• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BGH Arzthaftung-Verjährung.......

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
2,565
Ort
BW
Hallo,

wegen Unkenntnis ist keine Verjährung eingetreten:p

BGH, Urteil vom 10. 11. 2009 - VI ZR 247/ 08

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...533b000d0a8f5ac2119c1b8b&nr=50033&pos=0&anz=1

http://lexetius.com/2009,3383

Entbindung-Narbenbildung

Bundesgerichtshof
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
Zu den Voraussetzungen der grob fahrlässigen Unkenntnis eines Patienten von den einen Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers begründenden Umständen.

Deshalb begann die Verjährungsfrist gemäß § 852 BGB a.F. nicht zu laufen, bevor nicht der Patient als medizinischer Laie Kenntnis von Tatsachen erlangt hatte, aus denen sich ergab, dass der Arzt von dem üblichen ärztlichen Vorgehen abgewichen war oder Maßnahmen nicht getroffen hatte, die nach ärztlichem Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Kompli-kationen erforderlich gewesen wären.

usw.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Moni,

den Zitat:
Dann habe ich ja noch Chancen !

Ja Sixte:D schauen wir mal:eek:?

Grüße

Siegfried21
 
Top