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BG wiederholtes Gutachten

Fischchen

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Jan. 2014
Beiträge
11
Hallo Zusammen,

ich hatte im April 2013 einen schweren unverschuldeten Wegeunfall. 7 Brüche.
4 Monate stationäre Reha in Boberg Hamburg und über ein Jahr ambulante Reha. Durch meine Fahrangst, konnte ich meine Tätigkeit im Autohaus nicht mehr ausführen und war auch dazwischen arbeitslos, 5 Monate lang, habe aber dann einen tolle neue Anstellung gefunden.
Man hat mich Anfang des Jahres begutachtet, Psychologisch gab man mir 20% MdE, Chirurgisch 10%. Gebrochen war das Brustbein, gut verheilt, 2 Rippen, gut verheilt, linker Mittelfußknochen, gut verheilt, Sprungbein, ganz lange Probleme und deutliche Einschränkungen im Vergleich zu vor dem Unfall, nur die Ärzte sehen, ich kann laufen, der Knöchel ist nicht permanent geschwollen und sagen, das ist alles ok, keiner macht sich die Mühe den Vergleich zu links zu betrachten, rechtes Handgelenk Speichenbruch, Platt wurde letztes Jahr entfernt, ist aber auch nicht mehr, wie vor dem Unfall.
Nun habe ich Widerspruch eingelegt und bekam Post, wieder Gutachter zur Auswahl, auch die Ärztin die mir nur 10% gab. Gegen das psychologische habe ich keinen Widerspruch eingelegt und ich MUSS mich trotzdem neu begutachten lassen, mein Gutachter, aus diesem Jahr, wie ich oben schrieb, hat erst im Januar wieder Termine frei und die BG teilte mir mit, dass er gar keine Kapazitäten frei habe. Das er im Januar Zeit hat, habe ich telefonisch in der Praxis erfragt und dort wurde mir gesagt, die BG hätte nicht angefragt.
Sehe ich es richtig, dass alle Gutachter BG zugelassen sein müssen? Denn ich schlug einen Arzt vor, der abgelehnt wurde, da er " ich zitiere" gemäß Gutachterliste der DGUV nicht zugelassen ist.
Am 24.08.15 erhielt ich einen Bescheid über eine Rente als vorläufige Entschädigung. Zahlung erfolte Ende August.
Wo kann ich sehen, wie lange diese Rente gezahltmtl wird? Es steht: sie beginnt am 11.08.2014 mtl. und beträgt.....€ und ab dem 01.07.2015 mtl. ....€ . Ich kann aber nicht ersehen wie lange...? Oder ist dies nur für die Zeit seit das Verletztengeld auslief? Der Unfall war am 25.04.2013 das Verletzengeld lief im August aus, dann Krankengeld bis Oktober. Dann ALG bis März und seit April arbeite ich wieder.
Ich weiß nicht was ich tun soll und wem ich vertrauen soll / kann. Das Ganze läuft über meinen Anwalt, aber vielleicht hat hier jemand einen guten Rat für mich. Ich muss mich nun bis 03.11.15 gemeldet haben bzgl. der Gutachter.
Vielen Dank für Ratschläge und ein offenes Ohr.
LG

PS: An der Fahrangst leide ich bis heute. Ich fahre nicht mehr in die Stadt oder Autobahn. Habe begleitete Fahrstunden genommen, kleine Strecken, wenn nicht viel Verkehr ist bekomme ich hin und gegen meine Panikattacken nehme ich Medikamente.
 
Zuletzt bearbeitet:
BG wiederholtes Gutachten.

Hallo Fischen!

Aus purer Nächstenliebe versucht die BG natürlich, die ihr nahestehenden Gutachter auch in Deiner Sache einzusetzen. Ich würde mir wünschen in Deiner Sache nicht mit dem Ziel, die von Dir erwähnten psychologische MDE von 20% und die Chirurgische MDE von 10% noch weiter zu kürzen. Oder Deinen ehrlichen Hinweis, nn der Fahrangst leide ich bis heute. Ich fahre nicht mehr in die Stadt oder Autobahn. Habe begleitete Fahrstunden genommen, kleine Strecken, wenn nicht viel Verkehr ist bekomme ich hin und gegen meine Panikattacken nehme ich Medikamente, gegen Dich zu verwenden

Denke immer daran an auch die BGs lesen in diesem Forum mit!

Halte an Deinem vorgeschlagenen Gutachter fest, dieser muss keineswegs in der Gutachterliste der DGUV stehen, es sollte ein Arzt Deines Vertrauens sein.

Gruß
 
Hallo Fischen!

Aus purer Nächstenliebe versucht die BG natürlich, die ihr nahestehenden Gutachter auch in Deiner Sache einzusetzen. Ich würde mir wünschen in Deiner Sache nicht mit dem Ziel, die von Dir erwähnten psychologische MDE von 20% und die Chirurgische MDE von 10% noch weiter zu kürzen. Oder Deinen ehrlichen Hinweis, nn der Fahrangst leide ich bis heute. Ich fahre nicht mehr in die Stadt oder Autobahn. Habe begleitete Fahrstunden genommen, kleine Strecken, wenn nicht viel Verkehr ist bekomme ich hin und gegen meine Panikattacken nehme ich Medikamente, gegen Dich zu verwenden

Denke immer daran an auch die BGs lesen in diesem Forum mit!

Halte an Deinem vorgeschlagenen Gutachter fest, dieser muss keineswegs in der Gutachterliste der DGUV stehen, es sollte ein Arzt Deines Vertrauens sein.

Gruß
Hallo Ingi, vielen Dank für deine Antwort. Ja du magst Recht haben, bin zu naiv. So wie sich das heute erhaltene Schreiben anhört, darf ich keinen anderen Gutachter wählen, der nicht in DGUV steht, bin etwas verunsichert. Das Ganze zieht sich schon so lange, mit so vielen Kämpfen und Schmerzen. Auch mit der gegnerischen Versicherung, hätte ich nicht meinen Mann, hätte ich längst aufgegeben.
 
hallo fischchen,

der Haken ist wohl das Wort: vorläufige
also vorläufige Entschädigung Rente!

Deine Frage: weil es sich um vorläufige Leistung handelt, steht kein Ende drin! Ich glaube auch sonst steht kein Ende drin es sei denn man begrenzt es bewusst!

Bei vorläufigen Entschädigung Rente würde ich auf jeden Fall an deine Stelle an einem Widerspruch denken gegen diesen Bescheid - ich hoffe du bist in der Frist noch drin!

Begründet sehe ich es darin:
dass nach der erfolgten Begutachtung die richtige Leistung festgesetzt wird und die BG Ihre vorläufige Leistung rückwirkend zurückfordern kann von dir!

Dagegen solltest du vorsorgen und den o. g. Widerspruch gegen die vorläufige Entschädigung einreichen um dann klagen zu können

P.S: Frage doch deine liebe BG mit welcher Rechtsgrundlage Sie Ihre Aussage begründet, dass der Gutachter DGUV zugelassen sein muss, ich glaube nicht das dies so der Fall ist
 
Hallo Fischchen, soweit ich weiß muss der Gutachter keineswegs auf der DGVU-Liste stehen, er muss lediglich über hinreichende Erfahrung in der Begutachtung nach den Kriterien der GUV verfügen. Regelmäßig erfüllen zum Bsp. D-Ärzte diese Anforderungen, aber nicht nur diese. Ein versierter Facharzt mit einschlägiger Erfahrung bestimmt ebenfalls. Gruß Rehaschreck
 
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