Diagnosen, aber leider nicht die Leistungsminderung. Wie soll ich das erklären?
Gibt es sonst noch etwas, was ich beachten müßte? Irgendwelche Zuschüsse, Hilfen o.ä. die ich beantragen könnte?
Das Rechtliche regelt der VDK.

Danke für deine, eure Antworten,

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

Du bist privat krankenversichert? Hoffentlich hast Du dennoch Beiträge an die gesetzliche RV entrichtet bzw. zumindest die Pflichtjahre.
Bei der Berechnung der EU-Rente kommt es darauf an, wann Du geboren wurdest.
Bei bis 1960 Geborenen war immer die Berechnungsgrundlage ca. 39 % vom Bruttolohn.
Davon kanns Du jedoch KV-und PV-Beiträge noch abziehen.
Nach 1960 Geborene haben da noch weniger zu erwarten, denk ich. Da kenne ich mich leider nicht mehr so aus.

Viele Grüße

Abendsonne
 
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