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BGH-Urteil: Verneinung von Verletzungsfolgen wegen einer Begehrensneurose

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

am 10.07.2012 hat der 6. Senat des BGH entschieden, dass Folgeschäden einer Unfallverletzung (hier:HWS-Distorsion) wegen einer Begehrensneurose nicht anzuerkennen sind, wenn die Beschwerden durch eine neurotische Fehlhaltung geprägt sind.

Soweit so gut und auch nachvollziehbar, dass Behrensneurosen nicht entschädigt werden (sollen), befasst man sich jedoch mit dem Volltext des Urteils stellt sich zumindest mir die Frage, ob die Begehrensneurose nicht doch von einem Sachverständigen festgestellt wurde, der den Theorien der Versicherungsmedizin nahe steht :eek:

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,


vielen Dank für dieses Urteil.

Deine Einwände trage ich mit - man darf Bedenken bzgl. der gutachterlichen Feststellung einer Begehrensneurose haben.
...und ich sehe eine weitere Gefahr. Dieses Urteil wird Wasser auf die Mühlen derer sein, die rechtmäßige Ansprüche von Patienten mit erlittener HWS-Distorsion ablehnen wollen. Wir alle wissen, dass man uns HWS-Verletzte immer wieder versucht auf die Psycho-Schiene zu schieben. Tja...und jetzt wird vorgemacht, wie es erfolgreich gehen kann und allseits bekannte Gutachter werden sich daran ein Beispiel nehmen...


Viele Grüße
sachsblau....etwas besorgt
 
Ich finde allein schon das Wort "Begehrensneurose" zutiefst menschenverachtend, unglaublich, dass sowas 2012 noch Rechtens sein kann:-(
 
Mit ablenken Gutachtencodierungen zur Stigmatisierung der Schadensersatzantragsteller

Hallo Joker,

...befasst man sich jedoch mit dem Volltext des
Urteils stellt sich zumindest mir die Frage, ob die Begehrensneurose nicht doch von einem Sachverständigen festgestellt wurde, der den Theorien der Versicherungsmedizin nahe steht :eek:

Mir erscheint das auch zu dem System der Schadensentsorgung zu gehören.

Ich habe nur zu einem speziellen Punkt in der Urteilsbegründung eine Anmerkung:
Zum BGH Urteil Begehrensneurose von 2012:

Seite 12 Punkt 21! (Wendepunkt in der Begründung)
3. Auch die weiteren Rügen, mit denen sich die Revision gegen die Ab-lehnung des Zurechnungszusammenhangs wendet, greifen nicht durch.
a) Entgegen der Ansicht der Revision kann der Zurechnungszusammen-hang für später eingetretene Folgeschäden auch dann verneint werden, wenn sie sich aus Beschwerden entwickelt haben, die zunächst überwiegend dem Unfallgeschehen zuzurechnen sind, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt - einem nicht ungewöhnlichen Verlauf entsprechend - wesentlich durch eine Begehrenshaltung geprägt sind.“

Wenn steht: „greifen nicht durch“, dann ist immer rein subjektive Meinung im Spiel kontra Neutralität.

Zu dem zitierten Palandt (S.13 oben), siehe wikipedia:
" Nach der "Machtergreifung" und aus Anlass seiner bevorstehenden Berufung zu herausgehobenen staatlichen Funktionen wandte Palandt sich dem Nationalsozialismus zu: am 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei. Seit dem 1. Juni 1933 war er Vizepräsident, im Dezember 1933 wurde er Präsident des Preußischen Landesprüfungsamtes, 1934 wurde er von Roland Freisler zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium ernannt und war damit einer der einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs“

Haben wir tatsächlich keine Juristen aus menschenachtenden Kreisen, die zitiert werden könnten? (Das wäre wohl mit den konstanten Prozessparteien nicht vereinbar:rolleyes:)

Seite 14 Punkt 25:
Da steht: „..das Berufungsgericht die Haftung für die ab dem zweiten Jahr nach dem Unfall bestehenden Beschwerden in vollem Umfang verneint hat, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden

Um welche Beschwerden auf Grund welcher konkreten Verletzungen geht es?
Wurden überhaupt konkret die Verletzungen aus dem Unfall dokumentiert oder wurde nur pauschal von einem Schleudertrauma oder HWS-Distorsion gebabbelt? Aus solchen Pseudodiagnosen kann natürlich keine Verletzung selektiert sein. Das ist phi mal Daumen-Dokumentation mit dem Vorsatz, die Beschwerden dann ab einem bestimmten Zeitpunkt als ausgeheilt zu behaupten – egal ob es zutrifft oder nicht.

„rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts“, wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich vor Lachen in die Hose pieseln.

Wie ich, zuRecht, in meinem Beitrag in „Codierung der Gutachten“ (siehe unter Umfrage http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10223) schon darauf hinwies, dass eine Codierung bezüglich Simulation bzw. Begehrensneurose (das eine ergibt das andere) im Gutachten das Gericht dies als Überzeugungshilfe aufnimmt. Der eingeklagte Sachverhalt wird dann nicht mehr neutral geprüft, sondern mit oberflächlich verbalem Hinwegwischen wird die Klage auf Schadensersatz o.ä. zurückgewiesen. Das bestätigt der Punkt 25 hier im BGH-Urteil (Seite 15 oben).

Deshalb, niemals solche Codierung im Gutachten dulden, besonders wenn es in der Luft hängt ohne zutreffende Begründung und der eigentliche Sachverhalt mit den Unfallverletzungsbeschwerden voll übergangen oder abgewertet wird, wie das auch in dem BGH-Urteil vorgeführt wird.

Nicht nur dass Palandt hier zitiert wird, stört mich (Übelkeitserregung), sondern auch die Art des Umgangs mit den Schadensersatzklagenden Unfallverletzten wird in dem Urteil wird auf das Niveau zu Palandt‘s Zeiten reduziert. Da hilft auch nicht, dass die Begründung im Urteil vorher schleimend um Verständnis warb, für das Urteil.

Übrigens habe ich solchen Richterspruch früher oder später (war früher)erwartet, nachdem Präsidiumswechsel - die Tübinger Philosophie schlägt sich im Denken in Karlsruhe nieder.

Gruß Ariel

Gefunden:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/BGHFehlverarbeitung1.php
BGH v. 26.01.1999: Der Schädiger muss auch für Folgen einer Fehlverarbeitung des schädigenden Ereignisse seitens des Geschädigten einstehen.

Der BGH (Urteil vom 26.01.1999 - VI ZR 374/97)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gedankenhaftung (Neurose) ist eine Unfallschadensfolge, auch wenn Gedanken am

Schadens-Ersatz haften und menschenverächtlich als Begehrensneurose spekulativ diffamiert werden. => Benachteiligung eines Geschädigten wegen seiner Krankheit/Behinderung.

Hallo zusammen,

Ich möchte nochmal tiefergehend auf diesen Punkt eingehen:

Seite 12 Punkt 21! (Wendepunkt in der Begründung)
3. Auch die weiteren Rügen, mit denen sich die Revision gegen die Ab-lehnung des Zurechnungszusammenhangs wendet, greifen nicht durch.
a) Entgegen der Ansicht der Revision kann der Zurechnungszusammen-hang für später eingetretene Folgeschäden auch dann verneint werden, wenn sie sich aus Beschwerden entwickelt haben, die zunächst überwiegend dem Unfallgeschehen zuzurechnen sind, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt - einem nicht ungewöhnlichen Verlauf entsprechend - wesentlich durch eine Begehrenshaltung geprägt sind.“



Was sind "später eingetretene Folgeschäden" bei HWS-Distorsion, die erhebliche Beschwerden hervorrufen?

Zunächst -> HWS-Distorsion ist keine Verletzungsdiagnose, sondern ein Unfallmodus, der den Körper - wie auch immer - verletzt.
Das ist wesentlich!

Weiter:
"Später eingetretene Folgeschäden"?
Was kann man sich darunter vorstellen?

Wird zum Beispiel bei einem Unfallmodus Schleudertrauma an der HWS ein oder mehrere unterschiedliche Nerven lädiert, wegen "kleinen" Dislokation(en) der HWK, und/oder wegen Pressur der Arterien vertebralis, dann sind das organische Verletzungen. Die ersten Beschwerden hieraus werden als Befindlichkeitsstörungen abgewertet.

Allerdings folgen aus diesen Läsionen und/oder Pressuren regelrechte Schädigungen der Erfolgsorgane, die diese lädierten Gefäße versorgen müssten.
Zuerst gibt es dabei auch Beschwerden, die von den Untersuchern als Befindlichkeitsstörungen abgewertet werden, weil man eine Nerven oder Gefäßlädierung nicht sofort zu erkennen braucht, denn die Erfolgsorgane sind ja "noch" gesund und ohne Schäden, lediglich die Funktion ist gestört.

