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Bg widerspruch Rente entzogen

Red_Lion

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Registriert seit
29 Sep. 2013
Beiträge
37
Hallo zusammen,
Hatte im März 2011 einen Arbeitsunfall, nach 3 jahren im März 2014 hat mir die Bg eine Mde von 20% Prozent auf unbestimmte zeit gegeben.
Daraufhin hat mein Anwalt einen widerspruch eingelegt mit der Begründung, was ich an verletzungen habe, das meine Mde nicht 20% sind,sonder 30%.
Die Bg war trotzdem mit dem 30% nicht einverstanden und mein Anwalt hat Klage gereicht bei Sozialgericht.Dann sollte ich von Sozialgericht aus zum Gutachter und zwar zur Dr.Vise der hier im Forum ja schon bekannt ist. Ich war 15 Minuten in seinem zimmer und stempelt mich als voll Gesunder ab. Schreibt im Gutachten das alles besser geworden ist.Nach dem Gutachten vom Dr vise, hat uns die Bg angeschrieben das sich alles verbessert hat und damit entziehen wir die Rente. Natürlich hat mein Anwalt sofort wieder widerspruch gelegt das die Bg die rente nicht ohne Gerichtsentscheidung entziehen kann.Aber die Bg hat die Rente trotzdem entzogen. Dann war ich vor kurzem bei meinem Durchgangsarzt, er hat sich meine verletzung angeschaut und sagte mir die Mde ist nicht unter 20%, es hat sich nichts verbessert.Kann die Bg ohne Gerichtsentscheidung die Rente entziehen, bzw. nach 4 jahren was kann man noch tuen
 
Die BG kann, soweit mir als Nichtjurist bekannt, wenn ein entsprechendes Gutachten Verbesserungen des Unfallfolgezustandes ausweist,die Rente ohne weiteres auch bei einem anhängigen Verfahren vor dem Sozialgericht entziehen. Einen Gerichtsbeschluss muss sie hierbei nicht abwarten. Selbstverständlich können hiergegen erneut Rechtsmittel eingelegt werden. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Red Lion,

mit deiner Vorgangsweise inklusiv deinem Rechtsanwalt hast du die A......... Karte gegen die BG gezogen. Wenn Du schon eine MdE von 20 auf unbestimmte Zeit von der BG bekommen hast, dann hätte ich nach ca 2 Jahren bei der BG ein Antrag auf Verschlechterung gestellt. Man hat doch Med-Gutachten gemacht bei der Rente als vorläufige Entschädigung, da steht doch alles Schwarz auf Weiß.

Variante 1. Du hast schon bei der Rente als vorläufige Entschädigung eine MdE von 30 bekommen , bei der Umwandlung nach 3 Jahren in eine Rente auf unbestimmte Zeit haben die 10 MdE von 30 MdE gestrichen als Gewöhnung und Anpassungsfaktor.

Variante 2. Sorry ! du wolltest mehr MdE von der BG und bist auf die Schnauze gefallen ( Und das mit Recht ).

Nur zu Info so ein Kampf mit der BG um Unfallrente kann Jahre dauern und kostet Nerven und Geld wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

gruß **************
 
Hallo **************,
Wie kommst du dadrauf das ich von der Bg vorher schon 30% mde hatte, Die Bg hat mir am anfang an schon 20% mde gegeben und nicht 30%, ausserdem habe ich keine verschlimmerngsantrag gemacht sonder wiederspruch auf das 20%, denn mein Anwalt war der meinung das meine verletzung nicht 20%mde sind, sondern 30%. Das Gutachten von sozialgericht hat mir dann unter 20% mde gegeben, weil sich angeblich alles verbesert hat. Mein Durchgangsarzt ist aber immer noch der Meinung das meine Mde nicht unter 20% ist. Neulig hatte ich noch einen Gutachten wegen der Privaten Ufallversicherung vom Gericht aus und dieser Gutachter sagte mir die Mde ist wesentlich höher als 20%mde, was sagst du jetzt dazu....
und ausserdem hast du schon mal von einem §96 SGG gehört.
Wenn die Gewährung einer Leistung und damit auch einer Badekur versagt wird, ist in der Regel über den geltend gemachten Anspruch bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht zu entscheiden. Wenn aber über einen Folgeantrag erneut ein Bescheid erteilt wird, so endet der Zeitraum, für den die erste mit Bescheid ablehnende Entscheidung ihre Wirkung entfaltet. Der zweite Bescheid ist auch nicht nach § 96 SGG in das Verfahren einzubeziehen, weil die Ablehnung der Leistung kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist und mit Wirkung für die Zukunft weder geändert noch ersetzt werden kann.
 
