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BGH lehnt Nichtzulassungsbeschwerde ab - was kann ich noch tun?

Lausie

Neues Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2013
Beiträge
20
Hallo alle zusammen,
bin seit 7 Jahren vor Gericht mit der Gegenseite (Versicherung), KH wegen Aufklärungsfehler, daraus entstandener Axillarisparese, 5 OP's und rechts keinem Schultergelenk mehr, verklagt.
LG hat damals sachlich den Gutachter und mich, zur "Sache" befragt. Daraufhin wurde das Urteil gesprochen, womit die Gegnerische Versicherung natürlich nicht einverstanden war. Die Sache ging zum OLG. Dort, so kam es mir jedenfalls vor, schien man schon in Zeitnot zu sein. Der Richter befragte immer wieder den Gutachter zu ein und der selben Sache, die er nicht wirklich zu verstehen schien. Redete mit dem gegnerischen Anwalt, aber nicht das Thema betreffendes und letztlich wurde ich kurz befragt, wobei er mir noch unterstellen wollte, dass ich meinen Arm doch "normal" bewegen kann! Dieses Urteil viel ganz anders aus zu Gunsten der Versicherung.
Diese Behinderung beeinträchtigt mein tägliches Leben so sehr, dass ich den Weg zum BGH gewählt habe, in der Hoffnung durch einen beim BGH zugelassenen RA eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erwirken. Oktober 2015 sollte entschieden werden, wurde verschoben. In gewissen Abständen erkundigte ich mich, wie weit die "Sache" gediehen sei. Vom BGH zu hören, man könne noch nichts dazu sagen. Man könne seinem Chef nicht vorschreiben, welche Fälle er bearbeiten soll.
Juli 2017 fragt der RA beim BGH schriftlich nach, wann es weiter gehen soll?
August 2017 kommt ein Schreiben vom BGH, dass die Beratung voraussichtlich im September ansteht.
September 2017 kommt eine Info vom RA über Verfahrensausgang, mit beigefügtem Beschluss:
1. Der Antrag auf PKH wird abgelehnt, weil beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat
2. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs.2 S.1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß $ 544 Abs.4 S.2.2. Halbs. ZPO abgesehen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Plötzlich geht alles ganz schnell? Für mich kaum nachzuvollziehen, zumal es eine ziemlich angewachsene Akte ist, aus der der Fall dann vorgetragen werden musste!
Ich kann nicht glauben was da geschehen ist!
Was kann ich noch tun, um meine Hilfe und mein Recht zu bekommen

Liebe Grüße Lausie
 
Hallo Lausie,

ich verstehe jetzt nicht, was Dein Beitrag mit Richter + Staatsanwälte im Nebenjob zu tun hat?

Ebenso nicht mit PKH?

Gegen wen klagst Du?

Was gibt es für Gutachten?

Kannst Du dies inhaltlich bitte mal in einen Einklang bringen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo?

Wer bitte hat was hier verschoben und meine Antwort / Frage bitte in einen falschen Zusammenhang gesetzt?

Das ist Datenmanipulation!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Lausie,

im moment kann man nur in aller kürze aufgrund des passus'

"weil sie nicht aufzeigt"

vermuten, dass es keine ausreichende begründung gab. ob sie völlig daneben lag, unzureichend war oder völlig fehlte wird (wen wundert's?) mit verweis auf den zitierten § leider verschwiegen und kann aus hinreichend bekannten gründen (krähentherorie) nur mit einem grossen wahrscheinlichkeitsgrad vermutet werden.

du kannst mich gerne mal per mail anschreiben unter <nutzername>@t-online.de


ein ps:
vielleicht einen admin anschreiben und bitten den beitrag als neues thema zu verschieben

pps: ups, sehe eben es ist schon passiert ;)

@Kasandra
vmtl ein admin, der beitrag wurde zu einem neuen thema


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kasandra,
man liest und hört vieles, wenn man selbst betroffen ist. So geht es mir jedenfalls.
Vielleicht ist es nicht die richtige Rubrik, aber ich habe hier den Namen eines BGH Richters gelesen (Richter Wellner), der auch auf meinem Beschluss steht. Richter Galke, Richter Wellner, die Richterinnen von Pentz, Dr. Oehler und Richter Dr. Klein. Die Richter sind benannt, aber keiner hat unterschrieben. Nur die Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
Bei all den ganzen Ungerechtigkeiten die immer wieder geschehen ( Gutachter, Anwälte und Richter arbeiten mit den Krankenkassen teilweise zusammen), wird man misstrauisch.
Ich klage gegen ein Krankenhaus, welches mich in 2009, nach einer Humeruskopfmehrfachfraktur 2x operiert hat, ohne die Option, ein neues Schultergelenk einzusetzen, dabei zu erwägen. Es wurde jeweils nur geflickt und Schrauben gekürzt. Bereits nach der 2. OP äußerte ich eine Gefühlsstörung im rechten Oberarm. Das hat man mit , dass wird schon wieder, abgetan. Zu der Zeit war der Axillarisnerv schon hinüber. Es folgten noch 3 weitere Op's in einem anderen KH.
Das Problem ist nicht das Gutachten, dass wurde von einem Gutachter, der vom Gericht bestellt wurde, per Aktenlage, erstellt. Dabei sind die Schädigungen herausgefiltert worden.
Es geht darum, dass die Richter am LG in Bochum, die Schädigung richtig erkannt und darauf hin geurteilt haben ( Haushaltsführungsschaden z.B.) und OLG Hamm das mal eben mit einem, ich drück das jetzt mal so aus,( lapidaren Schmerzensgeld) ab tut.