Mit der Zeit entwickelt sich aber aus den Funktionsstörungen Organabbau in dem betreffenden Bereich. Die Muskulatur, die anfangs immer nur schmerzte (Schmerzen sieht der Untersucher nicht), wird wegen der mangelnden Versorgung schwächer, schmerzend schwächer. "Später eingetretene Folgebeschwerden". Daraus folgen Folgebeschwerden - zusätzlich auch psychisch, weil man selbst als Geschädigter statt einer Besserung, die einem immer versprochen wurde, nun gegenteilig verläuft. Das ist absolut kein "ungewöhnlicher Verlauf", sondern ein ganz natürlicher Abbau-Vorgang.

Je nachdem die Versorgung rings um den Schädigungsbereich noch versorgt wird und gut funktioniert, so wird der geschädigte Bereich mit bewegt und der Abbau wird entsprechend langsamer sichtbar.
Tatsache ist jedoch, dass ein Organbereich, der unterversorgt ist mit Gefäßfunktion und Stoffwechsel, der wird über kurz oder lang "schwindsüchtig". An den Händen gibt es richtige Eindellungen in den kleinen Handmuskeln, an den Fingerkuppen, Beinen, Schultern, Rückenmuskeln, je nachdem.

Also bilden sich "später eingetretene Folgeschäden", die dann von den Versicherungsgutachtern nicht mehr dem Unfall zugeordnet werden - obwohl sie direkt in Folge der Unfallverletzung sind - nur eben wegen der Verletzungsart nicht adhoc wie eine Wunde oder Fraktur erkennbar sind und deshalb geschickt von den Versicherungsnahen Gutachtern verschwiegen werden, später als Unfallfolge abgestritten werden.

Besteht jedoch der Betroffene, weil er ja den gesamten Verlauf ununterbrochen erlebt hat, darauf, dass dieser Körperabbau entschädigt werde, so dichtet man ihm eine Begehrensneurose oder Konversionsneurose an.

Nach meiner Meinung ist das an Menschenverachtung durch Medizinern kaum mehr zu überbieten, denn es sind ja Mediziner, die wohl wissend sind, dass sie vorsätzlich falsch/manipulierend diagnostizieren.

Dass die BGH-Richter nun diese menschenverachtende Manipuliererei nun in ihre Überzeugungsbildung aufnehmen, das ist eine Schande für die deutsche Rechtsprechung. Hier wird das Recht auf Gehör gravierend verletzt, weil man einer Spekulation über Begehrensneurose mehr Gehör schenkt, als den Unfallverletzungsdokumentationen.

Es muss zu verstehen sein, dass ein gesunder Mensch, der einen tollen Beruf hat, durch eine unverschuldeten Unfall körperlich und mental so aus dem Gleis geworfen ist, alles verliert was das Leben lebenswert macht, natürlich an Schadensersatz denkt und den haben will, das ist doch nur zu verständlich. Die Begehrenshaltung entwickelt sich doch erst deshalb zunehmend, je mehr das Unfallopfer erfahren muss, dass man seine Unfallverletzungen nicht ernst nimmt, und um den Schadensersatz bangen muss, wie es sich aus dem BGH-Urteil ergibt. Deswegen ist es nicht gerechtfertigt, die Folgebeschwerden aus den Unfallverletzungen (die gravierend sein können) zu ignorieren und die Begehrenshaltung nach Schadensersatz als Ausschlusskriterium für Schadensersatz an die Stelle zu rücken.

Ich halte es für angebracht, diese Sachverständigen (und Richter) unter die Lupe zu nehmen, die solche Manipulationen der GA durchziehen zum Schaden der Unfallgeschädigten und zur Erfolgssicherung der Versicherer. (Grundsatzverstoß: Ein Arzt hat dem Patienten nicht zu schaden)

Man kann doch Beschwerden haben und gleichzeitig seinen Schaden ersetzt haben wollen, das widerspricht sich doch nicht. Das ist doch der Grund, warum ich eine Klage überhaupt anstrenge. Wenn ich kein Begehren nach Schadensersatz hätte, dann würde ich doch niemals mich diesen entwürdigenden Gutachten und Prozessverfahren unterwerfen, leidet man als Geschädigter schon genug durch die Verletzungsbeschwerden.

