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BGH-Urteil zu widersprüchlichen Gutachten

Hallo Pussi,

keinesfalls wollte ich dich runterziehen, richtig ist , ich wollte versuchen dich aufzubauen.

Bitte erkläre mir mal zu vorliegendem Fall deinen Problemlöser.

Für mich Wahrlich ein fast unmögliches unterfangen, egal von welchen Blickwinkel die Angelegenheit geprüft und betrachtet wird.


Alleine eine beabsichtigte Regressklage gegen den Anwalt ist eine Hürde bei vorliegendem Fall welche bei mir die größte Sorge weckt Pussi.

Die Voraussetzungen -Beweise - Fristversäumnisse und Prozessrisiko würden mir das Blut in deinem Fall gefrieren lassen.

Bitte betrachte das ganze Realistisch, und find erstmal einen Advokaten der deinem RA soweit ich hörte Prof. ist bei der Sachlage ans li Bein pink..lt.

Manchmal ist auch dies keine schlechte Lösung Pussi

nachdem nun das kind im brunnen liegt, muss ich mir was einfallen lassen.
vor lauter gedanken bin ich tatenlos.


Gedanken kosten nichts und sind hilfreich.

vg natascha
 
hallo, natascha,

ich weiss ja, dass du mich ermunterst.

leider beginnt der tanz mit einem wirklich bissfesten anwalt.

sollte jemand einen solchen kennen, her damit!

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

also RA Bossi aus München war ja richtig bissfest. lies seine Bücher und Veröffentlichung ,danach gefriert Dir das Blut in den Adern.

Kopf hoch Mädel, mit genügend Telefongeld findet man vieleicht einen in Amerika,die haben eine andere Einstellung zu Ihren Job.

Will bedeuten,die vertreten deine Interessen gegen Kohle.

Deutsche Anwälte und Prozessordung und Unwegbarkeiten der Justiz sind da anders gelagert.

Vieleicht kannste über die den bissigen finden

http://www.aboutus.org/Inkasso-Team-Moskau.com

vg natascha
 
hallo, natascha

dein link lässt sich nicht öffnen.

habe gerade im thread: verfassungsbeschwerde gelesen.

was meinst du, könnte ich damit was machen?
wie ich gelesen habe, braucht man keinen anwalt dafür.

da brauche ich nicht nur meine 7 geislein beieinander, sondern deine auch noch.
wäre das eine möglichkeit?

lg
pussi
 
Hallo Pussi,

also deinen Fall vors Verfassungsgericht zu bringen ist unnötig und zwecklos.

Da ist eine andere Gerichtsbarkeit gefragt,wenn überhaupt.

Also bei mir funzt der link, im link gibt es Inkassobüros welche bei Prüfung des Prozessrisikos evt. für Dich tätig werden würden.

Aber bitte zähl vorher die 7 Zwerge durch, damit keiner fehlt. Meine Geislein gebe ich nicht aus der Hand, also scheidet die Möglichkeit aus sorry und grins.

vg natascha
 
... es gibt ein bgh-urteil, das bestätigt, dass eine einwendung, die ans falsche gericht gesendet wurde,
an die richtige adresse gesendet werden muss.
wenn ich nur wüsste, wo das wieder rumfliegt.
furchbar.

Das sollte Dir ein Anwalt (Verwaltungsrecht?) sagen/beschaffen können.

Bzgl. Deiner Fristen:
Möglicherweise wäre noch ein Ansatzpunkt der, dass Du herausfindets zu welchen Aspekten die Frist erst zu laufen begann, als Du Kenntniss von etwas erlangt hast. Möglicherweise gibt es unter diesem Gesichtspunkt etwas, was Dir helfen kann.
Besprech das mal mit einem Anwalt.

Aber nun nicht mehr so lange warten, gell.

Grüße
oohpss
 
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