• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BG zweifelt wahrscheinlich Zusammenhang mit Erkrankung an

Abendsonne

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Jan. 2009
Beiträge
394
Hallo @all,

inzwischen ist es bestimmt auch bei mir so weit und die BG will sich vor einer Zahlung einer Unfallrennte drücken. Dazu muss ich sagen, ich habe eigentlich keine Ansprüche gestellt, da das die BG von sich aus gemacht hatte.

Erst wurde mir gesagt, ich bekomme auf alle Fälle eine Rente und das die MdE so hoch wäre, hätte keiner gedacht. Inzwischen sind 3 Monate vergangen.

Ich habe das Gefühl, jetzt wird daran gedreht, damit die BG nichts zahlen muss. Letztes Jahr habe ich mir extra einen unabhängigen Gutachter gesucht, der wie gesagt meine MdE ziemlich hoch eingeschätzt haben soll.

Ich denke man zweifelt daran, dass meine Probleme mit den Überfällen von 1994 zusammenhängen. Jedoch hatte ich 2005 noch einen Überfall.

Ich habe lange gekämpft und versucht stark zu sein, aber irgedwann ist die Kraft zu Ende.

Was mach ich falls der Rentenbescheid negativ ausfällt.
Als Erstes einen Wiederspruch und dann? Ich habe schon viel gelesen, aber oft ist es bei jedem anders. Eigentlich habe ich gehofft ich muss nicht um mein Recht kämpfen, aber man soll eben nicht blauäugig sein.

Habt Ihr Erfahrung mit sogenannten Rentenberatern?

Viele Grüße

Abendsonne
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Abendsonne,

Du schreibst -Zitat-: ...Letztes Jahr habe ich mir extra einen unabhängigen Gutachter gesucht, der wie gesagt meine MdE ziemlich hoch eingeschätzt haben soll...

Kennst Du das Gutachten denn nicht, hast Du es bis heute nicht selbst gelesen?

Fordere umgehend schriftlich eine Kopie von Deiner BG an, damit Du siehst und weißt, worum es bei Dir geht! Du hast einen Anspruch auf Kopien der Gutachten, die Dich betreffen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Abendsonne,

wie Ingeborg schon schreibt, als erstes mal das Gutachten anfordern, damit du auch Material für den Widerspruch hast.
Solltest du eine Ablehnung bekommen, dann erst einmal Widerspruch der Form halber einlegen ( innerhalb 4 Wochen ), ganz wichtig diese Frist einhalten.
Allerdings kann ich dir sagen das der Widerspruch zu 99% zurückgewiesen wird. Aber dann bleibt dir der Klgeweg vor dem Sozialgericht offen, denn Klagen kannst du nur nach einem erfolglosen Widerspruch.
das SG wird dich dann zu einem Gutachter schicken und das musst du dann abwarten.
Mehr kann ich dir dazu nicht sagen, denn je nach dem wie dieses Gutachten dann ausgeht, kann man dir dann auch wieder zu weiteren Schritten raten.
Wenn du Rechtschutzversichert bist, dann suche dir einen Fachanwalt für Sozialrecht, wenn nicht besteht die Möglichkeit dich von einem der Sozialverbände beraten und auch vertreten zu lassen,z.b. der VDK oder der Sozialverband Deutschland, wobei ich mit letzterem bessere Erfahrungen gemacht habe.
Solltest du ein sehr geringes Einkommen haben kannst du auch Prozesskostenhilfe bei deinem zuständigen Gericht beantragen, dann kannst du dich auch an einen Fachanwalt wenden.
Mit Rentenberatern kenne ich mich nicht so aus, habe aber gehört das die eine Menge Geld kosten sollen und ich glaube die sind nur in Bezeihung auf die DRV angebracht.
Ein Bekannter von uns hatte sich mal an so einen gewant, ich weiß nur das er eine Menge Geld bezahlt hat, hat dann zwar auch seine Erwerbsminderungsrente bekommen, aber ich denke das bekommt man auch allein hin, wenn man wirklich Erwerbsgemindert ist.
Bei einem gesunden Menschen werden diese Rentenbberater wohl auch keine Erwerbsminderungsrente durch bekommen, das kann ja auch nicht sein.
Es wird ein langer Weg für dich werden, aber ich kann jedem nur dazu raten für sein Recht zu kämpfen und sich nicht von der BG abspeisen zu lassen. Die rechnen damit das man sich nicht wehrt und dadurch sparen sie jedes Jahr Milliarden Euro ein und das auf Kosten der Unfallopfer und Menschen mit einer Berufserkrankung und das kann und darf nicht sein.
ich wünsche dir viel Kraft und auch viel Glück für diesen Weg.
Gruß von stinababy
 
