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BGH-Urteil: Verneinung von Verletzungsfolgen wegen einer Begehrensneurose

Extrem wichtige Diskussion

Hallo sachsblau,

Vielleicht habe ich mich an einigen Stellen etwas "verwischt" ausgedrückt, sodass es zu diesen Interpretationen gekommen ist.

Es ist nicht nötig, dass Du Dich verteidigen musst.:)
Ich kenne ja Deine Grundhaltung und gehe davon aus, dass Du Betroffener bist.

Aber ich habe gerne Deine Sätze, so wie geliefert, aufgenommen, um notwendige Argumente darzulegen. Dadurch wird Außenstehenden hoffentlich einiges klarer, warum das BGH-Urteil gravierende Fehler aufweist und das Denken in diese Richtung der Urteilsbegründung auf menschenverachtenden Füßen steht.

Jeder, der sich dieses Urteil als "hohen Richterspruch bedient" muss sich im Gewissen sein, dass er damit die Denk- und Argumentationsweise der Ideologie von Palandt (ab 1933) nachfolgt. Hierzu habe ich ausführlich ausgeführt, welche abnormen pseudo-medizinischen Ab-Wege man beschreiten muss, um zu solchen Argumenten überhaupt greifen zu können.


Gruß Ariel


Hallo oohpss,

Bitte mehr davon!

Kriege wurden immer von Ideologien verursacht und von Psychologen die Begeisterung dafür zu den Menschen getragen getragen.
Jeder Unfallgeschädigte wird in einen Krieg gezerrt, es sei denn, er verzichtet auf Schadensersatz für seinen Schaden.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles ist gut ... ausser dem System.

... Vielleicht habe ich mich an einigen Stellen etwas "verwischt" ausgedrückt, sodass es zu diesen Interpretationen gekommen ist. Ich weiß ja darum, dass das Wort "Psychologie" allein schon dafür sorgt, dass einem nur vom Hören die Haare zu Berge stehen... ...
Also sorry nochmal, wenn hier was falsch rüber gekommen sein sollte - das war keine Absicht. ...
Hallo sachsblau,
ich habe Deine Darstellungen nicht als Deine Meinung aufgefasst.
Ich habe so etwas auch nie geschrieben.
Ich habe lediglich auf Deine Beitrag geantwortet bzw. diesen für einen eigenen Beitrag genutzt,.
Insofern ist bei mir weder etwas falsch rübergekommen noch bräuchte es von Dir eine Entschuldigung für Deinen Eingangsbeitrag.

Ein Mißverständnis war wohl eher, dass Du glaubtest wir würden glauben, dass es sich um Deine Meinung gehandelt haben könnte. Haben wir aber nicht.

Alles ist gut ... ausser dem System.

Grüße
oohpss
 
Das Urteil ist fragwürdig.

Voraussichtlich ist Ursache der Majorität der Folgeschäden eine nicht erkannte körperliche Ursache. Die Beschwerden der Betroffenen bereits am Unfalltag entsprechen sich. Die Betroffenen kennen sich nicht, und die Älteren habe nicht einmal Interent, um irgendwelche Erkrankungen erfinden zu können.

Nun werden psychische Folgeschäden mit dem Argument einer Begehrensneurose abgelehnt, obwohl diese - so das Urteil - unter den Fachärzten umstritten und keine anerkannte Erkrankung ist. So wie im Urteil kann man nicht über die Bedenken von Fachleuten hinweghudeln und Meinungen von wenigen Versicherungsmedizinern folgen, die wahrscheinlich unter den behandelnden Medizinern nie ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Vielleicht müssen sich das BVerfG oder der EuGH einmal mit einem solchen Urteil befassen.
 
Die "müssen" nicht.

... Vielleicht müssen sich das BVerfG oder der EuGH einmal mit einem solchen Urteil befassen.
Hallo Ichwundermich,

kleine Korrektur, die "müssen" nicht.