Dass man ein Schadensersatzantragverfahren durchzieht, dafür ist man doch nicht zu benachteiligen. Es zeigt eher eine Psycho-Störung, wenn Gedankenhaftung wegen eines unschuldig erlittenen Schadens auftritt. Diese Gedankenhaftung (Neurose) ist eine Folge der Unfallverletzung.

GG Art 3 ABS 3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung/Gebrechen benachteiligt werden". Und GG 1 Abs 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." HAHAHA, diese Urteilsbegründung hat sich die Verletzung dieser Rechtsgesetze auf die Fahne geschrieben.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

du hast ja sooo Recht mit allem, was Du hier schreibst und wie Du es darlegst. Danke für diesen Beitrag.
Ein Vorwurf der Begehrensneurose steht für mich auf der gleichen Stufe, wie die Unterstellung, mit beweisbaren Verletzungen ein Simulant zu sein.


Allerdings, und da liegt der Hase im Pfeffer, gibt es die sog. Rentenneurose in der Psychologie ja wirklich. Das Begehren nach irgend etwas unterhält dann die Schmerzen bzw. sonstigen Beschwerden.

"Rentenneurose: Bei der Rentenneurose wurzelt die psychische Fehlleistung in einer anderen Art der Fehlverarbeitung. Das Unfallgeschehen wird, wie der BGH einmal ausgeführt hat, zum Anlass genommen, in körperliche Beschwerden zu flüchten. Hieraus resultiert dann eine durch Begehrensvorstellungen geprägte Verweigerungshaltung gegenüber dem Erwerbsleben."
http://www.david-ev.de/literatur/Schleudertrauma_AuszugRecht.pdf

Und wenn es schon so "passende" Dinge für die Versicherungswirtschaft gibt, dann werden diese natürlich auch genutzt....natürlich nicht fachlich qualifiziert untersucht und begutachtet, sondern unterstellt...die Psychologie als solche, gibt das ja auch prima her...

Beste Grüße
sachsblau
 
Psychiatrie ist keine Wissenschaft

... Rentenneurose: Bei der Rentenneurose wurzelt die psychische Fehlleistung in einer anderen Art der Fehlverarbeitung. ...
Hallo sachsblau,
was soll den eine "psychische Fehlleistung" sein?
Zeige mir eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung, die dies feststellen konnte.
Auch hier haben dies Psychodocs sich selbst etwas ausgedacht um ihr Weltbild aufzubauen.
Die Überzeugung, dass die Welt eine Scheibe ist, hielt auch ein paar hundert Jahre.

Es ist ein Armutszeugnis der Wissenschaften, dass die Psychiatrie als eine Wissenschaft anerkannt ist.

Grüße
oohpss
 
:mad::mad::mad:
Jedem dieser Ba.dit.n so ein Tag wie ich heute habe b.z.w.hatte!
Und das geht schon seit dem Tag meines Ungfalls so!
Und wer hier was erschwindeln will,sind nicht die Leute die nach einem eindeutigen Unfallschäden(den andere verschuldet haben) so leben müßen wie ich das seit sechs Jahren leben muß.Und auch viele andere hier im Forum sind genau,von diesen für unsere Gesellschaft untragbaren menschlichen Verhaltensweisen(human?) von solchen Instutionen "noch getreten worden und werden weiter getretten"(man kann`s auch schikanieren nennen)!
Und das auch mit der Unterstützung von Gesetztgebern und Gesetzesausführenden.
Diese Wissenschaft(?) die die betreiben heist sich reicher und mächtiger zu machen.Die sind schon soweit,daß sie Naturgesetze in Frage stellen!Oder gar neue in die Welt setzen,die für ein normal denkende Menschen nicht nach voll ziehbar sind .Wenn man mit Geld die richtigen Leute unterstützt,muß doch auch was zurück kommen?
Klappt doch oder?
Das ist meine Meinung und die muß nicht richtig sein!
Gruß Mute
P.S.Falls sich jemand betroffen fühlt der das liest,sollte er darüber nachdenken was um ihn herum passiert!

Noch was:
Das einzige was ich begehre ist,daß mein leben wieder lebenswerter wird!
 
Hallo oohpss,

ich habe nicht behauptet, dass die Psychologie eine Wissenschaft sei. Das würde mir ganz sicher nichtmal im Traum einfallen.
Ich habe mir lediglich erlaubt darauf zu verweisen, woher der Begriff der Rentenneurose stammt, was er bedeutet und dass genau eine solche Unterstellungsmöglichkeit den Medizinern und Versicherungen gerade recht kommt, um berechtigte Ansprüche auf die Art abbügeln zu wollen.


