alfa-charlie
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- 13 Juni 2007
- Beiträge
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Hallo
Ich wurde nachamputiert am rechten Fuß (Absetzung nach Syme), das BG Gutachten brachte einen MdE von 40. Das Versorgungsamt übernahm dies.
Damals war ich nur froh, wieder halbwegs auf die Beine zu kommen und akzeptierte die Entscheidung des Versorgungsamtes.
Mittlerweile bin ich da am Zweifeln.
Leider findet sich nirgends ein Wert für diese Amputationsart.
Einzig auf dieser Seite findet sich was.(Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und des Berufsverbandes der Ärzte für Orthopädie).
Dort steht: "Amputationen auf Syme- und Pirogoff-Amputationsniveau sind voll endbelastbare Stümpfe, die allerdings mit einer entsprechenden hohen Prothese ohne Abstützung versorgt werden müssen. Insbesondere der Chopart-Stumpf hat eine Neigung zur Supinations-Spitzfußstellung, welche die Funktion einschränken kann Bei guter Stumpfsituation sind mittelschwere körperliche Tätigkeiten zumutbar. Starker Witterungseinfluß, insbesondere Nässe, sollte vermieden werden. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes Merkzeichen "G".
Bei der Bg-lichen Begutachtung wurde bei mir im anderen Großzehgelenk eine arthrose festgestellt (natürlich nebenbefundlich). Dies schmerzt auch wirklich manchmal, desweiteren habe ich hin und wieder Knieprobleme links, schone mich aber dann meistens ein paar Tage, dann geht´s wieder.
Meine Frage ist ob mann zumindest das Merkzeichen G nachträglich beantragen kann oder ist dies schwierig ?
Wenn ich dieses oder eine GdB v. 50 hätte, bekäme ich z.B. in meinem Betrieb einen internen Parkplatz gestellt (z.Zt. habe ich eine vorläufige Ausnahmegenehmigung), das wäre für mich eine große Erleichterung. (gar nicht zu sprechen von den anderen Vergünstigungen).
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben ?
Gruß
alfa
Ich wurde nachamputiert am rechten Fuß (Absetzung nach Syme), das BG Gutachten brachte einen MdE von 40. Das Versorgungsamt übernahm dies.
Damals war ich nur froh, wieder halbwegs auf die Beine zu kommen und akzeptierte die Entscheidung des Versorgungsamtes.
Mittlerweile bin ich da am Zweifeln.
Leider findet sich nirgends ein Wert für diese Amputationsart.
Einzig auf dieser Seite findet sich was.(Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und des Berufsverbandes der Ärzte für Orthopädie).
Dort steht: "Amputationen auf Syme- und Pirogoff-Amputationsniveau sind voll endbelastbare Stümpfe, die allerdings mit einer entsprechenden hohen Prothese ohne Abstützung versorgt werden müssen. Insbesondere der Chopart-Stumpf hat eine Neigung zur Supinations-Spitzfußstellung, welche die Funktion einschränken kann Bei guter Stumpfsituation sind mittelschwere körperliche Tätigkeiten zumutbar. Starker Witterungseinfluß, insbesondere Nässe, sollte vermieden werden. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes Merkzeichen "G".
Bei der Bg-lichen Begutachtung wurde bei mir im anderen Großzehgelenk eine arthrose festgestellt (natürlich nebenbefundlich). Dies schmerzt auch wirklich manchmal, desweiteren habe ich hin und wieder Knieprobleme links, schone mich aber dann meistens ein paar Tage, dann geht´s wieder.
Meine Frage ist ob mann zumindest das Merkzeichen G nachträglich beantragen kann oder ist dies schwierig ?
Wenn ich dieses oder eine GdB v. 50 hätte, bekäme ich z.B. in meinem Betrieb einen internen Parkplatz gestellt (z.Zt. habe ich eine vorläufige Ausnahmegenehmigung), das wäre für mich eine große Erleichterung. (gar nicht zu sprechen von den anderen Vergünstigungen).
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben ?
Gruß
alfa