Das BVerfG nimmt nach eigenem Gutdünken, sorry ich meinte natürlich nach entsprechend qualifizierter und eingehender Prüfung oder auf politischen Druck nur die Sachen an, denen es staatstragende Bedeutung zumisst. Ebenso wie es sich zu den Urzeiten dieser Institutioin, das war irgendwann im Mittealter, auch schon verhielt.

Und das EuGH muss auch nicht, weil es den Beschwerdeweg in Deutschland gibt.

Grüße
oohpss
 
Wettkampfmanipulationen sind keine Fehler sondern kriminelle Spielregelverletzungen.

Hallo Ichwunderemich,

Fragwürdig bedeutet, man könnte es so oder so sehen.

Untersucht man es aber genauer, dann bleibt nur ein so übrig, nämlich, dass es falsch ist und aus manipulierenden pseudomedizinischen Vorträgen seine Überzeugung holt.


Denn:
Voraussichtlich ist Ursache der Majorität der Folgeschäden eine nicht erkannte körperliche Ursache.
das trifft sicher zu, wie bei den meisten Unfallschäden, die mit "HWS-Distorsion/Schleudertrauma" Diagnoseverfälschung als zeitlich vorübergehende Befindlichkeitsstörung stigmatisert werden. Die zeitliche Begrenzungskomponente als Pauschalfestlegung, schließt a priori ohne Überprüfung jede Gewebezerstörung aus.
Das ist die taktische Vorarbeit für Begehrensneurosen.

Vielleicht müssen sich das BVerfG oder der EuGH einmal mit einem solchen Urteil befassen.
Absolut!
Wenn das EuGH seinen Namen verdient, dann muss es sich mit dem Vergangenheitsbalast aus den menschenverächtlichen Überlieferungen in unserer Rechtsprechung mal intensiv befassen.


Hallo oohpss,

Gegen Manipulationen, die medizinische Laien nicht wahrnehmen können, auch selbst einige ehrenhafte Richter nicht, kann sich auch niemand mit einem angeblich vorhandenen Beschwerdeweg wehren. Die Voraussetzungen, um den Beschwerdeweg zu gehen, verlangen, dass man die Fehler erkannt hat und konkret benennen kann.

Im Gegensatz zu Fehlern sind Manipulationen kriminelle Fehlleitungen zur gelenkten Meinungs-Überzeugungsbildung, gegen diese gibt es keine Gesetze bei uns.

Denk an den Hase - Igel-Wettkampf (siehe Gespräch mit einem Richter aus dem Bundes-Justiz ...., Teil I.). Für den Hasen ist kein Fehler im Wettkampf zu erkennen, weil er mit Manipulation nie gerechnet hat. In einem fairen Wettkampf gibt es Spielregeln, die verletzt oder fehlerhaft ausgeführt werden könnten. Bei krimineller Manipulation fehlt jede Regelung.

Gruß Ariel
 
Gedärmen von Ziegen

... Die Voraussetzungen, um den Beschwerdeweg zu gehen, verlangen, dass man die Fehler erkannt hat und konkret benennen kann. ...
Genau Ariel,

aber das ist noch nicht alles, denn da die, die den Beschwerdeweg verwehren oder eröffnen, selbst definieren, was sie für "konkret" halten und weil sie die Benennung des Fehlers nachvollziehen wollen müssen, bleibt das alles ein Glücksspiel.

Insofern könnte man auch aus Gedärmen von Ziegen das Urteil lesen, dann hätte man nicht so viel Arbeit mit den Begründungen, es würde schneller gehen und es würde nicht zigtausende Euro kosten, um herauszufinden was aktuell als Recht zu- oder aberkannt wird.

Grüße
oohpss
 
LG- und OLG-Verfahren in Stuttgart, wo sonst?

