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Bin auf Zebrastreifen angefahren worden

zauberlinchen

Nutzer
Registriert seit
31 Okt. 2006
Beiträge
5
Hallo:)

Ich bin auf dem Zebrastreifen von Pkw angefahren worden.Fahrer, ein Pensionierter Polizeibeamter.
Wir hatten schon Kontakt,er sich sich tausendmal entschuldigt etc.
Er händigte mir die Schadensnummer für diesen Vorgang aus und meinte das mir Schmerzensgeld zustände.
100% Schuldanerkenntnis seinerseits liegt auch vor.
Vom Verkehrsunfalldienst weiss ich bereits (auch vom Fahrer selber),das es auch rechtliche Folgen für ihn haben wird.Geht also vors Gericht.
Nun aber zur privatrechtlichen Sache:
Verletzungen meinerseits: rechte Schulter:Schultereckgelenkszerrung(sehr schmerzhaft)Schädelprellung rechts,linkes Knie (riesen Bluterguss da wo er gegen gefahren ist) diverse Abschürfungen.
Wie verhalte ich mich bei Schmerzengeldforderungen?
Laut Versicherung ist ein Schreiben /Schadensbericht an mich unterwegs.
Muss ich einen Anwalt nehmen? Oder auf was muss ich achten?Gibt es da irgendwelche Richtlinien?
Kenne mich da nicht unbedingt aus*s..denn angefahren wird man nicht alle Tag;)
Bin für jeden Rat dankbar.

Lg aus Hannover

Manuela:)
 
Hallo Manuela,

herzlich Willkommen im Forum, auch wenn der Anlass nicht so erfreulich ist.

Du mußt nicht, aber Du solltest Dir einen Anwalt nehmen. Diesen bezahlt die gegnerische Versicherung. Deren Bestreben ist es sicher den Fall ohne und schnell zu erledigen. Lass Dich nicht überrumpeln. Für Dich steht erst einmal die Wiederherstellung Deiner Gesundheit im Fordergrund.
Wenn Du in den FAQ schaust, wirst Du schon einige Dinge finden. Wenn Du an die Versicherung schreibst, dann mache Dir immer Kopien. Ich würde bereits die Beantwortung des Schadensberichts mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen. Lass wirklich den Anwalt für Dich arbeiten. Da kann auch viel falsch gemacht werden.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für deine Antwort:))
Habe soeben meinen Anwalt kontaktiert.Denke ist wirklich besser.
Sind mir doch zuviele Stolperfallen im Antrag.
Gruss
Manuela
 
Hallo Manuela,

wenn Fragen sind, dann kannst Du Dich jederzeit wieder hier melden. ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Zauberlinchen, ich möchte Dir dringend raten der Empfehlung von Seenixe nur zum Teil zu folgen!!!Denn es ist natürlich richtig, das man sich so früh wie möglich einen versierten Rechtsanwalt suchen sollte, am besten einen Fachanwalt für Verkehrs- oder Versicherungsrecht.Es ist auch richtig das Du das schon mit der Beantwortung des Schreibens der gegnerischen Versicherung tun solltest.Es ist nicht richtig, das die gegnerische Versicherung Deine Anwaltskosten im aussergerichtlichen Tätigwerden trägt sondern vielmehr Deine Rechtschutzversicherung wenn Du eine haben solltest.Und dann ist noch ganz wichtig wenn Du Dich für einen Rechtsanwalt entschieden hast frage als aller erstes nach den Kosten.Schildere im Dein Anliegen und lass Dir eine schriftliche Kostenübersicht vom Anwalt erstellen, denn die Anwälte sind nicht verpflichtet Dir gegenüber zu erwähnen wieviel sie bekommen.Deine Anwaltskosten werden nur dann von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Du vor Gericht gehst und die Klage gewinnst, aber davon würde ich Dir abraten, denn Deine Verletzungen bzw bleibende Schäden sind ja zum Glück nicht so erheblich, das soll keineswegs heissen, das Du nicht verletzt warst, aber bei einem Verletzungsmuster so wie Du es davon getragen hast belaufen sich Schmerzensgelder auf 500,00-2500 €.Bei der Verpflichtung eines Rechtsanwaltes kannst Du auch eine Honorarvereinbarung treffen, wenn dieser lediglich im aussergerichtlichen Bereich tätig wird.Solltest Du alles beachten und Dich nicht scheuen dem Anwalt unmissverständlich zu verstehen geben das Du eine genaue Bezifferung der Kosten haben möchtest.Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen sprechen.Also viel Glück Dir und alles Gute!"!!
 