Hallo Mute,

ich habe keine Ahnung, weshalb genau das von den Medizinern nicht gesehen wird - uns geht es in erster Linie nur darum, dass alles dafür getan wird, unsere Gesundheit soweit es möglich ist, wiederzuerlangen /wiederherzustellen. Wir wollen, dass alle unsere Beschwerden rechtzeitig, umfassend und fachlich korrekt abgeklärt werden und wir anschließend diejenigen Behandlungen erhalten, die notwendig sind, den bestmöglichsten Gesundheitszustand zu erreichen und auch zu halten. Mehr ist es nicht, was wir wollen. Gesundheit lässt sich nicht mit Geld aufwiegen und jeder hier würde auf alles Geld liebend gern verzichten, wenn er nur seine Gesundheit und sein früheres Leben zurückbekommen würde.

Aber, und das ist genau das was Ariel schon schrieb, wenn sich schlussendlich jedoch herausstellen sollte, dass gesundheitliche Schäden (egal ob physisch oder psychisch) auf Dauer bestehen bleiben, dass diese dann auch eine Entschädigung erfahren müssen. Dabei will sich auch ganz bestimmt niemand von uns bereichern. Nein, uns geht es lediglich darum, dass wir selbst und ggf. unsere Familien in ihrer Existenz abgesichert sind und wir alle erforderlichen Behandlungen und Hilfsmittel bekommen, die notwendig sind.
Nicht mehr und auch nicht weniger.
Leider gibt das dieser Sozialstaat augenscheinlich nicht her, nicht ohne Kampf darum...


Allen einen hoffentlich guten Sonntag.
Viele Grüße
sachsblau
 
Der BGH favorisiert die Hybris der pseudowiss Versicherungs-Psychiatrie zur Leitfigur

Hallo sachsblau, Hallo oohpss,

Ich sehe das wie oohpss.

Ein Vorwurf der Begehrensneurose steht für mich auf der gleichen Stufe, wie die Unterstellung, mit beweisbaren Verletzungen ein Simulant zu sein.
Da sind wir uns (betroffene) wohl alle einig.
Das Mittel, Simulationsunterstellung, dient dem Zweck der Schadensersatzpflicht-Entsorgung.

Um einen Begehrensneurose zu begründen muss es ja vorher die Simulationsunterstellung von Beschwerden geben und umgekehrt, egal wie das dann jeweils formuliert wird. "Ein Spiegel schwebt an der Wand, wenn man ihn nicht mit einem Nagel festmacht". -> „Das dem Tatrichter in § 287 ZPO eingeräumte Ermessen darf nicht „in der Luft schweben“ (BGH Urteil vom 15.3.1988).

Die Gedanken zu diffamierenden und von der Sache ablenkenden Unterstellungen stammen aus der aktiven Zeit Palandt's (siehe oben), wurden in seinen Werken konserviert und bis heute weiterverarbeitet. Von alten Juristen in Treue und Befehlsempfängerhaltung akzeptiert und von den neuen Juristen unreflektiert phlegmatisch hingenommen. Will man Karriere machen, dann widerspricht man nicht den alten Überlieferungen, das ist bei Ideologien üblich. Nur ja nicht drüber nachdenken, nur ja keinen eigenen Verstand aufbringen, denn dazu fehlt sowieso der Mut, ihn zu benützen.

... gibt es die sog. Rentenneurose in der Psychologie ja wirklich.
Wirklich?
Und wer hat‘s erfunden?
Ein System der Schadensersatzpflicht-Entsorgung wäre nicht so erfolgreich, hätte es nicht seine eigenen Gesetze und seine eigenen Richter, um diese Gesetze zu benutzen.

Damit es etwas "wirklich" gibt, muss es wissenschaftlich nachgewiesen sein. Ich betone, wissenschaftlich und nicht pseudowissenschaftlich. Pseudowissenschaft zeichnet sich von Wissenschaft ab, indem es immer subjektiv und spekulativ sein "Wissen" aufstellt.

Ich möchte hier nur mal einen (von mehreren möglichen) kleinen Hinweis einbringen: Beschwerden, die eine Bursitis macht, sind doch glaubwürdig, oder nicht?

