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BGH hat hunderttausende Patientenverfügungen zunichte gemacht

Sekundant

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hier, links von dir
Wen es betrifft, der sollte sich rechtzeitig informieren:

Als ich davon neulich hörte, traf mich fast der Schlag; hier der Bericht im LTO-Newsletter zu

BGH hat hunderttausende Patientenverfügungen zunichte gemacht

im LTO-Newsletter Interview vom 12.08.2016


Mein Kommentar:
Herzlichen Glückwunsch! Damit hat sich neben vielen anderen Gerichten auch eines der höchsten Gerichte auf die Seite der Wirtschaftsinteressen verfolgenden Kliniker geschlagen.
Kommerz schlägt eben Recht; rechtsstaatlich ist, was ökonomischen Interessen dient.


gruss

Sekundant
 
Ich hatte davon, in ähnlicher Form, als Nebensatz in den Radionachrichten von gehört.

Kann ich die Patientenverfügung jetzt in die Tonne kloppen?
Wer gibt mir mein Geld zurück, daß wir beim Notar gelassen haben

Ich weiß überhaupt nicht warum es da so viel verschiedene Verfügungen/Vollmachten gibt. Ob man das nicht sinnvoll zusammenfassen kann? Ach nein, geht nicht. Dann verdienen nicht genug Register daran Geld.

- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Generalvollmacht

Und ein Studium dazu müssen wir nun auch alle belegen, daß wir erstmal wissen wofür das alles ist und was wir namentlich benennen müssen - womit wir andere Dinge wieder ausschließen.
 
Ich weiß überhaupt nicht warum es da so viel verschiedene Verfügungen/Vollmachten gibt. Ob man das nicht sinnvoll zusammenfassen kann? Ach nein, geht nicht. Dann verdienen nicht genug Register daran Geld.

- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Generalvollmacht

Und ein Studium dazu müssen wir nun auch alle belegen, daß wir erstmal wissen wofür das alles ist und was wir namentlich benennen müssen - womit wir andere Dinge wieder ausschließen.

ganz in der manier eben, wie ich kommentierte.

hier widersprechen sich politischer wille und die von wirtschaftlichen interessen getragene höchstrichterliche entscheidung.
eine andere gestaltung wie die zugrundeliegende ist noch nichtmal einem juristisch-medizinischem gremium möglich, oder wie wollen sie alle möglichkeiten und eventualitäten erfassen, ohne dass nicht irgendeine variante fehlt? gerade eine zu bestimmte fassung ist falsch, weil sie eben dann auch auf nur diese fälle beschränkt bleibt.

den richtern (wie war da überhaupt die besetzung?) gehören ordentlich die leviten gelesen (oder diese rollen um die ohren gehauen).


gruss

Sekundant
 
...
Liebe Maggy,

Ihr braucht dazu keinen Notar! Man sollte die Dokumente nur gut verwahren. Vielleicht auch Kopien machen und an Familie / Freunde verteilen.

Putz: Man sollte sichergehen, dass die Formulierung spezifisch genug ist, um den Anforderungen des BGH zu genügen. Bei den Formularen, die z.B. der Beck-Verlag anbietet, ist das der Fall. Auch die Musterdokumente, die meine Kanzlei kostenlos anbietet, sind nach dem Urteil weiterhin wirksam.
Liebe Grüße Christiane
 
Wir waren vor einigen Jahren aber beim Notar. In einer anderen Angelegenheit. Und geschäftstüchtig wie er war wies er uns darauf hin "haben Sie auch...." nein hatten wir nicht.
Und wenn ich mich nicht täusche waren wir 2 x ruckzuck um 150 Euro los.

Und was ist das jetzt Wert? Nicht mal das Papier auf dem das alles steht.

Und warum er uns dann nicht drauf hingewiesen hat, daß noch xy-Verfügung fehlt weiß ich auch nicht. Doch. Bestimmt konnte er daran nix verdienen.
 
man sollte sich hier nicht verrückt machen lassen, besser den Link SORGFÄLTIG lesen.

Bei der Gemeinde haben wir je ~30€ dafür gezahlt und alles hat seine Gültigkeit.
 
...
Vorsorge und Patientenrechte Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Hier finden Sie Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung.


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