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BG zahlt keine Arzt Rechnungen mehr und will den Prozess abwarten

Hallo Carlie,

mit deinem Hausarzt ist schon möglich mit Ermessen des BG-SB.

So mancher Hausarzt ist von Haus aus um Welten besser als die D-Ärzte, zu einen kennt er seinen Patieten viel besser, um zum anderen födert es M.E. die Genesung um Klassen besser, wie bei einem unfreundlichen wildfremden D-Arzt, dessen Kompetenzen für den Patienten völlig unbekannt ist.

Meist fliegt die Inkompetenz des D-Arztes dann auf, wenn alles bereits zu spät ist und dieser wird sich nicht selbst, sondern lieber M.E. das dumme UO ans Messer liefern.

Die Rückdeckung dazu kommt ja automatisch von der BG, die nur an Kostenreduktion interessiert ist und nicht, dass wir wieder Gesund werden!

Deshalb D-Ärzte machen M.E. keinen Sinn, weil ausschließlich die Interessen der Bgn vertreten werden, die Genesungsausgang bleibt dabei Nebenkriegsschauplatz. Nicht umsonst gibt es die speziellen Handlungsanweisung für die gebrieften D-Ärzte M.E. wie bei der Drückerkolone.

Die Verwaltungsakte und Klagen vor dem SG sind dann als Belohnung des UO/Bkler das Sahnehäubchen als Auszeichung der schlechten Versorgung. Durch die Selbstverwaltung gibt es halt keine Anweisung und Kontrolle, sich an das Gesetzt zu halten, sondern es sich so zu biegen wie es passt, auf Grundlage der BG-Pseudo-Lehrmeinung immer rechtsgünstig für die BG vor dem SG.
Rechtlich ist bald alles möglich und begründbar.

Mit den ärtzlichen Stellungnahmen, wird wie zb. wie bei dir und mir, im Hintergrund der Verwaltungsakt zur Einstellung des VG fix gemacht. zu 98% gegen uns UO und Bkler. Ist zwar rechtlich meist nicht sauber, aber weil hier die SGs M.E. beide Augen zudrücken geht sowas, egal ob es im Gesetzt anders steht, soll das M.E. dumme UO-Bkler doch klagen.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Isswasdoc,
genau
so läuft's - 100 Punkte ;)
Gruß Prowler
 
Hallo Isswasdoc,

haste super genau auf den Punkt gebracht, kaum zu glauben das da nicht mal ein Riegel vorgeschoben wird.

Auch ist ganz klar das hier so mancher Kostenträger mit liest und mehr, deshalb halte ich mich auch gewissermaßen etwas zurück da bei mir noch Prozesse mit der BG laufen.

Bisher hat es mir mehr als gereicht, alleine wieviel Gutachter der BG meine selbst bezahlten Gutachten zerpflückt hatten und es fast 12 Jahre gedauert
hat bis ich eine Unfallrente bekam.

So morgen ist Vatertag wünsche allen Unfallopfer einen schönen möglichst schmerzfreien und sonnigen Tag.

Gruß carlie
 
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz
(§ 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)).

Sollten auch die Mitarbeiter der UV-Träger kennen und danach handeln.
 
Hallo oerni,

das sehe ich genau so, aber wir kennen ja diese gewissen Mitarbeiter die A...-Karte haben doch wir Unfallopfer.
 
Hallo Carlie,

hast Du einen "Bescheid" von Deiner BG erhalten?

Des weiteren bist Du nicht "Geschäftspartner" für Deinen D-Arzt, sondern Dein D-Arzt ist Geschäftspartner der BG.

Grundsätzlich muss die BG einen Bescheid an Dich erlassen, dass sie keine Behandlungskosten aufgrund Deines Unfalls mehr übernehmen.

Denn ohne Bescheid kannst Du nichts unternehmen!

ABER, gerne schreiben die BGn ohne Info des Unfallopfers den D-Arzt an und sagen dem einfach, er darf dich nicht mehr auf BG Kosten behandeln oder keine KG mehr verordnen o. ä.

Das ist eine hinterhältige Art und Weise, denn als Patient erfährt man häufig nichts von dem Vorgehen.

Daher beantrage sofort schriftl. Akteneinsicht, damit Du weißt was los ist.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Zitat:
ABER, gerne schreiben die BGn ohne Info des Unfallopfers den D-Arzt an und sagen dem einfach, er darf dich nicht mehr auf BG Kosten behandeln oder keine KG mehr verordnen o. ä.

Genau so wie du es beschrieben hast ist es mir widerfahren, mein Arzt wurde angeschrieben und das wars dann.

Akteneinsicht hatte ich schon vor Jahren beantragt und auch 4 dicke Akten in Kopie erhalten. Dies ist aber auch schon wieder 4 Jahre her,
sodass ich nun die restlichen Jahre(Akteneinsicht) die BG um Kopien bitten werde.

Alleine was da alles doppelt und dreifach eingeordnet war und vieles was aus den Kliniken wichtig für mich ist fehlte und nach über 30 Jahren
haste keine Möglichkeit mehr an diese wichtigen Berichte und Unterlagen zu kommen.

Die BG hat da so manche falsche Aussagen in den Akten vermerkt die mir den Kampf gegen diese ........................ sehr schwer macht.

Mein Kampf um Gerechtigkeit geht schon viele Jahre und ist noch lange nicht zu Ende.

Viele Grüße

carlie
 
Hallo carlie,

verstehe ich richtig, dass dein Arbeitsunfall 30 J. oder länger zurückliegt?
Wie lange dauert die AU an?