Also, wenn sich jemand die Schulter oder Ellenbogen attackiert, dann gibt es (kann) die später auftauchenden Folgebeschwerden einer Bursitis (Schleimbeutelentzündung u.a.). Diese kann anhand der Beschwerdevorträge meist diagnostiziert werden von Ärzten, die Ahnung von anatomischen und physiologischen Verhältnissein in Gelenkgeweben haben und Erfahrung in der Untersuchung/Befunderhebung.

Nun ist es jedoch so, dass es im Kopfgelenk mehrere Schleimbeutel gibt, weil das Kopfgelenk ein Gelenksystem ist. Es treffen also mehrere unterschiedliche Gewebeschichten aufeinander, die, je nachdem wie sie nach einer Traktur wie z.B. HWS-Distorsion so oder anders, diffuse Beschwerden machen, aber immer schmerzhaft.
Das sind chronische Schmerzen, weil es nur wenige Ärzte gibt, die diese Kenntnis in ihrer Befunderhebung überhaupt feststellen wollen und wenn, dann immer zu spät (bei Versicherungsmedizinern habe ich das noch nie festgestellt).

Nun hat also der Geschädigte chronische Schmerzen, die Vers.-Ärzte weigern sich die Befunde zu dokumentieren, bzw. verweigern den ärztlichen Nachweis des Schmerzbefundes, der Schmerz sei demnach eine Simulation und dann ist der Geschädigte zum Abschuss freigestellt, ihm eine Begehrensneurose zu unterstellen. Die Schmerzen sind präsent, mit ihnen der Psychostress und nicht eine Begehrensneurose unterhält die existenten unfallkausalen Schmerzen.

Wie gelingt das, dass solche oder andere später auftauchenden Folgebeschwerden, die ausschließlich der Unfallverletzung zugerechnet werden müssen, unberücksichtigt bleiben => also eine Verletzung des Rechts auf Berücksichtigung der individuellen Situation darstellen?

Es gelingt mit der Vertuschung von Unfallverletzungen durch Pauschaldiagnose, wie HWS-Distorsion/Schleudertrauma, die selbst keine Verletzungsdiagnose aufzeigt, sondern unter dieser Pauschaldiagnose dem Geschädigten einige Befindlichkeitsstörungen erlaubt sind, aber nur für einen bestimmten streng vorgeschrieben Zeitraum.

Glücklich der Richter, der jede Befunddokumentation, die sogar auf eine mögliche chronifizierte Bursitis hinweisen, übergehen kann und den Sachvortrag des Klägers nicht mehr zu beurteilen braucht, weil ja der Kläger angeblich mit einer Begehrensneurose seine Schmerzen unterhält.
Der Richter kann sofort, auch wenn nur vage der Verdacht für Begehrensdiagnose auftaucht, sofort alles andere Ignorieren, das bedingt seine ZPO § 287! Genau dafür hat er ja den Sachverständigen aus der Psychiatrie aufgerufen und nicht einen aus der Manuellen Medizin, die solche Verletzungsfolgen ohne weiteres nachweisen könnten. Richter müssen nicht begründen warum sie dem pseudomedizinischen Fach den Vorzug vor dem wissenschaftlich medizinischen Fach geben.

Ich zweifle am Verstand von jedem, der dieser Geschädigten benachteiligenden pseudomedizinischen „Logik“ folgt.
Bei Medizinern, die bekanntlich auch nicht davor zurückschrecken Krankenakten zu fälschen nur um mehr Geld für ein Spenderorgan zu erhaschen, Krankenakten verschwinden lassen, RÖ unkenntlich machen um Fehldiagnosen zu vertuschen, Dokumente vernichten, lieber unangemessen länger Dienst am Stück tun als zu wenig Geld zu verdienen …, ist mir das nicht verwunderlich. Jedoch bei Juristen, die dem Recht und Gesetz verschrieben sind, ebenso unseren Menschenrechten, ist es einen absolute Schande, sich einseitig dem Gott der Ökonomie zu verpflichten.

Deshalb:
Das Begehren nach irgend etwas unterhält dann die Schmerzen bzw. sonstigen Beschwerden.
Überlege Dir diesen Satz gewissenhaft nochmal in aller Ruhe.

Wissenschaftlich gebildete Mediziner in Anatomie und Physiologie, sowie den dazugehörigen neurospezifischen Feinheiten in ihren jeweiligen Fachgebieten, die können gut zwischen realem Schmerz und nur behaupteten Schmerz unterscheiden. Dazu benötigen sie keine Psychiater.

