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Bin ich hier richtig ? P. Gruppenunfallvers.

Leoni

Nutzer
Registriert seit
27 Okt. 2006
Beiträge
56
Ort
Hessen
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig...:confused: Wenn nicht , verzeihung !

Ich hatte 2004 einen schweren Autounfall.

Da habe ich "erst mal um mein Leben gekämpft !

Ürgentwann "endeckte ich zu meinem Arbeitsvertrag einige Zusatzblätter. Unter anderen stande darin , dass man nach 3 Monaten einen Gruppenunfallversicherung deren Schutz bekommt. Da ich schon fast 5 Jahre auf meiner Arbeitsstelle bin, dachte ich OHO

Aber ich wußte null wo diese Vers. läuft.Also fragt ich desöfteren bei meiner Personalstelle an...erst nach Frißt stetztung schickten sie mir eine Unfallanzeige.

Jetzt sagt aber diese Vers.Das ist nicht die Schuld vom AG....:mad:

Vielleicht meine ? ich wußte doch niocht wo ich mich melden sollt. Ein andere Sachbearbeiter von dieser Vers. sagte zu mir mein AG hat ( wörtlich ) gepennt ! Habe ein RA eingeschaltet...

Ich weiß es gibt Fristen, aber auch wenn einem nichts gesagt wurde wo oder von wem ?


Vielen , Vielen Dank. Würde mich sehr über Info interesieren...

Liebe Grüße eure
LEONI;)
 
Gruppenunfall..

Hallo Leonie, normalerweise muß der AG dir etwas zum unterschreiben vorlegen. Wenn du garnichts bekommen hast an info ist der AG in der Versäumnis....Würde ich ihn darauf ansprechen. Mich mit der PUV in Verbindung setzten....viel Glück
Gruß Eye:)
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig...:confused: Wenn nicht , verzeihung !

Ich hatte 2004 einen schweren Autounfall.

Da habe ich "erst mal um mein Leben gekämpft !

Ürgentwann "endeckte ich zu meinem Arbeitsvertrag einige Zusatzblätter. Unter anderen stande darin , dass man nach 3 Monaten einen Gruppenunfallversicherung deren Schutz bekommt. Da ich schon fast 5 Jahre auf meiner Arbeitsstelle bin, dachte ich OHO

Aber ich wußte null wo diese Vers. läuft.Also fragt ich desöfteren bei meiner Personalstelle an...erst nach Frißt stetztung schickten sie mir eine Unfallanzeige.

Jetzt sagt aber diese Vers.Das ist nicht die Schuld vom AG....:mad:

Vielleicht meine ? ich wußte doch niocht wo ich mich melden sollt. Ein andere Sachbearbeiter von dieser Vers. sagte zu mir mein AG hat ( wörtlich ) gepennt ! Habe ein RA eingeschaltet...

Ich weiß es gibt Fristen, aber auch wenn einem nichts gesagt wurde wo oder von wem ?


Vielen , Vielen Dank. Würde mich sehr über Info interesieren...

Liebe Grüße eure
LEONI;)
 
Hallo Leoni,

ich kann dir hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten.
Mein Arbeitgeber hat auch eine Gruppenunfallversicherung für seine Mitarbeiter. Sämtliche Unfallanzeigen muß der Arbeitgeber machen, weil der ja der Versicherungsnehmer ist. Bei mir ist das alles seinen normalen Weg gegangen, habe auch eine kl. Entschädigung bekommen. Als ich selbst mal bei der Versicherung anrief, sagte man mir, dass man mir keine Auskunftgeben kann sowie dass ich auch keinen Anspruch auf das Geld gegenüber dem Arbeitgeber habe. Dieser kann das Geld an den Verunfallten auskehren, kann es aber auch behalten um eigene Kosten zu decken (z. B. Lohnfortzahlung).
Mein Arbeitgeber war aber so fair mir die EUR 1.750,00 zu geben. Bei mir stand aber nichts davon im Arbeitsvertrag.
Kann sein dass du jetzt deinen Arbeitgeber an die Leine nehmen musst, wenn dir die Versicherung laut AV zusteht. Das kann dir bestimmt ein Anwalt verraten.
Du hast zwar von einem Autounfall geschrieben, aber nicht ob der Unfall mit deinem Arbeitgeber zusammenhängt, z. B Wegeunfall.
Die Unfallversicherung meines AG trägt nur bei Unfällen die mit der Firma in zusammenhang stehen.
Mach dich mal schlau darüber und berichte mal, interessiert mich wie es weitergeht.
Mit freundlichem Gruß
Jens
 
Hallo Leoni,

habe hier ein Urteil dazu gefunden.

Arbeitgeber muss Arbeitnehmer über Unfallpolice informieren
Erfurt - Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer über abgeschlossene Unfallversicherungen zu deren Gunsten informieren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: AZR 707/06).
Macht ein Arbeitnehmer Versicherungsansprüche auf Grund der fehlenden Kenntnis innerhalb der Fristen nicht geltend, so hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
In dem konkreten Fall hatte ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im März 2001 zu Gunsten seiner Beschäftigten eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Danach sollte allen Versicherten ein Direktanspruch auf die Leistungen zustehen. Die bei dem Steuerberater beschäftigte Klägerin erlitt bei einem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen, dass sie seitdem ein Pflegefall ist. Die zu ihren Betreuern bestellten Eltern erfuhren von dem Arbeitgeber erst später von der Unfallversicherung.
Die Versicherung lehnte die Zahlung der Invaliditätsentschädigung in Höhe von 149 000 Euro ab, weil diese nicht fristgerecht geltend gemacht worden war. In einem Rechtsstreit einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, der die Versicherung zur Zahlung von 80 000 Euro sowie den Wirtschaftsprüfer zur Zahlung von 69 000 Euro verpflichtete. Die obersten Arbeitsrichter bestätigten nun die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg, wonach der Wirtschaftsprüfer zahlen muss.
Das Bundesarbeitsgericht: www.bundesarbeitsgericht.de
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Jens

Mensch, dass war ja super klasse Du hast das extra raus gesucht, Klasse Ich bin ganz geschock ( POSITIV ) :D

Du weißt gar nicht wie Du mir geholfen hast! DANKE , 1000 DANK

Mein RA ist jetzt aus seinem Urlaub wieder da,mal gespannt was da jetzt mal raus kommt.

Ach , übrigens bei mir war es ein Wegeunfall Bin heute Frührentnerin :(
Aber ich lebe !

Wie geht es Dir heute ?

Schönen Abend und dickes Danke

Viele Grüße
LEONI;)
 
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