Hallo zusammen,

Wer hat Kenntnis von den vorausgehenden LG- und OLG-Verfahren zu diesem BGH-Urteil?
Ich würde gerne den Inhalt kennenlernen, um zu ermessen, ob eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof einzulegen Chancen hätte.

Dieser Weg wäre nötig, um zum EuGH zu kommen.

Wäre das Ganze nicht in Stuttgart abgelaufen, dann hätte ich nicht solche Zweifel an der Korrektheit der Urteile.

Gruß Ariel
 
Hallo oohpss,


Ja, aber beim googlen kommt immer nur das BGH-Urteil.
Ich will aber wissen, was in den vorherigen Verfahren abgelaufen ist.

So wie das im BGH-Urteil geschildert wird, mit der Begehrensneurose, kann ich fast drauf wetten, dass dem Geschädigten mehr als nur HWS-Distorsion Grad I nach Erdmann zugestoßen ist.

Ich will seine konkreten Beschwerdeangaben und Beschwerde-Verläufe wissen, denn wenn die Sorge für seinen Zukunft so im Vordergrund steht, dann hat das meist seine Ursache in einer ganz bestimmten organischen Verletzung durch den HWS-Distorsions-Ablauf - die so gut wie nie dokumentiert wird.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

zum BVerfG. Als Zulassungsgrund: bei Versagung erleidet der Betroffene einen besonders schweren Nachteil.

Grundrechtsverletzung wäre ein Verstoß gegen das Willkürverbot. Der BGH sagt doch selbst, dass bei medizinischen Kausalitäten der Richter ohne besondere Begründung, woher er die Sachkenntnis hat, nicht den Sachverständigenrat durch eigene Erwägungen ersetzen darf. Der SV hier hat doch, so habe ich das Urteil gelesen, gar keine Begründung dafür geliefert, warum die Begehrensneurose eine Erkrankung ist, obwohl sie anscheinend nicht als solche im ICD-10 steht. Der SV hat auch die Gegenmeinung ganz offenbar nicht widerlegt. Der BGH hätte daher die Schlussfolgerung des SV, eine Begehrensneurose sei Ursache der Folgen, seiner Entscheidung meines Erachtens nicht zugrunde legen dürfen, sondern hätte der Sachverhalt hätte weiter aufgeklärt werden müssen. Evt. hätte auch die Kausalität festgestanden, wenn die Begehrensneurose eine Frage der überholenden und damit von der Gegenseite zu beweisenden Kausalität war.
 
Hallo Ichwunderemich,

Der BGH hätte daher die Schlussfolgerung des SV, eine Begehrensneurose sei Ursache der Folgen, seiner Entscheidung meines Erachtens nicht zugrunde legen dürfen, sondern hätte der Sachverhalt hätte weiter aufgeklärt werden müssen.
Wenn Du das so gelesen hast mit der fehlenden Begründung, dann wird es wohl so sein.
Wäre der Fall nicht in BW, dann wäre das wohl so gekommen.

Für mich existiert eine Begehrensneurose nicht allein deshalb, weil sie begründet wurde, mit was auch immer. Das ist dann juristisch vielleicht richtig, aber ich sehe das nur aus rechtlichem Blickwinkel und das ist davon unterschiedlich.

Für uns ist es immer interessant, wie es sich mit dem juristischen Recht verhält.


Evt. hätte auch die Kausalität festgestanden, wenn die Begehrensneurose eine Frage der überholenden und damit von der Gegenseite zu beweisenden Kausalität war.