Allerdings wissen sie, sie sind auch nicht Alleswisser, weil es immer noch viel gibt, was erst noch erforscht werden muss. Im Gegensatz dazu wissen die Pseudowissenschaftler aber immer alles genau und unumstößlich. Diese selbstverherrlichende Hybris macht sie schon zu Scharlatanen. Und immer bringen sie Floskeln daher, mit denen sie ihre wissenschaftlichen Kollegen vom Gericht, auf Basis der Verletzung des rechtlichen Gehörs, ausschalten lassen.

Ein seriöser Mediziner ist sich seines begrenzten Wissens sicher, weil sein Wissen immer nur dem jeweiligen Wissenstand entsprechen kann.
Pseudowissenschaftler haben dagegen immer die Hybris, ihre spekulativ subjektiven Eindrücke als wissenschaftliches NonPlusUltra zu verkaufen. Und je besser sie in der Psychowerbung geschult sind, z.B. mit Standardsätzen, je mehr wird ihnen geglaubt.

Z.B.: "kein Krankheitswert"!
Welcher Richter, der eine Schadensersatzklage lieber abweisen möchte, weil ihm der Öko-Auftrag im Genick drückt (oder sein eigenes ökonomisches Begehren), sehnt sich nicht nach dieser spekulativen Unterstellungs-Behauptung. Das ist wie bei Pilatus, der nicht wusste, was er machen sollte, von der Aussage des einen nichts verstand und überglücklich die Volksverhetzer vernahm, weil deren Hetze lauter war als die Aussagen der Verteidiger. Er war hin und hergerissen, hatte einen Auftrag im Hintergrund, den er - auch gegen sein Gewissen - zu erfüllen hatte.
Die Hetzer schrien, der begehrt ein Königreich! Was auch immer damit gemeint war/ist, "begehren" ist für jeden Richter ein Schlupfloch, um aus der Sachermittlung ökonomisch hinauszuschlüpfen.

"Rentenneurose: Bei der Rentenneurose wurzelt die psychische Fehlleistung in einer anderen Art der Fehlverarbeitung. Das Unfallgeschehen wird, wie der BGH einmal ausgeführt hat, zum Anlass genommen, in körperliche Beschwerden zu flüchten. Hieraus resultiert dann eine durch Begehrensvorstellungen geprägte Verweigerungshaltung gegenüber dem Erwerbsleben."
Und mit welchen Beweisen hat das Gericht das dann begründet?

Mit "Beweisen" aus der pseudowissenschaftlichen Psychiatrie:
Behauptungen, spekulativ, subjektiv, nie bewiesen und immer auf dem Boden der Pseudowissenschaft entsprossen. Immer als Ablenkungstaktik von den vorhandenen ärztlichen Befundnachweisen. Zeig mir in einem einzigen Urteil mit Begehrensneurose, dass ich Unrecht hätte.

Es wird als willkommener Anlass genommen, alle vorgelegten Beweise zu ignorieren, also spekulative Behauptungen werden den Beweisen, ärztlichen Nachweisen und Dokumenten vorgezogen.
Was soll da, bitte, neutral sein? Wo soll da dieselbe Augenhöhe sein?

Gegen subjektiv spekulative Unterstellungen ist jeder machtlos, solange das als wissenschaftliche Objektivität gewertet wird. Da höre ich die Glocken aus Freislers Gerichtssaal klingeln (oder sein Geschrei) - seine Stimme ist Gesetz! Sein Gesetz ist objektiv! Verfasst und niedergeschrieben zu unser aller Wohl, zum Wissensinhalt jeden Jurastudiums und Urteilsbegründungen -> von Palandt.

Gäbe es uns Betroffenen nicht, die aus eigener Erfahrung im Erleben mit diesen subjektiv spekulativen Unterstellungen leben müssen, dann gäbe es niemanden, dem das überhaupt auffällt. Der unreflektierte Obrigkeitsgehorsam, der steckt noch in den Gedärmen der Deutschen drin.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ariel und alle anderen,

na, da habe ich ja eine schöne Diskussuin losgetreten...war aber nicht meine Absicht. Vielleicht habe ich mich an einigen Stellen etwas "verwischt" ausgedrückt, sodass es zu diesen Interpretationen gekommen ist. Ich weiß ja darum, dass das Wort "Psychologie" allein schon dafür sorgt, dass einem nur vom Hören die Haare zu Berge stehen... ;)

