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BG verlangt Gegengutachten

Galateia

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Mai 2013
Beiträge
24
Hallo,

Mein Unfall geschah vor 3 1/2 Jahren. Damals bin ich als Fußgängerin auf meinem Arbeitsweg über eine grüne Fußgängerampel gegangen und der Fahrer, dessen Windschutzscheibe nicht freigekratzt war, übersah mich. Ich erlitt ein SHT mit Hirnblutungen, Schädelbasisbruch usw. Unfallfolgendie bis heute anhalten: Gang- und Rumpfataxie, Doppelbilder, Flimmernsehen Amnosmie(Verlust des Geruchsinns), fokale epileptische Anfälle usw.
Der Unfallfahrer ist verurteilt worden.

Nun war ich bei verschiedenen Gutachtern für die BG Rente (Chirurgie, Neurologie, HNO und Augenarzt)
Ich habe mich schon gefreut, dass jetzt alles nach den vielen Jahren rum ist. Und jetzt hatte ich gestern einen Brief von der BG bekommen.
Sie hätten Zweifel an dem Gutachten der Neurologin. Sie wollen prüfen, ob die fokalen Anfälle und die Gehbehinderung psychologisch ist.
Ich soll nun nochmals zu einem Neurologen der auch Psychiater ist.
Das grenzt an Mobbing

Ich war fast 2 Jahre auf Reha. Ich saß damals längere Zeit im Rollstuhl usw. Ich hatte nie etwas Psychologisches! Die Gehbehinderung wurde damals im Lokomat therapiert und mit Hippotherapie. Sie wurde Zunehmens besser, so dass ich nicht mehr auf den Rollstuhl angewiesen bin.

Ich musste immer gegen die BG ankämpfen. Ich war auch schonmal vor Gericht, da sie mir das Verletztengeld aufgrund von Schwangerschaft streichen wollten. Ich habe damals Recht bekommen...

Was soll ich tun? Soll ich nochmal mit der Neurologin sprechen?soll ich mich an den VDK wenden?

Vielen Dank für eure Ratschläge
 
Hallo Galateia,


ein guter Anwalt /in könnte von Vorteil sein.
Wer hatte die bisherigen Gutachten beauftragt?
 
Hallo Galateia,

es scheint, als ob die BG Dich im Verwaltungsverfahren hat begutachten lassen und nun gefällt ihr das Ergebnis nicht.

Das muss Dich nicht weiter belasten, denn Du bist Deinen Mitwirkungspflichten nachgekommen und hast nun das Recht, dass die BG aufgrund des Gutachtens unverzüglich einen Bescheid erläßt- ansonsten Untätigkeitsklage.

Fall die BG mit ihrem Bescheid vom Gutachten abweicht Klage einreichen und in aller Ruhe das gerichtliche Gutachten abwarten.

Du bist keinesweg verpflichtet, Dich durch die BG solange begutachten zu lassen, bis denen das Ergebnis angenehm ist. Ausßerdem, mit jedem weiteren Gutachten der BG - was vor dem Gericht auch "nur" ein Parteigutachten ist - wird es für Dich und auch den Gerichtsgutachter schwieriger, eine gerechte Entscheidung zu finden, denn dem Gutachter wird durch die vielen Parteigutachten schon hinreichend suggerieert, in welche Richtung seine Entscheidung auszufallen hat.

Gruß
tamtam
 
Hallo Galateia,

hast du denn zu "der Neurologin" einen Draht? Mit welchem Anliegen würdest du an sie herantreten?
Ich finde die Idee, zu ihr zu gehen, spontan sympatisch, würde es aber nicht spontan tun, sondern den Schritt in Ruhe durchdenken.

Dass "die Psyche" von der BG durchleuchtet wird, ist bei größeren und anhaltenden Schäden zu erwarten. Du benötigst also fachärztliche Belege, die bescheinigen, dass ein psychischer Vorschaden als Ursache der verbleibenden Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist.
Du schreibst von langen Rehas und hast sicher auch andere Facharztberichte. Lies diese gründlich durch, ob darin irgendwelche Aussagen zur Psyche zu finden sind.

Soweit erstmal, es schreiben sicher noch andere User und Tipps zur Vorbereitung einer solchen Begutachtung findest du hier auch. Hast du schon einen Termin?
Ich würde aber erstmal prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, sich gegen diese Begutachtung zu wehren (soweit ich dich verstanden habe, geht es ja nicht um sog. psychosomatische Beschwerden), habe im Moment aber keine zündende Idee.

Liebe Grüße HWS-Schaden

Tamtam schrieb parallel, gute Hinweise .... Hast du dazu eine Quelle, einen §en, @tamtam?
 
Hallo,

Vielen Dank für die ganzen Tipps :)
Ich glaube ich werde es so machen, wie Tamtam gesagt hat und es darauf ankommen lassen.
(Ich sehe es nicht ein, erneut zu einem Arzt zu gehen. Ich war Jahrelang nur bei Ärzten!)

Muss man da ein Widerspruch mit Begründung einlegen?
Wie lange dauert es durchschnittlich nach einem Widerspruch, bis ich endlich eine BG Rente erhalte?

Ich kontaktiere auch nochmal zur Sicherheit den Anwalt, den ich sowohl beim letzten Rechtsstreit mit der BG hatte als auch für die Einforderung des Schmerzensgeldes beauftragt habe.

Wahnsinn, dass man sich andauernd mit allen Ämtern rumstreiten muss. Das Schwerbehindertenamt ist auch so extrem. Damals hätte ich dringend einen Parkausweis gebraucht, doch die haben mir nicht einmal den Vorrübergehenden bewilligt mit der Begründung: entweder ich bin Beinamputiert oder Querschnittsgelähmt. Und das, obwohl der Oberarzt den Antrag mit mir ausgefüllt hat und ich zu dieser Zeit nur im Rollstuhl war... Naja... Aber das geht ja nicht nur mir so. Ihr habt ja auch alle solche Probleme.