Hallo zauberlinchen,

bitte lass dich von folgenden Ausführungen nicht irritieren:

Es ist nicht richtig, das die gegnerische Versicherung Deine Anwaltskosten im aussergerichtlichen Tätigwerden trägt sondern vielmehr Deine Rechtschutzversicherung wenn Du eine haben solltest.
(...)
Deine Anwaltskosten werden nur dann von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Du vor Gericht gehst und die Klage gewinnst, (...)

Ich befürchte, dass hier einiges durcheinandergeworfen wurde.

Daher hier meine persönlichen Erfahrungen, die auch schon mehrfach durch andere Fälle bestätigt wurden:

1. Wenn definitiv feststeht, dass der Schädiger zu 100% Schuld hat, muss seine KFZ-Haftpflicht deine außergerichtlichen Anwaltskosten auch zu 100% übernehmen.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass du eine Teilschuld hast - sagen wir mal 20% - müßtest du auch für diesen Teilschuldanteil von 20% der Rechtsanwaltsgebühren aufkommen. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, kann bei dieser die anteilige Kostenübernahme beantragt werden.

2. Erst wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, mußt du bzw. deine Rechtsschutz für das Gerichtsverfahren in Vorleistung der eigenen Anwaltskosten treten.

Solltest du gewinnen, muß der Beklagte sämtliche Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten übernehmen.
Solltest du verlieren, mußt du bzw. deine Rechtsschutz sämtliche Anwalts- bzw. Gerichtskosten übernehmen.

Bitte lass dich nicht verunsichern, gehe aber auf jeden Fall zum Anwalt und lass dich beraten und unterstützen. Er wird dir auf deine Fragen hin auch sicherlich nochmals die Kostensituation in deinem konkreten Fall erläutern können.

Viele Grüße und viel Erfolg
Joker
 
Danke euch allen nochmals ganz herzlich:)
Habe mir nun grade überlegt,da ich eh nicht laufen kann (habe Termin verschoben-Anwalt-),das ich erstmal alles zur Versicherung schicke und falls da nichts positives rüberkommt (Der Fahrer des Wagens hat 100%Schuld anerkannt) immer noch meinen Anwalt konsultieren kann?!
Oder mach ich das dann auch falsch?Aber denke nicht?Muss ja die Schadensregulierung der Versicherung nicht ohne weiteres annehmen??
Man hat man da Schreiberei und*lauferei*

Wünsche euch nen netten tag;)

Manu
 
Hallo Zauberlinchen,

ich wurde auch schon mal angefahren, die ganze Geschichte habe ich meiner Anwältin übergeben. Dies ist jetzt schon 2 Jahre her und ich hatte bisher keine Kosten!!! Es läuft nichts über die Rechtschutz oder so. Alles wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Nur wenn es zu einem Zivielprozess kommt dann muss die Rechtschutzvers. einschalten.

Achte bitte darauf: Selbst wenn Du Schmerzengeld bekommst, dass der Fall nie abgeschlossen wird, da sonst die Vers. nie wieder für Folgeschäden aufkommt!!!!:)

Solltest Du noch Fragen haben kann ich Dir bestimmt noch weiterhelfen.

Bis dahin Gute Besserung
Gruß
moni
 
Danke nochmal an alle!!
Mein Vorgang läuft mittlerweile gut an.Mein Anwalt meint,erstmal abwarten.Einspruch können wir dann immer noch einlegen*lach*#
Na der wird hoffentlich ja wissen was er tut*g*

Wünsche euch was:O)
 
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