Wer meine Beiträge aufmerksam gelesen hat, der wird gemerkt haben, dass ich genau auf dem Standpunkt stehe, wie Ihr auch.
Mein "gibt es die sog. Rentenneurose in der Psychologie" zielte genau darauf ab, dass es diese "Diagnose" in der Psychologie gibt...natürlich immer unter der Maßgabe, dass die Psychologie keine anerkannte Wissenschaft ist und auf Annahmen/Unterstellungen/angebl. Erfahrungswerten beruht, die sich jeder Psychologe, auch Neurologe, Gutachter oder Versicherungsmensch zurecht zu schneidern scheint, wie es ihm beliebt und wie er es benötigt.
Wie heißt es in Wikipedia so schön: "Dessen Erkenntnisse können wissenschaftlichen Ansprüchen – etwa hinsichtlich ihrer Objektivität, Reliabilität und Validität − nicht genügen".

Leider wird die Schiene ja immer auch wieder dann benutzt, wenn scheinbar keine objektiv nachweisbaren Verletzungen vorliegen, aber weiterhin Beschwerden und auch Schmerzen bestehen...die angeblich für die Ärzte nicht erklärbar sind...und deshalb nur psychischer Natur sein können.
Wir alle wissen, wo in dieser Sichtweise die Fehler liegen - unter anderem in der fehlenden Diagnostik, der Anerkennung von Untersuchungsergebnissen wie F-MRT und F-CT, dem mangelnden Fachwissen, der Abhängigkeit von Geldgebern usw. (alles andere spare ich mir an dieser Stelle aufzuzählen).

Es ist auch richtig, dass erfahrene, spezialisierte Mediziner zwischen wahrem und vorgetäuschten Schmerz unterscheiden können. Das Problem ist aber, dass es davon kaum welche gibt oder diese eingeschüchtert werden und wir immer und immer wieder an diejenigen geraten, die sich beispielsweise Wirbelsäulenspezialist nennen (ist ja keine geschützte Berufsbezeichnung), sich aber in Wirklichkeit nur bis Höhe C4/C3 auskennen. Natürlich geben sie vor, dass sie auch qualifiziert wären für den Bereich der Kopfgelenke und sehen dort nichts weil sie aufgrund der fehlenden Fachkenntnis nichts sehen können oder Variante zwei, eben nichts sehen wollen. Dann steht natürlich auch im Befund- oder Rehabericht drin, dass dort nichts wäre...und schwuppdiwupp heißt es dann, dass man doch mal bei der Psyche schauen solle, vielleicht liegt ja dort der Grund für die anhaltenden Beschwerden.....und schon beginnen die Mühlen eifrig zu rattern....und die Versicherungen freuen sich...


Also sorry nochmal, wenn hier was falsch rüber gekommen sein sollte - das war keine Absicht. Als selbst Betroffener weiß ich um all´ diese Dinge sehr wohl und es macht mich genau so wütend wie Euch.

Viele Grüße und einen hoffentlich erträglichen Sonntag
sachsblau
 
Ein Psychiater über Psychatrie

Ein Psychiater über Psychatrie:

Psychiater und Psychiatriekritiker Thomas Szaz:

Hallo deutsche Richter: Und das sind Beweisgrundlagen? Meinungen über abweichendes Verhalten?

Tolles Deutschland, tolles Reich. Zum Glück braucht es ja nur noch ca. 930 Jahre bis die tausend Jahre rum sind.

Wer die Zusammenhänge nicht glaubt, schaue sich an wie sich die Burschenschaften/Verbindungen der Juristen im und nach dem dritten Reich organisiert haben. Der schaue, welche Gesinnung die Menschen hatten, die als oberste Richter unser Rechtssystem entwickelt und weiterentwickelt haben.

Wer ist perfider: Der der als öffentlich bekannter Diktator seinem Volk eine Entwicklung in seinem Sinne zukommen lässt oder der, der sich mit dem Anschein der Legitmation ein Rechtsystem zurechtbastelt, dass den Bürgern systematisch seine Grausamkeiten zukommen lässt?

Klar, diese Demokratie ist mutmaßlich die beste, die es in der Welt gibt.
Bedauerlichweise lassen sich damit die Parallelorganisationen nur ganz bedingt in den Begriff bekommen. Denn wer sich außerhalb der Demokratie positioniert, kann von ihr kaum noch kontrolliert werden.

Grüße
oohpss
 
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