Dazu erlaube ich mir, einen Link einzustellen, weil ich sicher bin, dass mit "überholender Kausalität" nicht jeder was anfangen kann. Mir wurde es auch schon x-mal erklärt, aber mein mentales Ablagesystem ist ein Verschwindesystem:

http://www.rechtslexikon-online.de/Kausalitaet.html

Nun soll die Begehrung, wegen der Sorge um Existenzsicherheit, seine eigene Verursachung überholt haben? Und die überholte Verursachung ist nicht mehr ausschlaggebend, weil verschwunden oder verschwunden, weil Begehrung auf der Überholspur war? Wenn nun ab jetzt die Begehrung die Ursache der Folgen ist, die zuvor Folgen von der Verursachung der Begehrung waren, dann, dann, dann - hat eine Gehirnwindung eine Masche fallen lassen.
Wenn die Begehrung entfällt, dann ist deren Verursachung sowieso schon weg, weil platt gefahren und nicht "überholt".

Ich habe mir das gerade vorgestellt mit zwei Autos auf der Rennbahn. Wenn ein Auto das andere überholt, dann ist das überholte doch noch da, auch wenn der Überholer nun erster ist. - schlechter Vergleich! -
Zweiter Versuch: wenn sich, von einander in Abhängigkeit Befindende den Vorrang streitig machen, so sind sie doch zusammen Erzeuger und Nachwuchs (Erzeugte vom Erzeuger). Den Nachwuchs gäbe es nicht ohne den Erzeuger. Eine Begehrensneurose gäbe es nicht ohne die Unfallschädigung, Unfallschädigung nicht ohne Unfall. Denke ich mir also den Unfall weg, was bliebe an Begehren übrig? Welches Auto könnte ein nicht vorhandenes Auto überholen? Das haben sich solche ausgedacht, die gerne PC-Spiele spielen, wo alles auf Knopfdruck geschieht. ;)

Hauptsache, die Gegenseite solle das beweisen. Gut!
Entweder hat der Klägervertreter versagt oder dem Hasen wurde das rechtliche Gehör verletzt.

Es heißt, dass auch auf Grund einer Beschwerdeschilderung der ärztliche Nachweis einer Schädigung erfolgen könne, zum großen Ärger der Versicherer.
Geschädigte, deren Existenz auf dem Spiel steht wegen der Schädigung, die machen sich natürlich Sorgen und wer dann kein Schadensersatzbegehren hat, der liegt im Koma, nimmt also seine Existenzgefährdung nicht bewusst wahr.

Wenn nun die Schädigung anerkannt ist, auf Grund von der Beschwerdeschilderung, dann hat doch, im Vergleich dazu, die Begehrung auf Schadensersatz immer eine auffälligere Erscheinung beim Gutachter, weil der doch sonst nichts an Befunden objektivieren kann. Also werden alle, die nur auf Grund von Beschwerdeschilderung die Schadensanerkennung haben, aussortiert mit Begehrensneurose. Eine kleine Codierung im Gutachten, flux ist der Schadensantragsteller oder Rentenantragsteller im Hartz4 verschwunden.
Und dass niemand objektivierbare Befunde hat, dafür sorgen die Chargen.

In einer wissenschaftlichen Studie über Kopfgelenkfrakturen steht, viele Densfrakturen treten nach einfachen Stürzen auf. 40-50% dieser bestimmten Frakturarten werden nicht erkannt.
Aber Begehrensneurosen, die werden (spekulativ) erkannt, selbst wenn diese nicht vorliegen.

Liest man sich die Artikel von Stevens und Mertens durch, dann findet man genau diese Gedankensysteme.
Die Basis der Gutachtenergebnsse mit Begehrungsnachweis.

Gruß Ariel
 
Vorausgehende LG-/OLG-Verfahren zu diesem BGH-Urteil

Hallo zusammen,:)

Ich wiederhole meine Bitte,


Wer hat Kenntnis von den vorausgehenden LG- und OLG-Verfahren zu diesem BGH-Urteil?
Ich würde gerne den Inhalt kennenlernen, um zu ermessen, ob eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof einzulegen Chancen hätte.
Liebe WikiLeaker, oder die Beteiligten an dem Urteil selbst, bitte gebt mir Einsicht in diese vorausgehenden Verfahren.

Gruß Ariel
 
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