Hallo,
hatte etwas länger als 78 Wochen Verletztengeld bekommen und jetzt eine Heilfortschrittskontrolle.
Diese endete mit einem negativen Prognosebescheid und dem Verwaltungsakt zum V.-Geldentzug,
da ich schon EU-Rente zugesprochen bekam, aber bislang stattdessen V.-Geld erhielt.
PROBLEM odet FRAGESTELLUNG:
1. Das BG-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen - Weiteres Gutachten soll noch folgen.
2. Stimmt der Grundsatz noch - Verletztengeld vor EU-Rente ?
3. Gilt nicht - Erst Abschluss des GESAMTverfahrens, danach folgt der Prosnoseentscheid der BG ?
4. Ich habe nämlich diesen P-Bescheid bereits im laufenden Verfahren erhalten, die Kosten werden dadurch also a) für die BG niedriger und b) auf die RV verlagert.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ist das so alles legitim ?
hatte etwas länger als 78 Wochen Verletztengeld bekommen und jetzt eine Heilfortschrittskontrolle.
Diese endete mit einem negativen Prognosebescheid und dem Verwaltungsakt zum V.-Geldentzug,
da ich schon EU-Rente zugesprochen bekam, aber bislang stattdessen V.-Geld erhielt.
PROBLEM odet FRAGESTELLUNG:
1. Das BG-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen - Weiteres Gutachten soll noch folgen.
2. Stimmt der Grundsatz noch - Verletztengeld vor EU-Rente ?
3. Gilt nicht - Erst Abschluss des GESAMTverfahrens, danach folgt der Prosnoseentscheid der BG ?
4. Ich habe nämlich diesen P-Bescheid bereits im laufenden Verfahren erhalten, die Kosten werden dadurch also a) für die BG niedriger und b) auf die RV verlagert.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ist das so alles legitim ?