Lieben Gruß Lausie
 
noch einen kurzen nachtrag:

ich überflog gerade die ersten beiträge, in denen auch mitursachen zur sprache kamen. so eine infektion, die sich als op-risiko angeblich immer verwirklichen kann.

das ist nach m.A. absoluter blödsinn, denn es ist ein absoluter organisationsfehler! es ist immer mit einem versäumnis/einer unterlassung aber gebotenen sorgfalt verbunden!


gruss

Sekundant
 
Hallo,

Was Du jetzt noch tun kannst? Eigentlich nichts außer die jetzt kommenden saftigen Rechnungen bezahlen. Da nicht gewartet wurde (PKH-Ablehnung), und dieser gleichzeitig abgelehnt wurde, und die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen wurde, zahlst Du jetzt auch diese Gebühr(1,6 Verfahrensgebühr nach Streitwert)+ eine 1,0 Gebühr für deinen Anwalt für den PKH-Antrag(Falls isoliert). Die oder den Gegner Anwalt der Vorinstanzen zahlst du auch, sofern du für die Instanzen PKH bekommen hast. Jetzt werden 4 Jahre immer wieder geprüft, ob deine finanzielle Situation sich geändert hat, falls ja, zahlst du in Raten auch das Gutachten und die Gerichtskosten.
Verliere deine Gesundheit durch verschulden anderer, bekomme nichts und bezahle auch dafür obwohl du nachgewiesen hast, das du nicht mal was hast(egal Ratenzahlung geht auch direkt vom ExistenzMINIMUM)= Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. PKH und Jemanden verklagen wo eine Versicherung involviert ist? = Chance zu gewinnen fast NULL. Die PKH und deine Mittellosigkeit wird gnadenlos GEGEN dich verwendet.

Hier etwas über deinen BGH Richter Wellner, nur zur Info:
https://www.test.de/Versicherungsrecht-BGH-Richter-kassiert-bei-Versichererseminaren-5154348-0/

Der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Nun bliebe Dir entweder die Möglichkeit innerhalb eines Monats Verfassungsbeschwerde(99,5% werden nicht zur Entscheidung angenommen, also Lottospielen beinhaltet mehr Chancen=Rechtsstatt BRD). Oder du gehst gleich weiter zum EUGH(Rechtsbeschwerde) bzw. EGMR(Menschenrechtsbeschwerde (Chancen etwa genauso groß bzw. klein)

Wie Du dich auch entscheidest, meine Erfahrungen sagen eindeutig, schütze deine letzten Werte und Vermögen die du noch hast, bzw. Schütze dich vor einer großen Verschuldung. Die Anwälte bedienen sich bei Dir skrupellos. Google mal nach Poschau R+V Versicherung;-)

Es gäbe alternativ noch die Möglichkeit, das Du dich wenn dein Fall einen gewissen Grad an "Sensation-Tragik" hat, dich an die Presse zu wenden und dadurch "Privatspender" kennen zu lernen. Außerdem gibt es sog. Prozessfinanzierer, die auch die Kosten für (weiter) laufende Prozesse übernehmen, ebenso gibt es Sozialverbände mit sog.Hilfefonds, die evtl. bei besonders tragischen Fällen noch eine Instanz finanzieren. Hier wird der Fall nochmals auf Schwachstellen und Sinn überprüft.

Falls du keine Kraft mehr hast, für einen weiteren Weg, dann sammle dich und kontaktiere mich unter grobi1212(at)aol.com. Ich werde Dir Wege aufzeigen, wie man mit einer solchen Ungerechtigkeit fertig wird, indem man Aktivist wird und endlich mit gemeinsamer Stärke gegen diesen Versicherungsstaat vorgeht. Ich plane einen Demo-Marsch DIREKT zum Bundesgerichtshof und DIREKT vor dem Bundestag. Irgendwann werden wir genug Demo-willige zusammen bekommen und für die schwächsten in unseren Land aufstehen und kämpfen.

P.S. Auch ich hatte einen Fall der eigentlich dem puren Wahnsinn entspricht und die pure Rechtsbeugung darstellt. Da man aber juristisch nicht gegen diese Macht ankommt, weil diese ihre eigegen Regeln machen, muss man andere Wege des Widerstands beschreiten. Das Recht haben alle Menschen!
 
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