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bgh-urteil - ersatzkraft

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
leider finde ich das AZ nicht, aber trotzdem interessant:

Der BGH spricht Singles nach Verkehrsunfällen einfacher Schadensersatz bei Krankenhausaufenthalt zu



Der BGH hat in einer Entscheidung vom 3.2.2009 einer erwerbstätigen Frau mit einem Single-Haushalt bei einem Krankenhausaufenthalt die fiktiven Kosten einer Ersatzkraft für 3 Stunden wöchentlich zugesprochen. Der Schaden kann sich an dem Tabellenwerk Schulz-Borck/Hofmann, Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Auflage, orientieren.
Auch während der vollständigen Abwesenheit des Singles fallen Arbeiten in der Wohnung an. Dazu gehören die Entleerung des Briefkastens, das Abhören des Anruf-beantworters, das Blumengießen, das Lüften usw. Die fiktive Vergütung einer Ersatzkraft orientiert sich am TÖD - dem neuen Tarifwerk des öffentlichen Dienstes. Sie liegt um 10,00 Euro pro Stunde.


mfg
pussi
 
Hallo pussi und Jens,

Danke, das ist mal eine erfreuliche Information.

Ich hoffe, dass sich die Ersatzversorgung bei Alleinstehenden verbessert, deren Kinder plötzlich ohne Betreung dastehen.

Gruß Ariel
 
hallo, ariel

denke eigentlich, bei diesem urteil, an alle verunfallten.
nun kann sich eine gegn. haftpflicht nicht mehr ohne weiteres aus der verantwortung ziehen?

@ jens
bt. wo steht das az?
zitat: "steht doch da: VI ZR 183/08 "

die entscheidung wurde aber:
am 3.2.2009 getroffen.

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

oben links, unter dem Briefkopf.

Wenn die Klage/Berufung/Revision eingereicht wird, bekommt sie als erste Amtshandlung ein Aktenzeichen. Und das war eben dort schon im Jahr 2008.

Wie du dann zum Schluss lesen kannst, wurde die Klage erstmals eingereicht 2007 am Landgericht Oldenburg, dann wurde dort ein Urteil gefällt, am 08.01.2008. Daraufhin wurde am OLG Oldenburg Rechtsmittel eingelegt und wieder entschieden, am 20.06.2008. Die letzte Instanz ist nun der BGH.

Die römische 6 (VI) bezeichnet die Kammer des Gerichts, ZR müsste Zivilrecht bedeuten.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich, dass du es nachvollziehen kannst.

Gruß Jens
 
hallo, jens

danke für den hinweis.
hatte den artikel nur so gefunden, wie ich ihn eingestellt habe - ohne az oder briefkopf.

mfg
pussi
 
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