Hallo,bin hier neu im Forum und brauche dringend Ratschläge. Am 25.06.2006 habe ich mir eine bimaleolläre Sprunggelenksfraktur zugezogen,da mich ein Hund umgeworfen hat. Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters kommt nun für den Schaden auf. Leider habe ich nun 2 verschiedene Gutachten erhalten, wobei das Gutachten des operrierenden Arztes mir nur äußerliche Schäden infolge der Narben bescheinigt. Lt. seiner Aussage sind keine Invaliditätsschäden vorhanden. Der Arzt, der mich im Anschluß behandelte bescheinigt mir eine dauernde oder teilweise Invalidität. Habe ich noch eine Anspruch auf einen neutralen Gutachter oder ist es sinnvoll noch einmal mit dem Arzt zu reden, der mich operierte?
Gruß Susanna
Gruß Susanna