Hallo Ingeborg, hallo stinababy,

ich habe das Gutachten schon 2x auch mit dem Hinweis auf das Recht auf Akteneinsicht angefordert. Bisher ohne Erfolg. Morgen geht wieder eine Anforderung an die BG raus.

Ich denke mein Problem ist der Bericht der letzten Reha, zu der ich mich überreden lies. Gebracht hat es mir gar nichts, im Gegenteil, mir ging es noch schlechter und der Abschlussbericht wurde so geschrieben, dass ich eine Persönlichkeitsstörung haben soll, die schon vor den Überfällen existiert hat. Leider treffen keine der Kriterien zu. Ich habe schon mehrfach die Therapeutin und Ärztin um eine Stellungnahme gebeten, leider kommt von da keine Reaktion.

Jetzt muss ich aber doch noch eine Frage los werden. Wenn die BG der Leistungsträger ist, sprich den Aufenthalt in der Klinik bezahlt, ich jedoch die Entbindung der Schweigepflicht entziehe, bekommt die BG trotzdem den Abschlussbericht.

Kann mir da jemand genau Auskunft geben?

Viele Grüße

Abendsonne
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Abendsonne,

der Abschlussbericht einer Reha-Klinik ist eine Empfehlung, jedoch kein Gutachten.

Jedes Gutachten muss als solches auch deklariert werden, um überhaupt Bestand haben zu können!

Ich gehe mal davon aus, dass du die Anträge auf Akteneinsicht in beiden Fällen schriftlich an die BG gestellt hast!

Wenn dir die BG sie Akteneinsicht verweigert, kann diese gerichtlich durch das Sozialgericht per einstweiliger Anordnung durchgesetzt werden.

Zum Beispiel bei PTBS kann es jedoch sein, dass bestimmte Diagnosen durch den behandelnden Arzt vermittelt werden müssen. Dann hat die BG diesen Teil an deinen behandelnden Arzt zu schicken, damit dieser dich über deren Inhalt aufzuklären hat.

Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht ist auf jeden Fall § 25 SGB X.

Die BG hat auf keinen Fall das Recht, dir durch Schweigen die Akteneinsicht generell zu verweigern.

Viele Grüße

Derosa
 
Moin zusammen :)

.....................
ich jedoch die Entbindung der Schweigepflicht entziehe, bekommt die BG trotzdem den Abschlussbericht (hier hast du einen Punkt gesetzt - sollte da nicht ein Fragezeichen sein?)...................

Wenn du den Ärzten in der Reha-Klinik die Schweigepflicht aufdrückst, dann schweigen sie wohl. Dann werden sie, auch gegenüber der BG, schweigen!

Du kannst die Informationsflut einschränken, indem du entweder den Ärzten erklärst sie von der Schweigepflicht "im Einzelfall auf Nachfrage" zu entbinden, oder der BG auferlegst (schriftlich höfliches Anschreiben) dich zu jeder An/Nachfrage um dein Einverständnis zu bitten.

Sollten dir aus psychologischen Gründen diese Wege verschlossen sein, so hat @derosa dir das Vorgehen ja schon geschrieben - dann geht es über deinen Psychologen/Psychotherapeuten/Psychiater/Arzt.

Allerdings sollte auch in dem Fall die Schweigepflicht für die Ärzte in der Reha gelten, nur dein Arzt sollte, mit deinem Einverständnis, diese Ärzte konsultieren können und mit dir gemeinsam entscheiden, welche Informationen an die BG weiter gegeben werden sollten.