Mir ist der Verlauf und die Problematik nicht klar geworden.
Zu Beginn hatte ich verstanden, dass du vor Gericht die Kosten des Kleidermehrverschleißes einklagst, dass die Zuständigkeit für die Heilbehandlung von deiner BG jedoch nicht bestritten wird.
Jetzt liest es sich so als bezweifle die BG diese Zuständigkeit (weil du schreibst, dass dem D-Arzt die Weiterbehandlung untersagt wurde) und dass die Arztrechnungen deshalb nicht bezahlt werden.

Apropos: Wer zahlt die Arztrechnungen denn dann? Bist du gesetzlich oder privat krankenversichert und was sagt deine Krankenkasse dazu, wenn sie die Rechnungen erhält?

Hast du Verletztengeld (VG) bekommen wegen AU aufgrund von Verschlimmerung anerkannter Gesundheitsschäden?
Kann es sein, dass deine BG bezweifelt, dass du wieder arbeitsfähig wirst? Dann kann das der Grund sein, warum die VG-Zahlung nach 78 Wochen eingestellt werden soll.
Hast du dazu keinen Bescheid erhalten? Die Einstellung der Zahlung müsste ja begründet werden.

Vielleicht stellst du deine "Geschichte" und den Ablauf mal ein. Dann kann man vllt. etwas gezieltere Tipps geben.
So kommt es mir vor wie ein Stochern im Nebel.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

genau mein Arbeitsunfall liegt viele Jahre zurück und es kam zu einer Verschlimmerung meiner Unfallfolgen mit langem gehen an Unterarmgehstützen bis hin im Rollstuhl sitzen und immer alles verweigert von der BG auch der mehrfach verordnete Rollator wurde erst
genehmigt als die BG mir V- Geld zahlen mußte.

Nur soviel alleine der Prozess wegen Kleider u. Wäschegeld läuft unglaubliche 6 Jahre und ein Ende noch nicht in Sicht.

Dadurch bekam ich nach langem Kampf gegen die BG die alles in Frage stellte und mich durch die Höhle ihrer Gutachter schickte mir wurde
schließlich das V- Geld zugesprochen 78 Wochen lang.
Das V- Geld wurde wegen meiner AU gezahlt viel mehr kann und möchte ich auch nicht sagen, denn es laufen noch Prozesse gegen die BG
die ich erst einmal hinter mich bringen möchte.

Ja ich zahle die Rechnungen aus eigener Tasche da ich Privat versichert bin.
 
Hallo Carlie,

ich kann Dir nur sagen, sofort Akteneinsicht beantragen und weiter zum D- Arzt zu gehen. Dieser ist der Vertragspartner der BG, nicht Du was die Abrechnungen angeht.

Des weiteren gibt es im SGB VII die 78 Wochen nicht, wenn absehbar ist, dass ein Unfallopfer wieder genesen wird, bzw. wieder arbeitsfähig wird.
"Ja ich zahle die Rechnungen aus eigener Tasche da ich Privat versichert bin."

Das kann ich nicht nachvollziehen!!! Ich würde mich weigern, denn wenn es um Unfallfolgen geht, nur D-Arzt-Behandlung!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo carlie,

so ganz verstanden habe ich es immer noch nicht.

1.
Hab ich richtig verstanden, dass zzt. eine AU vorliegt? - Welcher Arzt stellt diese fest: ein D-Arzt?

2.
Du schreibst, V-Geld wurde nach Begutachtung(en) für 78 Wochen zugestanden. - Liegst du mit der AU noch innerhalb der 78 Wochen?

3.
Wie wurde begründet, dass das V-Geld (VG) nach 78 Wochen nicht mehr bezahlt wird?
Wird gesagt, du wirst nicht mehr arbeitsfähig?
(Vielleicht habe ich etwas überlesen oder vergessen.)

4.
Wenn ich mich richtig erinnere, hast du geschrieben, dein D-Arzt habe die Weisung, dich nicht mehr zu behandeln auf BG-Kosten.
a. Woher weißt du das?
b. Hat der D-Arzt dir das Schreiben kopiert oder geht das hervor aus s. 2. (78 Wochen überschritten) oder hast du einen Bescheid dazu erhalten?

5.
Warum reichst du der PKV die Rechnungen nicht ein? Hast du das versucht?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo carlie,

wie #HWS-Schaden schon schrieb - so ganz schlüssig ist der ganze sachverhalt noch nicht.

du hattest einen arbeitsunfall, die arztrechnungen werden mittlerweile nicht mehr übernommen.
du sagst, du bist privat versichert. was hat das mit dem arbeitsunfall zu tun? du bist doch hier bei einem d-arzt und lässt dich nicht privat behandeln ...? wenn doch, dann hast du als auch der arzt was falsch gemacht. und der arzt muss das auch wissen.

wenn der arzt nun ohne offiziellen anlass (bescheid der BG!) die behandlung verweigert, verstösst er gegen vertragsrecht (verpflichtung besteht aufgrund vertraglicher vereinbarung mit dem verband der BGs), als auch den gesetzlichen bestimmungen.

was spicht dagegen, einen anderen d-arzt aufzusuchen und bei der BG beschwerde vorzubringen, dass die nötige behândlung verweigert wird (etwas gehässig würde ich ggü dem arzt die vemutung äussern, dass er als d-arzt keine zulassung mehr hat).


gruss

Sekundant
 
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