Durch einen Unfall durch Fremdverschulden vertritt mich ein Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit.Ich bin seitdem in Behandlung. Meine private Krankenkasse kommt im voraus für die Kosten auf. Nun habe ich von der Haftpflichtversicherung des Hundehalters eine Abfindungserklärung erhalten , die ich unterschreiben soll. Sie bieten mir eine hohe Schmerzensgeldsumme an. Mein Rechtsanwalt empfiehlt mir die Abfindungserklärung zu unterschreiben. Jedoch hat mich heute meine Krankenkasse total verunsichert. Sie möchte meinen Rechtsanwalt unbedingt sensibilisieren sich den Vertrag genau durchzulesen und zusätzlich im Vertrag einen Vermerk zu machen,dass sämtlichen Ansprüche für Vergangenheit und Zukunft ausgenommen aus Sozialversicherungsträger übergegangene Ansprüche damit abgefunden sind. Der Rechtsanwalt möchte dies nicht tun. Er ist der Meinung,dass lt. Paragraph 116 SG B 10 dies ausreichend ist. Nach Aussage des Sachbearbeiters der Krankenkasse treffe dies nur für die gesetzlichen Krankenkassen zu. Beide sind nicht bereit sich über diese Problematik auszutauschen. Wem soll ich nun vertrauen