leider finde ich das AZ nicht, aber trotzdem interessant:
Der BGH spricht Singles nach Verkehrsunfällen einfacher Schadensersatz bei Krankenhausaufenthalt zu
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 3.2.2009 einer erwerbstätigen Frau mit einem Single-Haushalt bei einem Krankenhausaufenthalt die fiktiven Kosten einer Ersatzkraft für 3 Stunden wöchentlich zugesprochen. Der Schaden kann sich an dem Tabellenwerk Schulz-Borck/Hofmann, Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Auflage, orientieren.
Auch während der vollständigen Abwesenheit des Singles fallen Arbeiten in der Wohnung an. Dazu gehören die Entleerung des Briefkastens, das Abhören des Anruf-beantworters, das Blumengießen, das Lüften usw. Die fiktive Vergütung einer Ersatzkraft orientiert sich am TÖD - dem neuen Tarifwerk des öffentlichen Dienstes. Sie liegt um 10,00 Euro pro Stunde.
mfg
pussi
Der BGH spricht Singles nach Verkehrsunfällen einfacher Schadensersatz bei Krankenhausaufenthalt zu
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 3.2.2009 einer erwerbstätigen Frau mit einem Single-Haushalt bei einem Krankenhausaufenthalt die fiktiven Kosten einer Ersatzkraft für 3 Stunden wöchentlich zugesprochen. Der Schaden kann sich an dem Tabellenwerk Schulz-Borck/Hofmann, Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Auflage, orientieren.
Auch während der vollständigen Abwesenheit des Singles fallen Arbeiten in der Wohnung an. Dazu gehören die Entleerung des Briefkastens, das Abhören des Anruf-beantworters, das Blumengießen, das Lüften usw. Die fiktive Vergütung einer Ersatzkraft orientiert sich am TÖD - dem neuen Tarifwerk des öffentlichen Dienstes. Sie liegt um 10,00 Euro pro Stunde.
mfg
pussi