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bimalleoläre Sprunggelenkfraktur

Susanna

Nutzer
Registriert seit
13 März 2007
Beiträge
6
Durch einen Unfall durch Fremdverschulden vertritt mich ein Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit.Ich bin seitdem in Behandlung. Meine private Krankenkasse kommt im voraus für die Kosten auf. Nun habe ich von der Haftpflichtversicherung des Hundehalters eine Abfindungserklärung erhalten , die ich unterschreiben soll. Sie bieten mir eine hohe Schmerzensgeldsumme an. Mein Rechtsanwalt empfiehlt mir die Abfindungserklärung zu unterschreiben. Jedoch hat mich heute meine Krankenkasse total verunsichert. Sie möchte meinen Rechtsanwalt unbedingt sensibilisieren sich den Vertrag genau durchzulesen und zusätzlich im Vertrag einen Vermerk zu machen,dass sämtlichen Ansprüche für Vergangenheit und Zukunft ausgenommen aus Sozialversicherungsträger übergegangene Ansprüche damit abgefunden sind. Der Rechtsanwalt möchte dies nicht tun. Er ist der Meinung,dass lt. Paragraph 116 SG B 10 dies ausreichend ist. Nach Aussage des Sachbearbeiters der Krankenkasse treffe dies nur für die gesetzlichen Krankenkassen zu. Beide sind nicht bereit sich über diese Problematik auszutauschen. Wem soll ich nun vertrauen:confused:
 
Hallo,

Ansprüche der gesetzlichen Krankenkasse (und Dritter) mit abzufinden ist hirnrissig. Du weißt ja nicht was an Spätfolgen noch eintreten kann, geschweige was für Kosten damit verbunden sind.

Dein RA sollte dies in deinem Interesse mit berücksichtigen. Oder du setzt dich selbst mit der Versicherung darüber auseinander und bittest um dementsprechende Änderung des Abfindungsvertrages. Dadurch kann sich natürlich die Abfindungssumme verringern (dementsprechend auch die Gebühr die der RA für die Aushandlung des Vergleichs erhält).

Übrigens kann man auch Schmerzensgeld erhalten und die Versicherung weiter in der Pflicht behalten. Natürlich zahlt die Versicherung dann wesentlich weniger.

Habe selbst eine Sprunggelenksfraktur gehabt (Fuß ist mittlerweile versteift worden), bin in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeitsfähig und musste später umschulen. Alles Kosten die auf Grund des Unfalls entstanden sind. Und wenn du jetzt mit der Abfindungserklärung sämtliche Anspüche abtrittst bleibst du später (wahrscheinlich) auf Kosten sitzen.

Gruß Jens

PS: noch ein Tipp, solltest du dich abfinden lassen, soll dir die Versicherung das Geld direkt überweisen und nicht über das Anwaltskonto laufen. Das spart dir die Hebegebühr, die der Anwalt allein dafür bekommt, das Geld an dich weiterzuleiten. Das sind bei über EUR 10.000,00 0,25 % der Versicherungssumme + EUR 37,50 + 19 % Ust.
 
Hallo Jens
danke für Deine Ratschläge. Wollte heute mit meinem Rechtsanwalt über diese Problematik reden. Dieser gibt mir telefonisch keine Auskunft mehr und hat mir jetzt einen Termin für nächstes Jahr gegeben. Er ist sehr wahrscheinlich gekränkt über mein mangelndes Vertrauen ihm gegenüber. Zwei Sachbearbeiter der Krankenkasse erläuterten mir heute wieder, die Risiken die entsehen können,falls ich den Vertrag ohne diesen besagten Vermerk unterzeichnen werde. Sie meinten die Haftpflichtversicherung würden die entstandenen Behandlungskosten nicht mehr an sie zurückerstatten . So müsste ich mit meiner Abfindungssumme dafür aufkommen und würde am Ende dabei leer ausgehen. Auch würden sie bei einer später auftetenden Arthrose nicht mehr für die Behandlungskosten aufkommen,es sei denn ich könnte beweisen,dass sie nicht durch den Unfall entstanden ist. Die Haftpflichtversicherung hat bis heute noch keinen Cent an die Krankenkasse zurückerstattet,obwohl der Unfall schon 11/2 Jahre zurückliegt.Ich weiß nicht mehr weiter und werde zunächst bis zum nächsten Termin beim Rechtsanwalt abwarten . Sollte es zu keiner Einigung kommen, muß ich dann noch einen anderen Rechtsanwalt aufsuchen.
 
Hallo Susanna,

dem RA würde ich bei diesem Verhalten androhen, das Mandat zu kündigen.

Er steht mit dir in einem Dienstvertrag (grob gesehen bist du Arbeitgeber und RA ist dein Arbeitnehmer). Sollten dir Nachteile entstehen wenn du auf anraten des Anwalts die Abfindungssumme annimmst und hat dich der RA nicht über die Risiken (z. B. mit der Krankenkasse) aufgeklärt, gerät dieser selbst in die Haftung.

Es kann doch nicht so schwer sein, einen Satz in den Abfindungsvertrag hereinzunehmen, der aussagt, dass Ansprüche Dritter in diesem Vertrag nicht mit abgegolten sind.

Solltest du keine Rechtsschutzversicherung haben, achte darauf wer die Anwaltskosten zu tragen hat. Sonst bezahlst du den auch noch von der Abfindungssumme.

Gruß Jens
 
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