Ich kann ältere oder alleinstehende Personen verstehen, die nicht mehr die Kraft aufbringen gegen diese Behörden vorzugehen...irgendwann hat man einfach die Ausdauer und das Geld nicht mehr dazu...und dies erhoffen sich ja die Ämter und Versicherungen...

Liebe Grüße
Galateia
 
Hallo Galateia,

mal Frage zuerst: Seit wann hat die BG das Gutachten? Und bekommst Du zur Zeit noch Verletztengeld?

Gruß
tamtam
 
Ach ja: @ Oerni
Die Begutachtungen hatte immer die BG in Auftrag gegeben.
Das ist allerdings die erste Begutachtung für eine BG Rente.

Liebe Grüße
Galateia

@ Hallo Tamtam,

Die BG hat die Begutachtung der Neurologin seit letzter Woche. Allerdings hat die BG noch keine Resultate von den anderen Ärzten (HNO, Augenarzt und Chirurg). Der HNO hat aber auch gemeint, dass es sich auf jeden Fall um eine Ataxie handelt, die das Gleichgewicht mit beeinträchtigt und auch den Schwindel und die Blicksaccaden hat er nachweisen können. Die Ärzte sind sich auch alle einig, dass es durch den Fall auf den Hinterkopf und der Blutung im Mittelhirn zurückzuführen ist.
Der Chirurg hat auch gemeint, dass ja alle Beschwerden seit direkt nach dem Unfall nachgewiesen sind.

Verletztengeld bekomme ich seit der Geburt meiner Tochter nicht mehr (November 2015)

Ach ja: der Chrirurg leitet die ganzen Begutachtungen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Galateia,

also da die BG aufgrund des ihr vorliegenden Gutachtens beurteilen kann, dass ihr das Ergebnis nicht genehm ist, kann sie auch einen Bescheid erstellten. Ich würde da nächste Woche erstmal noch recht freundlich nachfragen und mir dann so vier Wochen später - falls noch kein Bescheid kommt - die Untätigkeitsklage überlegen.

Und dann beschäftige Dich bitte mal mit dem Urteil des LSG Bayern vom 15.07.2015 - L 2 U 518/11. Da sind alle relevanten Symtome eines SHT abgearbeitet. Besonders wichtig: Es müssen keine bildgebenden Schäden nachweisbar sein.

Geh an Hand dieses Urteils mal alle Deine Befunde durch, das meist dürfte bei der Schwere Deiner Verletzungen bereit aktenkundig sein. Und wenn Du das alles abgeharkt hat, kannst Du Dich relativ entspannt zurücklehnen und den Spielchen der BG zuschauen. Deine Aufgabe ist es dann nur noch Dich gut auf den Gerichtsgutachter vorzubereiten und insbesondere immer wieder die richtigen Befundberichte vorzulegen. Die Richter blättern die Gerichtsakten auch nicht immer durch, und was weit hinten ist, wird gern mal "übersehen".

Gruß
tamtam


 
Hallo Galateia,

den Anwalt solltest auf Jedenfalls mit ins Boot nehmen.
Die BG könntest mal die Frage stellen (lassen):
Ob Du solange begutachtet wirst, bis das Ergebnis der BG passt?

Ich sehe es so wie die anderen User, Du bist Deiner Mitwirkpflicht nachgekommen und solltest das der BG auch mitteilen.

Eventuell könnte Fender noch seine Expertenmeinung mitteilen.

Alles Gute und nicht unterkriegen lassen.
 
Vielen Dank für eure Tipps :)
Ich werde morgen mit meinem Anwalt telefonieren und euch auf dem Laufendem halten.

Viele Grüße
Galateia
 
Hallo Tamtam,

Das Urteil, welches du angegeben hast, ist für mich und sicher auch viele andere Unfallopfer sehr hilfreich.
Danke.

LG Rosi70
 
Grüß Euch, Tamtam und andere!

01
Das Urtel des Bay. LSG setzt letztlich eine meodzinische Erkenntnis um, die endlich auch mal Eingang in medizinische Leitlinien gefunden hat.

02
Vorbei sind endlich die Zeiten, in denen man mit der Dauer der anfänglichen Bewußtlosigkeit hantierte, um auf Dauerschäden zu schließen. Vorbei ist endlich der Unfug, von der "menge der geweblichen Verwüstung" im Gehrin auf Folgen zu schließen.

03
Die AWMF-Leitlinie "Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirntrauma" Nr. 094-002 enthält unter Ziffer 3.1.: Eine kurze oder fehlende anfängliche Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinseintrübung ist kein brauchbares Kriterium, im Ergebnis bedeutende traumatisch bedingte Gehirnleistungsstörungen auszuschließen (so die Leitlinie unter Ziffer 3.1 "klinische Symptomatik").

Gleiches findet sich in der AWMF-Leitlinie für die Unbrauchbarkeit des Schlusses von "kein hirnorganischre Schaden auf den Bildern" auf "keine unfallbedingte Beeinträchtigung".

04
Jetzt muss man nur noch erklären: Wer ist die AWMF, die so etwas macht?

Nun: Jeder von uns darf Leitlinien schreiben. Das ist nicht verboten. Aber irgendwie musste man Spreu von Weizen trennen. Dazu wurde die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen.Mediziinischen Fachgesellschaften AWMF gegründet, etwa 170 Gesellschaften sind dort vereint, ansässig an der Universität Düsseldorf. Und die betreibt eine Art Leitlinien-TÜV. Und was das TÜV hat, das hat größtes Gewicht.


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