So sollte es sein. Viel Erfolg ;)
 
Hallo derosa, hallo frank,

wann schlaft Ihr? ;)

@derosa, das heißt ausschlaggebend für die Feststellung der MdE ist nur das Gutachten?
Eine Empfehlung zur MdE im Abschlussbericht der Reha steht nicht drin. Also muss ich davon ausgehen man will mich hinters Licht führen?

@frank, ich hatte der Reha-Klinik und der BG die Schweigepflichtsentbindung entzogen und trotzdem hat die BG den Bericht bekommen.

Den Bericht der Klinik habe ich, aber eben nicht das Gutachten, aber ich bleibe jetzt hartnäckig.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,

ich würde es mal vorsichtig als Einschüchterungsversuch bezeichnen. Leider fallen viel zu viele darauf rein und lassen sich von Ärzten einschüchtern. Schließlich haben Weißkittel ja studiert und glauben denen alles.

An deiner Stelle würde ich mich mal beim Gutachter erkundigen, wann das Gutachten bei ihm raus ist und ob es evtl. den Passus enthält, dass es dir nicht direkt vorgelegt werden darf. Das bedeutet jedoch nicht, dass die BG es einfach in den Akten verschwinden lassen darf.

Da sich die BG nun schon so lange Zeit mit dem Gutachten lässt, könnte ich mir gut vorstellen, dass dieses nicht in deren Interesse ausgefallen sein wird.

Da du der BG genügend Zeit gegeben hast, würde ich eine Akteneinsicht nun richterlich anordnen lassen. Dann wird hoffentlich auch die BG endlich einsehen, dass sie mit dir nicht machen kann, was sie will. Traurig, dass man immer wieder zu solchen Mitteln greifen muss...

Alles Gute

Derosa
 
Hallo Derosa,

ich wollte eigentlich jeglichen Streit vermeiden, aber es wird wohl nicht gehen.

Den Gutachter wollte ich ersteinmal nicht kontaktieren. Sollte noch ein Gutachten nötig sein, würde ich ihn wieder nehmen wollen. Er hat mich nicht gekannt und ich ihn auch nicht. Was die BG sicherlich ablehnen wird.

Was ich jetzt auch gefunden habe ist, dass die BGs nach den §§ 201 und 203 SGB VII immer eine Auskunft über den Rehabericht bekommen, auch wenn ich die Schweigepflichtsentbindung zurückgezogen haben. :(

Heute ist nocheinmal die Anforderung des Gutachtens an die BG raus. Alle guten Dinge sind 3. Dann werde ich meine Rechtsschutz um eine Deckungszusage bitten.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Abendsonne,

bevor ich in die Fänge der BG geraten bin, hatte auch ich keine Lust auf Streit.

Eine Nachfrage beim Gutachter bedeutet kein Vertrauensbruch, ganz im Gegenteil.

Wenn du diesen Gutachter für dein nächstes Gutachten benennst, muss sich die BG plausible Gründe einfallen lassen, um ihn abzulehnen.

Eine Rechtschutzversicherung zu haben, ist nie verkehrt. Schau aber bitte in der Police nach, ab wann sie aktiv wird,

Alles Gute

Derosa
 
Hallo Abendsonne,

hast du denn jetzt das Gutachten bekommen und auch eine Antwort wie es mit der MDE ist?

Ich habe jetzt auch den Ersten Teil des Gutachten hinter mir und warte auf den Termin des zweiten Teils.

Ich habe bis jetzt die Gutachten per Anruf von der BG erhalten und das ging immer sehr schnell.
Bei der DRV habe ich es nicht bekommen, aber sie haben sie dann an meinen Arzt geschickt.
 
Hallo Abendsonne,
Im Rehabericht steht nie eine MDE - Empfehlung sondern deine Leistungsfähigkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben.
Bzw. deine Belastbarkeit in Stunden am Tag und welche Tätigkeiten du noch leisten kannst. Wenn sich da ein Wiederspruch zu dem GA ergibt wird die BG auf jeden Fall dieses noch hinterfragen und selber ein GA in Auftrag geben.
Zu deinem schon erstellten GA schreib doch den Gutachter an und frage doch nach einer Kopie, ich habe die GA alle bekommen.
LG Wolfgang
 
Top