Hallo,
ich verstehe eure Auseinandersetzung nicht so ganz. Während eines laufenden Verfahrens vor dem Sozialgericht hat die BG die Rechtsgrundlage für das Verfahren vor dem Sozialgericht verändert? Dies aufgrund eines Gutachtens das für das Sozialgericht angefertigt wurde?
Dann hat die BG diesen Bescheid dem Sozialgericht mitgeteilt?
Und was hat daraufhin das Sozialgericht entschieden?
Der Paragraf 96 SGG beinhaltet die Einbeziehung des einen neuen Bescheides in das laufende Verfahren. Dies bedeutet, dass nicht erneut Klage eingereicht werden muss sondern weiter geführt wird.
In der Kommentierung wird ausgeführt, wenn in einem Klageverfahren in dem unter anderem über den Beginn der Verletztenrente oder die Höhe der Verletztenrente entschieden wird dann wird ein danach ergangene Bescheid über die Dauer und die Höhe Gegenstand des Rechtsstreits. Ein vorsorglicher Bescheid für den Fall, dass die Behörde im Rechtsstreit unterliegen sollte wird nicht Gegenstand eines laufenden Verfahrens. So hat es das BSG in einem Urteil vom 20.4.1993 entschieden. Mit dem § 96 SGG soll erreicht werden, dass ein zweites Verfahren zwischen den Beteiligten vermieden wird darüber hinaus soll die Regelung den Betroffenen vor Rechtsnachteile Nachteilen schützen, die ihm dadurch entstehen könnten dass er im Vertrauen auf ein bereits anhängiges Verfahren gegen neue Verwaltungsakte keine Rechtsmittel mehr einlegt. Schließlich sollen divergierende Entscheidungen vermieden werden. Die Verwaltungsakte, welche nach § 96 erfasst werden, werden ohne weiteres Zutun kraft Gesetzesgegenstand des Verfahrens. Es handelt sich damit um eine spezielle Form der Klageänderung. Dabei kommt es auch nicht auf den Willen der Beteiligten an. Hier hat das Gericht keinen Ermessensspielraum.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass die Fragestellung sehr unkonkret formuliert wurde. Durch deinen Anwalt sollte geprüft werden, inwieweit die aufschiebende Wirkung des neuen Bescheides beantragt wird.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo **************,
ich habe mich schon eine weile nicht mehr an Themen beteiligt, jedoch
hatte ich Dank diesem Forum und den vielen Informationen die ich mir hier erlesen habe bis Dato keinerlei Schwierigkeiten mit der BG.
Dennoch habe ich nun Deinen Beitrag soeben in mein Auge gefasst und bin überrascht. Einen Widerspruch würdest Du dennoch machen oder würdest Du gleich diesen Bescheid auf unbefristet einfach so akzeptieren mit den 20% MDE?
Ich ahne das es mir genau so ergehen wird wie Du es beschrieben hast, daher ist auch hier jeder Hinweis, Tip, Rat für die weitere Vorgehensweise einfach GOLD wert und ich erspare mir dann eventuell auch die Klagerei. Die, wie Du es beschreibst Nerven, Kraft und viele € kosten wird.
Danke für weitere Hinweise an dieses Forum
 
Hallo,

da bleibt nur eins zu sagen, nicht von der BG zermürben lassen, stark bleiben und weiter gegen diese Machenschaften vorgehen! Es gibt auch genügend befangene Richter, die einen zu "speziellen Gutachtern" schicken und einen somit schnell aus dem Gerichtsverfahren kicken wollen. Bleib am Ball, sammele so viele Arztberichte wie möglich und suche dir, wenn es soweit ist, einen guten neutralen Gutachter, wenn das Gutachten nach 109 SGG ansteht.

Liebe Grüße
 
Hallo zusammen,
wie ich es ja schon hier beschrieben habe,hat mir die Berufsgenossenschaft die Rente entzogen. Ich bin mit der Unfallversicherung auch vor Gericht. Das Amtsgericht hatte für mich einen Gutachter beauftragt.
Der beauftragte Gutachter war ein Chefarzt bzw. ein Durchgangsarzt von der Berufsgenossenschaft. Habe heute das Gutachten bekommen und hat mir eine Mde von 30% gegeben. Damit ist klar das der Dr. Vise in seinem Gutachten nur gelogen hat, das sich angeblich alles verbessert haben soll.
 
hallo red.-lion,

bist du sicher das es das Amtsgericht war?
 
Hallo zusammen,

Der beauftragte Gutachter war ein Chefarzt bzw. ein Durchgangsarzt von der Berufsgenossenschaft. Habe heute das Gutachten bekommen und hat mir eine Mde von 30% gegeben. Damit ist klar das der Dr. Vise in seinem Gutachten nur gelogen hat, das sich angeblich alles verbessert haben soll.

Hallo red.-lion

ich habe hier gerade noch einen anderen Thread am laufen (Gutachtersuche) und dort nach einem geeigneten Gutachter für mich gefragt.

Ansonsten war es bei mir ähnlich wie bei Dir, jedoch ohne Widerspruch gegen die Höhe der MdE: Die bereits anerkannte MdE in Höhe von 20% wurde auf Grund eines getürkten Gutachtens auf 10% herabgesetzt und die Rente entzogen. Dagegen hab ich Widerspruch eingelegt und brauche nun einen neuen Gutachter, den ich der UK benennen soll. Die von der UK vorgeschlagenen drei Gutachter hab ich nämlich vorsoglich erst mal abgelehnt (nachlesbar in dem anderen Threat).

Jetzt die Frage an dich: Wie heißt denn Dein "guter" Gutachter, der BG und Cheff-Arzt, der jetzt die MdE von 30 % bestätigt hat? Ich suche echt dringend nach einem wirklich unabhängigen Gutachter und alle, die ich bisher hier angefragt habe stehen dann irgendwie in Verdacht gemeinsame Sache mit der UV zu machen. Wurdest Du von dem Cheff-Arzt sebst, oder von einem seiner Oberärzte untersucht?

Wäre Dir echt dankbar für eine baldige Mitteilung

Grüße von Möchtegern
 
Hallo zusammen,

@Petro, ich vermute, #möchtegern meint mit UK Unfallkasse, also die GUV = gesetzliche Unfallversicherung (hier BG).

@möchtegern, hast du geschaut, ob #RedLion ähnliche Verletzungen hat bzw der betroffene Körperteil gleich ist wie bei dir und vor allem, ob die Facharztrichtung die von dir gesuchte ist? Denk dran, die Facharztrichtung bei deiner Suche im Forum zu nennen (die die BG dir vermutlich mit ihren GA-Vorschlägen vorgegeben hat).
Du musst keinen für die BG gelisteten Gutachter für deinen Vorschlag suchen, vermutlich neutraler wäre einer, der nicht dort aufgeführt ist.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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