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bimaleolläre Sprunggelenksrfaktur

Susanna

Nutzer
Registriert seit
13 März 2007
Beiträge
6
Hallo,bin hier neu im Forum und brauche dringend Ratschläge. Am 25.06.2006 habe ich mir eine bimaleolläre Sprunggelenksfraktur zugezogen,da mich ein Hund umgeworfen hat. Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters kommt nun für den Schaden auf. Leider habe ich nun 2 verschiedene Gutachten erhalten, wobei das Gutachten des operrierenden Arztes mir nur äußerliche Schäden infolge der Narben bescheinigt. Lt. seiner Aussage sind keine Invaliditätsschäden vorhanden. Der Arzt, der mich im Anschluß behandelte bescheinigt mir eine dauernde oder teilweise Invalidität. Habe ich noch eine Anspruch auf einen neutralen Gutachter oder ist es sinnvoll noch einmal mit dem Arzt zu reden, der mich operierte?
Gruß Susanna
 
Operateur u. GA in einer Person

Hallo liebe Susanna,

bevor Du (so wie ich seit meinem "S.O.S." von heute Morgen) gar keine Antwort bekommst, gebe ich Dir mal einen "Denkanstoß" und frage Dich: Würde der Operateur sein Werk schlechtschreiben ? Jeder Operateur ist i.d.R. mit seiner Behandlung BEFANGEN, wenn Du weißt, was ich meine.

Schöne Pfingsten noch.
Gibbus:cool:
 
Hallo Susanna,

wenn du gerichtlich vorgehst, beauftragt das Gericht einen "neutralen" Gutachter . Die alten Gutachten können zm Teil dann aber auch in das Urteil einfließen.

Das ganze dauert dann aber und ist kostenintesiv (je nach Streitwerthöhe, ggf. brauchst du dann auch einen Anwalt). Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Gruß Jens
 
Hallo Gibbus,
danke für Deinen Denkanstoß.Aber ich kann mir auch gut vorstellen,dass der Arzt,der mich operiert hat seine Kompetenz nur ins gute Licht stellen möchte. Aber dieses Gutachten wird besonders bewertet werden.
Aber was soll ich tun?
Auch Dir schöne Pfingsten!

Gruß Susanna
 
Hallo Jens,
die Angelegenheit ist schon vor Gericht,da es sich um eine Halterhaftpflichtsache handelt.Somit werden die RA Kosten von der Hundehaftpflichtsversicherung getragen.Mein RA sagte mir nur aufgrund des Gutachtens des Arztes der mich operierte sei nicht viel Schmerzensgeld zu erwarten.Der Krankenhausarzt bescheinigte mir nur äußerliche Spätfolgen wie Narben und keine Spätfolgen,obwohl ich immer noch Beschwerden habe.Ein zweites Gutachten eines Facharztes beinhaltete genau das Gegenteil.

Viele Grüße
Susanna
 
Hallo Susanna,

ich würde mir spontan das Gelenk unabhängig von Gutachten oder Verhandlung von einem guten Arzt anschauen lassen. Mir kommt etwas ganz anderes in Sinn: du musst vor allem schauen, dass das Gutachten des Operateurs negiert wird, weil Du gerade bei Brüchen des Sprunggelenks mit Spätfolgen wie Arthrose etc. rechnen musst. Was das bedeutet kannst Du Dir vielleicht ausmalen.....

LG, Cateye
 
Hallo Cateje,
danke für Deine Nachricht. Mein Rechtsanwalt will nun der Haftpflichtversicherung vorschlagen, dass sie sich einen Sachverständigen ihrer Wahl zu Begutachtung auswählen sollen. Dabei nennt er 2 Kliniken bei uns in der Nähe als Vorschlag. Außerdem weist er auch auf Folgeschäden wie z.b. einer Arthrose etc. hin und will deshalb einen entsprechenden Vorbehalt für die Zukunft vereinbaren. Sollte die Schmerzensgeldzahlung erhöht werden,könnte man für die Zukunft auf die Geltendmachung der Folgeschäden verzichten. Dies ist nun vorerst ein Entwurf meines Rechtsanwaltes und ich werde noch mit ihm darüber reden. Hoffe,dass die Sache noch für mich positiv endet.Es ist schon schlimm genug,dass man nach so einer Leidenszeit mit Folgeschäden (Narben und Beweglichkeitsprobleme) um Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen muss.
Liebe Grüße
Susanna
 
habe ende 2005einen motoradunfall gehabt.habe dabei wadenbein schienbein und sprunggelenkfraktur erlitten habe schon einige gutachten hinter mir. folgt ein erneutes gutachten bei dr. med. tiling in köln-mehrheim.wem ist dieser arzt bekannt?
 
Hallo Susanna,

einen Tipp , lass dich nicht abfinden. Dann hast du keine Möglichkeiten mehr, Folgeschäden geltend zu machen. Eine Arthrose kann bis zur Versteifung des Gelenks führen, falsches Gehen (sog. Entlastungslaufen weil die Schmerzen dabei geringer sind) kann zu Knie- und Hüftschäden führen. Das ist jetzt noch nicht absehbar, kann aber kommen.

Du hast doch Zeit. Schäden an Körper und Gesundheit verjähren erst nach 30 Jahren (§ 199 (2) BGB). Bis dahin kannst du sämtliche Ansprüche geltend machen.

Gruß Jens
 
hallo, natürlich hast du anspruch auf eine weitere ärztliche stellungnahme - wichtig, weil hier ganz erheblich unterschiedliche einstufungen und beruteilungen erfolgen.
ein chirurg wird niemals zugeben, dass seine arbeit folgeschäden zuläßt.
habe gerade genau die gleiche angelegenheit und werde mindestens noch 2 weitere meinungen bzw. einschätzungen eihohlen....
auf jeden fall empfehlenswert

LG
daexx
 
OSG und Folgen

hu ihrs,
weiss nicht genau ob das hier rein.passt, jedoch.-... will nicht alleine sein,.OSG Fraktur...mit 3 -4 gradigem K-Schaden... ich lahme noch nach 8 Monaten...
 
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